Die Hochschule München > Organisation

 

Kollegialorgane

Kollegialorgane der Hochschule München sind

  • die Erweiterte Hochschulleitung
  • der Senat
  • die Fakultätsräte

Diese zentralen Kollegialorgane entscheiden zusammen mit dem Präsidium über Hochschulfragen und staatliche Angelegenheiten.


Erweiterte Hochschulleitung

Die Erweiterte Hochschulleitung besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums, den 14 DekanInnen und der Frauenbeauftragten der Hochschule. Sie berät und unterstützt die Leitung der Hochschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Daneben entscheidet die Erweiterte Hochschulleitung über die Schwerpunkte des Haushalts der Hochschule und stellt den Entwicklungsplan der Hochschule auf.


Der Senat

Der Senat ist die gewählte Vertretung der Mitglieder der Hochschule. Der Senat besteht derzeit aus sechs Vertretern der Professorinnen und Professoren, einem Vertreter der nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen, einer Vertreterin der Studierenden und der Frauenbeauftragten. Kernkompetenz des Senats ist der Beschluss der von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften. Hierdurch, und da der Senat die Hälfte der Mitglieder des Hochschulrats stellt, kann er die Hochschulpolitik entscheidend mitgestalten. Mehr als früher, als jede Fakultät ihren Senator oder ihre Senatorin hatte, ist der Senat dazu auf die Mitarbeit aller Mitglieder der Hochschule angewiesen. Wenden Sie sich bitte mit Anregungen, Vorschlägen oder Problemen an eines der Senatsmitglieder.


Der Fakultätsrat

Der Fakultätsrat regelt alle Angelegenheiten innerhalb einer Fakultät, insbesondere Berufungen und Fragen der Lehre und Forschung. Seine Mitglieder werden aus dem Kreis der Fakultätsmitglieder gewählt. Der Fakultätsrat wählt einen Dekan, einen Prodekan und einen Studiendekan.

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