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Für die Ausstellung einiger Bescheinigungen oder beglaubigter Kopien fallen gemäß Bayerischem Kostengesetz i.V.m. den jeweiligen Tarifnummern der Verordnung über den Erlaß des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz Gebühren an. Die Kasse hierfür befindet sich im Studentenservice, Lothstr. 34, Zimmer A20a
Derzeit gelten an der Hochschule München u.a. folgende Gebührensätze:
| Zweitausstellung Studierendenausweis |
€ 10,-- |
Zweitschrift vom Diplomvorprüfungszeugnisses |
€ 10,-- |
| Zweitschrift der Bachelor-, Diplom- oder Masterurkunde |
€ 10,-- |
| Zweitschrift vom Bachelor-, Diplom- oder Masterprüfungszeugnis |
€ 15,-- |
Vorbeglaubigung zwecks Erteilung einer Apostille (je Schriftstück) |
€ 5,-- |
amtliche Beglaubigung von z.B. Kopie der Diplomurkunde (je
Beglaubigung) |
€ 5,-- |
Nachdiplomierung von Absolventen von Vorgängerschulen
der Hochschule München |
€ 40,-- |
Nachdiplomierung von graduierten Absolventen der Hochschule München |
€ 28,-- |
| Erteilung der staatlichen Anerkennung für Sozialpädagogen |
€ 12,50 |
Weitere Informationen zu Gebühren (auch zu den Studienbeiträgen ab
Sommersemester 2007) finden Sie >>
hier
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