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FAQ zur Bibliotheksbenutzung
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Hier haben wir versucht, die Antworten auf einige der Fragen zusammenzustellen, die immer wieder an uns
herangetragen werden.
Bitte klicken Sie einfach auf ein Thema, bzw. auf die entsprechende Frage. (Wenn in Ihrem Browser
JavaScript deaktiviert sein sollte, sehen Sie alle Fragen und Antworten als durchgehenden Text.)
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- Welche Unterlagen benötige ich, um ausleihen zu können?
- Was ist meine Benutzernummer und wo finde ich sie?
- Fragen rund ums Kennwort
- Wie lautet mein Kennwort?
- Wie ändere ich mein Kennwort?
- Dazu melden Sie sich im InfoGuide mit Ihrem alten Kennwort an und gehen in den Unterpunkt "Konto", wo Sie bei "Benutzerdaten" Ihr Kennwort verändern können.
Das neue Kennwort soll 4 - 6 Buchstaben oder Zahlen umfassen, wobei Groß- und Kleinschreibung fortan immer beachtet werden müssen. Es soll nur Ihnen bekannt sein, da es Zugang zu Ihrem Benutzerkonto und den damit verbundenen Funktionen ermöglicht.
Bestätigen Sie die Änderung mit "OK".
- Ich habe mein Kennwort vergessen! Was tun?
- Wieviele Bücher darf ich insgesamt ausleihen?
- Muss ich für die Ausleihe unbedingt meinen Ausweis dabei haben?
- Wie lange kann ich ein Buch oder eine Zeitschrift behalten?
- Die Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen und für
Diplomarbeiten
und gebundene Zeitschriftenbände 2 Wochen.
Die Hefte der aktuellen
Zeitschriftenjahrgänge können nicht entliehen werden.
Spätestens mit Ablauf der Leihfrist muss das entliehene Medium unaufgefordert zurückgegeben bzw. dessen Leihfrist online im InfoGuide verlängert werden.
Beachten Sie aber bitte, dass auch eine bereits gewährte Leihfrist-Verlängerung von der Bibliothek in schriftlicher Form widerrufen wird (gelbe Post), sobald sich ein anderer Benutzer für dieses Medium vormerkt!
Die Rückgabe von Büchern kann in allen drei Teilbibliotheken erfolgen. Außerhalb der Öffnungszeiten
stehen dafür Rückgabebehältnisse zur Verfügung.
Bei Überschreiten der Leihfrist bzw. Nichtbeachten eines Rückforderungs-Schreibens der Bibliothek werden kostenpflichtige Mahnungen versandt!
Besonderer Service:
Erinnerung an die Buchrückgabe
Leihfrist-Verlängerung
Sonderkonditionen
für Diplomanden/Bachelor/Master
- Kann ich die Leihfrist meiner entliehenen Medien verlängern?
- Wie lange? Wie oft?
- Die Leihfrist der Bücher kann höchstens dreimal
um jeweils 4 Wochen verlängert werden, die Leihfrist von Diplomarbeiten höchstens
dreimal um jeweils 2 Wochen, sofern keine Vormerkung eines anderen Benutzers
vorliegt.
Die Leihfrist von Zeitschriftenbänden kann grundsätzlich nicht verlängert
werden.
Beachten Sie aber bitte, dass auch eine bereits gewährte Leihfrist-Verlängerung von der Bibliothek in schriftlicher Form widerrufen wird (gelbe Post), sobald sich ein anderer Benutzer für dieses Medium vormerkt!
Sonderkonditionen
für Diplomanden/Bachelor/Master
Sonderkonditionen
für Gastleser
- Welche Möglichkeiten gibt es, eine Leihfrist-Verlängerung durchzuführen?
- Eine Verlängerung der Leihfrist müssen Sie entweder am lokalen InfoGuide in den Bibliotheksräumen
oder über den externen InfoGuide
selbst ausführen. Wie Sie prinzipiell dazu verfahren müssen,
können Sie in der dortigen "Hilfe" nachlesen.
Sie können in diesem Fall den Erfolg Ihrer Leihfrist-Verlängerung unmittelbar im
Anschluss daran in Ihrem Benutzerkonto überprüfen.
