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Das Thema Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis ist essentiell für alle, die ein Praktikum im Ausland vorbereiten. Klären Sie bereits im Vorfeld Ihrer Bewerbung, welche aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Modalitäten für das entsprechende Zielland gelten.

Da sich die Bedingungen bezüglich der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Arbeitsgenehmigungen schnell wandeln, werden auf diesen Seiten keine Details gelistet. Wenden Sie sich bitte an die jeweilige Botschaft oder an ein Konsulat des Staates in Deutschland. Sehr oft bieten auch die Internetseiten sehr gute Grundinformationen. Eine Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel gebührenpflichtig!

Ohne gültige Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis sollten Sie NIE im Ausland arbeiten - auch kostenlose Praktika sind hier eingeschlossen. Die rechtlichen Folgen, sollten Sie erwischt werden, sind oft nicht absehbar und können negative Konsequenzen für Ihre weitere Karriere mit sich bringen.

Im Anschluss finden Sie eine Listung der Ansprechpartner sowie erste Hinweise für die meistgefragten Länder für Auslandspraktika:

Länder der EU:
Angehörige der Mitgliedsstaaten haben ein Recht auf Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, sie müssen diese jedoch kurz nach Ihrer Einreise im Gastland beantragen. Hierzu müssen Sie sich mit Hilfe Ihre Personalausweises polizeilich melden und einen Arbeitsvertrag oder eine andere Form eines Stellennachweises vorlegen.

USA:
Um in den USA ein Fachpraktikum machen zu können, benötigen Sie ein J1-Visum. Dies können Sie im Falle eines Praktikums nur über eine Mittlerorganisation beantragen (z.B. bei Agenturen wie Travelworks oder Interswop). Die Mittlerorganisation stellt das Certificate of Eligibility (DS 2019) aus. Eine Stellenzusage muss dafür bereits vorliegen. Das Visum muss mindestens zwei Monate vor Abreise bei der Mittlerorganisation beantragt werden.Weitere hilfreiche Infos erhalten Sie auf der webpage der Botschaft: >> www.usembassy.de

Kanada:
Für Kanada benötigen Sie ein Student Working Holiday Visum. Die Anzahl der Visa ist stark begrenzt, d.h. spätestens ab April sind die Visa für das entsprechende Jahr meist vergeben. Bewerbung ist ab Mitte Dezember des Vorjahres möglich. Eine Stellenzusage muss bereits vorliegen.
Weitere Infos erhalten Sie unter: >> www.kanada-info.de

Zudem können Sie - kostenpflichtige - Hilfe bei der Visumsbeschaffung über diverse Organisationen bekommen:

SWAP: 030/2848590 Deutsch-Kanadische Gesellschaft: >> www.dkg-online.de

Australien: In Australien wird das Occupational Training Visa (Subclass 442) verlangt, das vom Arbeitgeber in Australien beantragt werden muss. Der Arbeitgeber muss eine Sponsorship übernehmen und beantragen und erhält dann von der Immigrationsbehörde eine Approved Nomination, mit der Sie sich bei der Australischen Botschaft in Berlin um ein Visum bewerben können.

Das Working Holiday Visum ist für Pflichtpraktika nicht geeignet, da man nur für jeweils drei Monate bei ein und demselben Arbeitgeber arbeiten darf. Die Kontrollen sind mittlerweile sehr streng geworden!

Weitere Infos erhalten Sie auf der Webpage der Australischen Botschaft:
>> www.australian-embassy.de

Südafrika: Eine Gesetzesänderung macht es leider so gut wie unmöglich, in Südafrika ein reguläres Pflichtpraktikum abzuleisten. Bitte informieren Sie sich auch bei der Südafrikanischen Botschaft: >> www.suedafrika.org






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