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Welche Aufgaben haben Frauenbeauftragte?Die Frauenbeauftragten beraten und unterstützen die Hochschule bei der
- Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit und
- Vermeidung bzw. Beseitigung von Nachteilen für Studentinnen, Professorinnen und weibliche Lehrpersonen.
Wie setzen sie diesen Auftrag um?
Die Frauenbeauftragten
- vertreten Fraueninteressen in allen Hochschulgremien
- wirken darauf hin, den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen
- informieren über Fördermöglichkeiten von Studentinnen
- informieren über berufliche Perspektiven von Frauen
- organisieren Veranstaltungen zur Vermittlung und Einübung spezifischer Schlüsselqualifikationen (z.B. Bewerbungs- und Verhandlungstrainings) für Studentinnen
- beraten bei Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen
- unterstützen und fördern frauenspezifische Themen in Lehre und Praxis
An den Fachhochschulen in Bayern arbeiten in der Regel Professorinnen, manchmal auch Professoren als Frauenbeauftragte - sowohl in den einzelnen Fachbereichen als auch als zentrale Hochschulfrauenbeauftragte. Sie werden für dieses Amt gewählt und verrichten ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer Dienstaufgaben. Die >>Frauenbeauftragten der bayerischen Fachhochschulen koordinieren ihre Tätigkeit auf Landesebene. In der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen arbeiten sie mit den Frauenbeauftragten aller Hochschularten Bayerns zusammen. In diesem Rahmen:
- veranstalten sie regelmäßig Fachtagungen
- informieren sie die Öffentlichkeit über die Situation von Frauen an den Hochschulen
- nehmen sie Stellung zu Fragen der Gleichstellungspolitik
- regen sie Förderungsmaßnahmen für Frauen im Hochschulbereich an
- setzen sie sich ein für die besonderen Belange der Fachhochschulen
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