Sollte der InfoGuide aus technischen Gründen nicht zugänglich sein, können Sie Ihren Antrag
über das Online-Formular an die Bibliothek schicken.
Außerdem ist es möglich, eine Leihfrist-Verlängerung
schriftlich per Postkarte oder per Fax (089/1265-1187) zu beantragen.
Als Nachweis,
dass Ihr schriftlicher Verlängerungs-Antrag in der Bibliothek eingegangen ist,
erhalten Sie in diesem Fall nach wenigen Tagen ein Schreiben (bzw. eine E-Mail)
über Bestätigung oder Ablehnung der Leihfrist-Verlängerung.
Beachten Sie aber bitte, dass auch eine bereits gewährte Leihfrist-Verlängerung von der Bibliothek in schriftlicher Form widerrufen wird (gelbe Post), sobald sich ein anderer Benutzer für dieses Medium vormerkt!
InfoGuide
Leihfrist-Verlängerung
online
Fax-Formular zum Ausdrucken
- Was mache ich, wenn der InfoGuide einmal ausfällt?
- Sollte der InfoGuide aus technischen Gründen nicht zugänglich sein, können Sie Ihren Antrag
über das Online-Formular an die Bibliothek schicken.
Außerdem ist es möglich, eine Leihfrist-Verlängerung
schriftlich per Postkarte oder per Fax (089/1265-1187) zu beantragen.
Als Nachweis,
dass Ihr schriftlicher Verlängerungs-Antrag in der Bibliothek eingegangen ist,
erhalten Sie in diesem Fall nach wenigen Tagen ein Schreiben (bzw. eine E-Mail)
über Bestätigung oder Ablehnung der Leihfrist-Verlängerung.
Beachten Sie aber bitte, dass auch eine bereits gewährte Leihfrist-Verlängerung von der Bibliothek in schriftlicher Form widerrufen wird (gelbe Post), sobald sich ein anderer Benutzer für dieses Medium vormerkt!
Leihfrist-Verlängerung
online
Fax-Formular zum Ausdrucken
- Kann ich gleich bei der Ausleihe eine Leihfrist-Verlängerung beantragen?
- NEIN.
Eine Verlängerung der Leihfrist kann frühestens ab dem nächsten Tag nach der Ausleihe erfolgen.
- Kann ich die Leihfristen meiner Bücher auch telefonisch oder per E-Mail verlängern?
- Wie erfahre ich, ob meine Leihfrist-Verlängerung geklappt hat?
- Wenn Sie Ihre Leihfrist-Verlängerung am InfoGuide durchgeführt haben,
können Sie den Erfolg unmittelbar im Anschluss daran in Ihrem Benutzerkonto überprüfen.
Wenn Sie Ihren Verlängerungs-Antrag über das Online-Formular, per Fax oder per
Postkarte an die Bibliothek abgeschickt haben, erhalten Sie von uns nach wenigen Tagen ein Schreiben
(bzw. eine E-Mail) über Bestätigung oder Ablehnung der Leihfrist-Verlängerung.
Beachten Sie aber bitte, dass auch eine bereits gewährte Leihfrist-Verlängerung von der Bibliothek in schriftlicher Form widerrufen wird (gelbe Post), sobald sich ein anderer Benutzer für dieses Medium vormerkt!
- Kann ich die Fristen meiner Fernleih-Bücher auch über den InfoGuide verlängern?
- Leider NEIN.
Die Leihfrist von Büchern, die
über die Fernleihe geliefert wurden, können Sie nicht
selbsttätig am InfoGuide verlängern. Die Leihfristen dieser Bücher können nur durch
Bibliothekspersonal an der Ausleihtheke in der Bibliothek bzw. über
unsere Leihfrist-Verlängerung online oder die Übermittlung per
Fax-Formular beantragt werden.
Leihfrist-Verlängerung
online
Fax-Formular zum Ausdrucken
- Wieso funktioniert meine Leihfrist-Verlängerung am InfoGuide nicht? Oder nur für einzelne Medien?
- Kann ich ein entliehenes Buch für mich vormerken lassen?
- Ich brauche ein Buch aus einer anderen Zweigstelle. Kann ich es mir hierher bestellen?
