|
Normalerweise beträgt unsere Ausleihfrist für Bücher
4 Wochen und für Diplomarbeiten 2 Wochen. Auf Antrag kann diese Leihfrist
bis zu dreimal um jeweils 4 bzw. 2 Wochen verlängert werden, wenn
die Medien nicht für einen anderen Benutzer vorgemerkt sind.
Wenn Sie Ihre Diplom-, Bachelor oder Masterarbeit an der Hochschule Müchen schreiben, bietet die Bibliothek Ihnen jedoch
während dieser Zeit großzügigere Ausleihbedingungen an.
Dieselben Ausleihbedingungen erhalten Sie auch, wenn Sie behindert
sind, und der Grad Ihrer Behinderung 50 % beträgt oder überschreitet.
Ausgenommen von der folgenden Regelung sind allerdings Zeitschriften-Bände
ebenso wie Bücher, welche über die Fernleihe bestellt wurden,
da wir uns hier an die Vorgaben der entleihenden Bibliothek halten müssen.
Wie sehen diese Sonderkonditionen aus?
-
normale Entleihung mit 4- bzw. 2-wöchiger Grund-Leihfrist
-
automatische Leihfrist-Verlängerung um 16 Wochen
-
gleichzeitige Entleihung von 30 Medien (normalerweise nur 20)
-
bis zu 10 Medien können vorgemerkt werden (normalerweise nur 5)
Bitte beachten Sie: Auch hierbei gilt, daß Medien, die sich
in der (sechzehnwöchigen) Verlängerungsphase befinden, sofort
zurückgegeben werden müssen, wenn sich ein anderer Benutzer dafür
vormerkt. Wird eine Aufforderung zur Rückgabe eines verlängerten
Buches nicht beachtet, werden Sie kostenpflichtig gemahnt.
Wichtig sind bei Ihren Entleihungen also sowohl das Rückgabedatum
der Grundleihfrist (bis zu dem Sie die Medien in jedem Fall behalten können)
als auch das Enddatum der sechzehnwöchigen Verlängerungsfrist,
zu dem Sie sie spätestens wieder zurückgeben müssen. Beide
Daten sollten Sie bei der Ausleihe in das Buch eintragen, in der dazwischenliegenden
Zeit können sie bei anderweitiger Vormerkung sofort zurückgefordert
werden.
Eine weitere Verlängerung nach Ablauf der 20 bzw. 18 Wochen ist
nicht möglich, die entliehenen Medien müssen nach Ablauf dieser
verlängerten Frist der Bibliothek auf jeden Fall zurückgegeben
werden.
Für Medien, die an verschiedenen Tagen entliehen wurden, gelten
natürlich auch verschiedene Rückgabefristen, da diese sich am
Datum der Entleihung orientieren.
Über den Stand Ihres Ausleihkontos können Sie sich jederzeit
selbständig am OPAC in der Bibliothek oder
übers Internet am OPAC/InfoGuide informieren.
Dazu noch eine Bitte: geben Sie entliehene Literatur, die Sie nicht
mehr benötigen, bitte immer gleich ab, auch wenn die Leihfrist noch
länger läuft, damit Ihre Mitstudierenden auch
einen Nutzen davon haben!
Wie erhalten Sie diese vergünstigten Ausleihbedingungen?
-
HM-Diplomanden, Bachelor und angehende Master füllen das
Bestätigungsformular
vollständig und in Druckschrift aus, lassen es vom Erstkorrektor ihrer
Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit unterzeichnen und legen es an der Ausleihe in der Bibliothek
persönlich vor.
Ein entsprechendes Formblatt erhalten Sie auf Wunsch auch in der Bibliothek
selbst.
-
Behinderte brauchen lediglich ihren Behinderten-Ausweis an der Ausleihe
vorzulegen.
Ab wann gelten diese vergünstigten Ausleihbedingungen
und bis wann gelten sie?
Die Ausleihvergünstigungen gelten ab
dem Tag, an dem wir Ihren "Sonderstatus" in Ihr Ausleihkonto eingetragen
haben. Das bedeutet, für Medien, die Sie VOR Einräumung dieser
Sonderkonditionen entliehen haben, gelten diese Vergünstigungen nicht!
Wenn Sie dies auch für eventuell vorher entliehene Medien wünschen,
müssen Sie die entsprechenden Medien in der Bibliothek abgeben und
nach der Änderung im Ausleihkonto nochmals neu entleihen.
Für Diplomanden/Bachelor/Master gilt: Die Sonderkonditionen sind bis zu dem Datum
in Kraft, der als Abgabetermin Ihrer Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit im Formblatt angegeben
wurde.
Eine eventuelle Verlängerung des Abgabetermins Ihrer Arbeit
müssen Sie erneut vom Erstkorrektor bestätigen lassen und diese
Bestätigung der Bibliothek wieder vorlegen.
Für Behinderte gelten diese Bedingungen bis zum Ende ihres Studiums
bzw. für behinderte Gast-Leser bis zum Ablauf ihres Leser-Ausweises.
Eine Bitte der Bibliothek
Wir würden uns freuen, wenn wir Ihre Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit in der Bibliothek
aufstellen dürften und somit auch anderen Studierenden zugänglich
machen könnten. Dazu legen Sie bitte ihrer Arbeit ein Formblatt
bei, auf dem Sie die Erlaubnis erteilen, daß Ihre Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit in
der Bibliothek aufgestellt wird. Entsprechende Formulare liegen in den
Fakultäts-Sekretariaten und in der Bibliothek auf oder Sie drucken es
als pdf-Formular
hier aus.
Und nun wünschen wir Ihnen alles Gute für eine erfolgreiche
Abschlußarbeit!
Ihre Bibliothek
letzte Aktualisierung: 17.03.2008
|