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Aktuelles:


Änderung der Rahmenprüfungsordnung zum 01. Oktober 2007

Mit Beginn des Wintersemesters 2007/2008 wurde die Rahmenprüfungsordnung in der Fassung vom 17.10.2001 für die Fachhochschulen in Bayern ergänzt bzw. geändert.
Die u. a. Änderungen betreffen nur Bachelor- und Masterstudiengänge, hinsichtlich der (auslaufenden) Diplomstudiengänge bleibt alles beim alten.

Hier die wichtigsten Änderungen:

  • § 8 Abs. 2 Satz 1 RaPO: Am Ende des zweiten Semesters müssen die Grundlagen- und Orientierungsprüfung(en) erstmals angetreten werden - ansonsten Erteilung der fiktiven Note „5“ (= nicht ausreichend)
  • § 8 Abs. 3 Satz 3 RaPO: :Werden Prüfungen am Ende der Regelstudienzeit zuzüglich einer Zeit von drei Semestern nicht angetreten, gilt die Bachelor- und Masterprüfung als endgültig nicht bestanden.
    Nur für Bachelorstudiengänge:
    Studienbeginn vor dem 01.10.2007: Werden Prüfungen am Ende der Regelstudienzeit zuzüglich einer Zeit von vier Semestern nicht angetreten, gilt die Bachelorprüfung als endgültig nicht bestanden.
  • § 10 Ab. 1 RaPO: keine Unterscheidung zwischen Prüfung, Klausur, Studienarbeit oder Referat ! Alle Fächer/ Module sind Prüfungen und zählen somit in die Höchstzahlenregelung -> Satz 2; Bemerkung: Spezielle Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen der Masterstudiengänge bleiben unberührt.

>> (Neue) Rahmenprüfungsordnung (pdf)


Künftiges Verfahren bei wiederholter Beantragung von Nachfristen und Annullierungen
Mehr Informationen >> hier (pdf)


Neue Frist für das erstmalige Wiederholen nicht bestandener Prüfungen
Mehr Informationen >> hier (pdf)


Änderung bei der Notenbekanntgabe!
Über erstmalig nicht bestandene Prüfungen wird nicht mehr durch schriftlichen Bescheid informiert.
Weitere Informationen finden sie >> hier


Prüfungen:

Die Prüfungen an den Fachhochschulen München gliedern sich in

- die Diplom-Vorprüfung

- die Diplom-Prüfung

- die in bestimmten Studiengängen angebotene Bachelorprüfung

- die in bestimmten Studiengängen angebotene Masterprüfung.

Diplom
Bachelor

Die bestandene Diplom-Vorprüfung bildet den Abschluss des Grundstudiums. Die bestandene Bachelor- sowie Diplomprüfung schließen das Hauptstudium ab und führen zur Diplomierung oder zum Bachelor. Die Diplom-Vorprüfung erstreckt sich auf die Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer des Grundstudiums; die Diplomprüfung bzw. die Bachelorprüfung umfassen die Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer des Hauptstudiums sowie die Diplomarbeit bzw. Bachelorarbeit. Diplom-Vorprüfung, Diplomprüfung sowie Bachelorprüfung können meist - in der Regel nach Wahl des Studenten/der Studentin - in mehreren Abschnitten abgelegt werden. Es istbhierbei grundsätzlich zu empfehlen, dass sich der Student/die Studentin an die Vorgaben der von den Fachbereichen veröffentlichten Studienpläne hält und Prüfungen stets zum Regelzeitpunkt ablegt. Abweichungen sind zwar in den meisten Fällen nicht ausgeschlossen; sie können aber unter Umständen zu erheblichen Schwierigkeiten und Zeitverzögerungen im Studienablauf führen.

Wer an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften der Bundesrepublik Deutschland die Diplom-Vorprüfung oder die Diplomprüfung in einem Studiengang endgültig nicht bestanden hat, kann zur Diplom-Vorprüfung oder Diplomprüfung an der Hochschule München in diesem Studiengang nicht mehr zugelassen werden. Dasselbe gilt für den Bachelor.

Master

Für Studieninteressierte, die bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss wie Bachelor oder Diplom im In- oder Ausland erworben haben, ermöglichen einige Studiengänge ein Masterstudium. Nach erfolgreich abgeschlossener Masterprüfung wird der "Master"-Grad verliehen.

Studienbegleitende Leistungsnachweise

Außer Prüfungen (überwiegend in schriftlicher Form) muss der Student/die Studentin im Laufe seines/ihres Studiums studienbegleitende Leistungsnachweise erbringen. Damit sind außer Klausuren insbesondere Studienarbeiten, Übungen, Seminararbeiten, Praktika, Referate und Kolloquien gemeint. Solche studienbegleitende Leistungsnachweise können als Zulassungsbedingungen zu den Prüfungen gefordert werden oder für Zeugnisnoten maßgebend sein; sie können auch für beides Bedeutung haben.

Praktische Studiensemester

Die praktischen Studiensemester bzw. Grundpraktika sind Bestandteil des Fachhochschulstudiums. Nach jedem praktischen Studiensemester ist eine besondere Prüfung, die sogenannte Prüfung am Ende des des praktischen Studiensemesters, abzulegen (Ausnahmen: Soziale Arbeit nur eine, Kommunikations-Design keine Praktikantenprüfung); hierbei handelt es sich um studienbegleitende Leistungsnachweise besonderer Art (Kolloquien, Klausuren o. a.). Die erfolgreiche Ableistung des ersten praktischen Studiensemesters bzw. des Grundpraktikums ist Voraussetzung zum Eintritt in das zweite praktische Studiensemester (Ausnahme: Studiengang Soziale Arbeit); erfolgreiche Ableistung des zweiten praktischen Studiensemesters ist eine der Voraussetzungen zum Bestehen der Diplomprüfung. Die Feststellung der erfolgreichen Ableistung eines praktischen Studiensemesters setzt unter anderem die bestandene zugehörige Prüfung voraus.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass die vorstehenden Ausführungen lediglich als kurzer zusammengefasster Überblick über das Prüfungswesen zu betrachten sind. Maßgebend sind die jeweilig einschlägigen Gesetze und Verordnungen, insbesondere die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPo) vom 17.10.2001 (GVBl. S. 686) und die einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Rechtsgrundlagen für das Studium und damit auch die Prüfungsbestimmungen im Laufe des Studiums ändern können. Im Zweifel ist daher eine Anfrage bei den zuständigen Stellen der Hochschule für angewandte Wissenschaften dringend zu empfehlen (Vorsitzender der Prüfungskommission, Prüfungsamt ...).

Studierende mit Behinderungen und chronisch Kranke

Nachteilsausgleich für behinderte Studierende

Behinderten Studierenden kann auf schriftlichen Antrag Nachteilsausgleich (Arbeitszeitverlängerung, zusätzlich Arbeits- und Hilfsmittel, besondere Prüfungsformen u.a.) gewährt werden. Entsprechende schriftliche Anträge sollen bis zum Ende des Prüfungsanmeldezeitraumes an das Prüfungsamt gerichtet werden. Die Behinderung ist durch Belege (z.B. ärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis) nachzuweisen.






Postanschrift:
Hochschule München
HA II – Studium, Bereich Prüfung & Praktikum
Lothstrasse 34
80335 München

Email:
pruefung-praktikum@hm.edu

Diensträume:
Hochschule München
Bereich Prüfung und Praktikum
Lothstr. 34
Zimmer A 22, A 23,
A25, A 26, A 213-215, A217, A218

Öffnungszeiten:
Mo - Do
08:30-11:45 Uhr und 12:45-14:00
Fr
08:00-12:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Tel.: 089/1265-0








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