- Ja, Sie können sich bis zu 5 Bücher aus anderen Zweigstellen an Ihre "Heimatzweigstelle" bestellen.
Dies gilt nur für Exemplare, die im InfoGuide als "bestellbar" gekennzeichnet
sind. Die Bücher stehen nach zwei bis drei Tagen für Sie bereit.
Sie erhalten von uns eine Benachrichtigung per Post oder per E-Mail. Dieser Service ist kostenlos.
Eine Zweigstellen-Bestellung müssen Sie selbst vornehmen, entweder benutzen Sie dazu einen
InfoGuide in den Bibliotheksräumen oder den InfoGuide
im Internet.
Weitere Hinweise und eine genaue Anleitung zum Vorgehen finden Sie in der dortigen "Hilfe".
InfoGuide
- Ich möchte dringend ein Buch zurückgeben, schaffe es aber nicht während Ihrer Öffnungszeiten!
- Wo ist denn Ihr Buchrückgabe-Fach?
- Was passiert, wenn ich ein Buch zu spät zurückgebe?
- Bei
Überschreiten der Leihfrist bzw. bei Nichtbeachten einer Buch-Rückforderung werden kostenpflichtige (!!!) Mahnungen versandt.
In diesem Zusammenhang machen wir Sie auf die Möglichkeit der Erinnerung an die Buchrückgabe
aufmerksam. Dieser Service kann allerdings nur als E-Mail und ohne Gewähr erfolgen.
Was kostet eine Mahnung?
Näheres
zur "Erinnerung an die Buchrückgabe"
- Was pfeift eigentlich manchmal so scheußlich, wenn man neben der Ausleihtheke steht?
- Darf ich mein Handy/meine Tasche/mein Cola/meinen Laptop/meine Jacke mit in den Lesebereich nehmen?
- Mäntel, Rucksäcke, Aktenmappen, Taschen und dergl.
dürfen in den Bibliotheksbereich nicht mitgenommen werden.
Sie können diese Dinge vor dem Betreten der Bibliotheksräume in Schließfächer einsperren. Für die
Benutzung der Schließfächer ist in der Zentralbibliothek und der TB Pasing ein
2-Euro-Stück erforderlich. In der TB Architektur erhalten Sie gegen Pfand einen
Schließfach-Schlüssel.
Rauchen, Essen und Trinken sind nicht gestattet. Ergo kein Cola!
Darüberhinaus ist alles zu unterlassen, was den Lesebetrieb stören
könnte, dies betrifft vor allem die Benutzung von Handys!
Die Benutzung des eigenen Laptop ist in der Bibliothek erlaubt, aber sie sollten das Gerät
ohne Tasche offen bei sich tragen.
- Wieso soll ich den Schaden an einem Buch ersetzen, den ich nicht verursacht habe?
- Der Entleiher ist verpflichtet, vor der Ausleihe eines jeden Mediums
dessen Zustand zu prüfen und evtl. vorhandene Schäden (Flecken,
Anstreichungen, gewellte Seiten, etc.) unverzüglich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so gehen wir
davon aus, dass das Werk
in einwandfreiem Zustand übernommen wurde.
Der letzte Entleiher kann für alle Schäden haftbar gemacht werden (siehe ABOB § 8).
- Hilfe, ich habe meinen Bibliotheksausweis verloren! Was muss ich tun?
- Den Verlust des Bibliotheksausweises müssen Sie schnellstens in der Bibliothek
melden! Wir sperren Ihren alten Ausweis, damit kein Missbrauch damit getrieben werden kann!
Studierende der Hochschule München
müssen sich einen neuen Studierendenausweis besorgen und ihre Daten im
Amt für Studienangelegenheiten mit dieser neuen Karte verknüpfen lassen.
Sonstige HM-Angehörige
müssen sich eine neue Chipkarte (Gleitzeitkarte) besorgen und ihre
Daten bei uns mit dieser neuen Karte verknüpfen lassen.
Gastbenutzer erhalten in der Bibliothek gegen die Gebühr von EUR 5,00
einen Ersatzausweis.
- Muss ich mich immer hinten anstellen, wenn am Ausleihschalter eine lange Schlange wartet?
- Die Zentralbibliothek und die Teilbibliothek Pasing bieten
Selbstverbuchungs-Anlagen an, bei der Sie mit einem gültigen
Benutzerausweis Ihre Bücher ohne die Mitwirkung eines Bibliotheksangehörigen
ausleihen können. Ein angeschlossener Drucker erstellt sofort einen
Ausdruck der eben verbuchten Medien.
Nach dem Einlesen Ihrer Benutzernummer erfolgt
die sog. "PIN-Abfrage", bei der Sie ihr Kennwort eingeben müssen.
Ausgenommen von der Selbstverbuchung sind lediglich Disketten und Toncassetten. Diese
müssen nach wie vor an der Ausleihtheke verbucht werden.
Wenn Sie nicht wissen, wie Ihr Kennwort lautet, sehen Sie bitte in den hiesigen FAQs unter "Fragen
rund ums Kennwort" nach!
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- Was hat es mit dieser "Benachrichtigung per E-Mail" auf sich?
- Benachrichtigungsschreiben der Bibliothek
können Ihnen wahlweise per Post oder per E-mail zugestellt werden. Dies
betrifft angenommene und abgelehnte Leihfristverlängerungs-Anträge sowie
die Mitteilung über eingetroffene vorgemerkte oder bestellte Bücher.
Die Zustellung per E-mail erfolgt nur dann, wenn Sie Ihre E-mail-Adresse
der Bibliothek ausdrücklich mitgeteilt haben. Möglich ist die Angabe von zwei verschiedenen E-Mail-Adressen.
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt haben, profitieren Sie zusätzlich von unserem
Angebot der "Erinnerung an die Buchrückgabe"!
Kostenpflichtige Mahnschreiben sowie Rückforderungsschreiben werden laut gesetzlicher Vorschrift immer nur per gelber Post zugestellt.
Sie können diese Eintragung ONLINE über Ihr Konto im InfoGuide
per Brief, per Fax (Nr. 089/1265-1187), per E-mail an die allgemeine
Bibliotheks-Mailadresse oder über die ausgelegten Hinweis-Blätter in jeder Teilbibliothek veranlassen.
Beachten Sie aber bitte, dass auch eine bereits gewährte Leihfrist-Verlängerung von der Bibliothek in schriftlicher Form widerrufen wird (gelbe Post), sobald sich ein anderer Benutzer für dieses Medium vormerkt!
InfoGuide
- Könnten Sie mich nicht daran erinnern, dass ich noch Bücher
zurückzugeben habe?
- Das können wir tatsächlich!
Diese Benachrichtigung wird allerdings ausschließlich als E-mail zugestellt. Sie erfolgt ohne Gewähr
und entbindet Sie nicht von der Verpflichtung auf die fristgerechte Rückgabe Ihrer Entleihungen zu achten!
Gleichzeitig erhalten Sie zukünftig die Benachrichtigungsschreiben der Bibliothek nicht mehr in Papierform,
sondern ebenfalls per Mail (angenommene und abgelehnte Leihfristverlängerungs-Anträge sowie
die Mitteilungen über eingetroffene vorgemerkte oder bestellte Bücher).
Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen
wollen, aber noch keine E-mail-Adresse bei uns hinterlegt haben, können
Sie diese Eintragung ONLINE über Ihr Konto im InfoGuide oder
per Brief, per Fax (Nr. 089/1265-1187), per E-mail an die allgemeine Bibliotheks-Mailadresse oder über
die ausgelegten Hinweis-Blätter in jeder Teilbibliothek veranlassen. Möglich ist die Angabe
von zwei E-Mail-Adressen.
Kostenpflichtige Mahnschreiben sowie Rückforderungsschreiben werden laut gesetzlicher Vorschrift immer nur per gelber Post zugestellt.
InfoGuide
- Für meine Bachelor/Master-Arbeit muss ich umfangreiche Literaturrecherchen betreiben. Kann ich das bei
Ihnen machen?
- Ich habe zu Hause keinen PC. Kann ich bei Ihnen im Internet surfen oder auch mal einen
kurzen Text schreiben?
- In der Zentralbibliothek und in Pasing stehen PCs mit verschiedener
Software (Word, Excel, ...) zur Nutzung für unsere Studierenden bereit. Papier
und Disketten/CD-ROMs müssen Sie selbst mitbringen.
Ein PC in der Zentralbibliothek ist mit Scanner und CD-Brenner ausgestattet.
In allen drei Bibliotheken (Zentrale, Pasing, Karlstraße) werden
PCs mit Internet-Anschluss angeboten, der Zugang ist über VPN auf die Inhaber einer Radiuskennung
beim LRZ beschränkt (Accountname@rz.fhm). Diese Maßnahme mussten wir treffen,
um den Internet-Zugang weitestgehend auf unsere HM-Studierenden einzuschränken.
An den Internet-PCs ist die Nutzung von Disketten oder CD-ROMs nicht gestattet,
um auf diese Art die Virengefahr einzudämmen.
Näheres
zum Accounting an der Hochschule München (Seiten des ZaK)
- Was ist denn dieses VPN?
- VPN heißt ausgeschrieben "Virtual Private Network" oder "Virtuelles Privates Netz". Mit VPN lässt
sich über ein offenes, ungeschütztes Netz (Internet, Funknetz) ein sicheres Teilnetz aufbauen, in dem
die Kommunikation gegen Abhören und Zugriffe durch fremde Teilnehmer abgeschottet ist. Erreicht wird
dies durch "Tunneling" des Datenverkehrs über einen VPN-Server, an dem die Verbindungen beim Aufbau
authentisiert werden müssen, sowie durch die gleichzeitige Verschlüsselung der Daten.
Nähere Auskünfte erhalten Sie über
unsere Webseite zu VPN
die Webseiten des LRZ zu VPN
- Haben Sie einen Accesspoint für Funk-LAN in der Bibliothek?
- Kann ich auch mit meinem privaten Laptop in den Bibliotheksräumen online gehen?
- Haben Sie DIN-Normen?
- Ich brauche dringend ein Buch, aber es ist nicht an der HM-Bibliothek
vorhanden!
- Für die Lösung dieses Problems gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Die Fernleihe
- Die Fernleihe ist ein Service, mit dem Bücher und Aufsätze, die am
Ort nicht
vorhanden sind, von auswärtigen Bibliotheken beschafft werden können
und für Sie in der Zentralbibliothek zur Abholung bereitgestellt werden.
Sie kann nur für solche Werke in Anspruch genommen werden, die an
der Hochschulbibliothek oder in einer anderen öffentlich zugänglichen
Bibliothek in München nicht vorhanden sind. Die Bestellung von Monographien
(= Büchern) ist innerhalb Deutschlands i.d.R. kostenfrei, Aufsatz-Kopien
werden je nach Art und Umfang gestaffelt berechnet.
Fernleihe
an der HM
- Den kostenpflichtigen Dokumentlieferdienst
- Wenn Sie es einmal ganz eilig haben, an bestimmte Literaturstellen zu kommen, nutzen Sie am besten die
kostenpflichtigen Schnellieferdienste, die von verschiedenen Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Für
Zeitschriftenaufsätze sei hier besonders der Dokumentlieferdienst SUBITO hervorgehoben.
Sie bestellen direkt und erhalten die Literatur direkt nach Hause. Allerdings müssen Sie für diesen
Service um einiges mehr bezahlen.
Schnellieferdienste
zusammengestellt von der SUB Göttingen
SUBITO
- Ich habe keine Zeit, um selbst an die Bibliothek zu kommen, können Sie mir die Bücher
denn nicht mit der Post zuschicken?
- Machen Sie eigentlich auch Bibliotheksführungen?
- Jawohl. - Bibliotheksführungen finden das ganze Jahr über und
verstärkt zu Semesterbeginn statt.
Nähere Informationen erhalten Sie in den einzelnen Teilbibliotheken und gegebenenfalls auf unserer
Intro-Seite.
- Wohin kann ich mich denn wenden, wenn ich gerne ein bestimmtes Buch angeschafft hätte?
- Was ist denn eigentlich diese "Elektronische Zeitschriftenbibliothek"?
- Ich schreibe jetzt meine Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit und brauche meine Bücher länger ....?
- Diplomanden, Bachelor und angehende Master erhalten auf Antrag Sonderkonditionen
bei der Ausleihe. Dieselben Konditionen werden Behinderten eingeräumt, sofern der Grad ihrer Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt.
Sie können diese Konditionen bei untenstehendem Link nachlesen und dort gleich einen Antrag herunterladen.
Sonderkonditionen
für Diplomanden, Bachelor und angehende Master
- Wo kriege ich denn diesen Citrix ICA-Client?
- Der Citrix ICA-Client ist auf den Webseiten der Fa. Citrix erhältlich.
Wir haben alles Wissenswerte zusammengestellt auf der Seite
Citrix-Client
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- Wo kann ich denn nachsehen, ob Sie ein Buch im Bestand haben?
- Die Bestände der HM-Bibliothek sind verzeichnet im InfoGuide.
Im Gateway Bayern finden Sie die Bestände aller grösseren wissenschaftlichen
Bibliotheken Bayerns verzeichnet.
InfoGuide
Gateway
Bayern
- Nach welcher Methode sind denn Ihre Bücher in der Bibliothek aufgestellt?
- Die Bücher in der Bibliothek der Hochschule München sind in sog.
"Freihand-Aufstellung" sachlich bzw. systematisch aufgestellt.
"Freihand-Aufstellung" bedeutet,
dass die Bücher offen und frei zugänglich für jeden
Benutzer im Regal stehen. Das Gegenteil dazu ist "Magazin-Aufstellung".
Im Magazin der HM-Bibliothek befinden sich zum Beispiel ältere, wenig
benutzte Zeitschriften-Bände oder besonders wertvolle Bücher,
die geschützt aufbewahrt werden müssen.
"Sachliche bzw. systematische
Aufstellung" bedeutet, Bücher zu einem bestimmten, eng begrenzten
Thema stehen zusammen im Regal.
Disketten, CD-ROMs, Audio-Kassetten
etc. liegen nicht den Büchern am Regal bei, sondern werden getrennt
hinter der Ausleihtheke aufbewahrt.
Die aktuellen Jahrgänge
der Zeitschriften liegen in allen drei Teilbibliotheken offen aus, diese
sind nicht verleihbar. Die gebundenen Jahrgänge stehen im Anschluss
daran in alphabetischer Aufstellung.
- Was bedeutet denn das Wort "Signatur"?
- Die Signatur brauchen Sie, wenn Sie ein Buch innerhalb der Bibliothek am Regal suchen.
Es ist diejenige Buchstaben-/Zahlen-Kombination,
die auf einem weißen Schild auf dem Buchrücken zu finden ist.
Sie gibt den genauen Standort des Buches am Regal an. In den Katalogen
geht ihr zusätzlich die Angabe der Zweigstelle voran. Mit Hilfe dieser
beiden Angaben ist es möglich, ein bestimmtes Exemplar eines Buches
eindeutig zu identifizieren und innerhalb der jeweiligen Bibliothek am
Regal aufzufinden. Im Gegensatz zur Mediennummer
kann dieselbe Signatur jeweils an allen drei HM-Bibliotheken vorkommen.
- Wollen Sie noch mehr über unsere Signaturen erfahren?
- Regensburger Klassifikation
-
Eine solche Signatur sieht z.B. folgendermaßen aus:
00 / ZN 6230 B665-2(4)+3
Der erste, zweistellige Ziffernblock bezeichnet immer die Zweigstelle, an der sich
das Medium befindet.
00 = Zentralbibliothek, 01 = Magazin Zentralbibliothek
10 = Teilbibliothek Karlstraße, 11 = Magazin der Teilbibliothek Karlstraße
30 = Teilbibliothek Pasing, 31 = Magazin der Teilbibliothek Pasing
Die eigentliche Signatur beginnt immer mit zwei Großbuchstaben, gefolgt von einem drei- bis
fünfstelligen Ziffernblock
ZN 6230
ZN = Sachgruppe "Technik",Untergruppe "Elektrotechnik,
Elektronik, Nachrichtentechnik" - siehe auch "Nach welcher
Methode sind denn Ihre Bücher in der Bibliothek aufgestellt?"
ZN 6230 = genaue Stelle für Bücher zum Thema
"Breitbandkommunikationssysteme, Integrierte Nachrichtennetze, ISDN"
B665 = Verschlüsselung des Verfasser-Nachnamens (hier:
Bocker, Peter)
-2 = Bandangabe (hier: der
2. