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Für GastprofessorInnen außerhalb der EU besteht i. d. R. Visumspflicht. Dies bedeutet, dass Sie sich als Gastprofessor/in bei den Botschaften oder den Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland ein Visum besorgen müssen.

Ausnahme: Bürger der USA und Kanada benötigen kein Visum, müssen aber die Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn Sie länger als 3 Monate in Deutschland sind.

Sobald Ihre Unterkunft in München feststeht, können Sie sich Ihre Aufenthaltsgenehmigung im Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstr.1, 80313 München, U-Bahnhaltestelle U3/U6 "Poccistrasse" ausstellen lassen. Zuerst melden Sie sich im Erdgeschoss des Kreisverwaltungsreferates an, indem Sie das Anmeldeformular der Meldebehörde ausfüllen. Dazu legen Sie Ihren Reisepass vor. Mit einer Kopie des Anmeldeformulars gehen Sie dann in den 1. Stock des Kreisverwaltungsreferates um in Zimmer 1040, (Anfangsbuchstabe des Familienname A-K) oder in Zimmer 1041 (Anfangsbuchstabe des Familiennamens L-Z) Ihre Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

Dazu sind folgende Dokumente nötig:

  • das Formular "Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung", wenn der Aufenthalt länger als 3 Monate ist. ( im 1. Stock des Kreisverwaltungsreferates)
  • ein Passbild (bei EU-Bürgern 2 Passbilder).
  • eine Kopie der Krankenversicherung (Bestätigung der Mitgliedschaft) bzw. das entsprechende E-Formular bei EU-Bürgern
  • Ihr Einladungsschreiben als Gastprofessor an der Hochschule München oder einen Einkommensnachweis
  • eine Kopie der Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde.





Postanschrift:
Hochschule München
International Affairs
Lothstr.34
D-80335 München
Tel. +49-(0)89-1265-2039 Fax: +49-(0)89-1265-1140

Besucheradresse:
Lothstr. 34
Raum A 17/18
D-80335 München

E-Mail des Sekretariats:
int-affairs@hm.edu

Öffnungs- und Beratungszeiten:
Beratung nach Terminvereinbarung
Tel. 089-1265-1121
Montag - Freitag
09.00 -12.00 Uhr








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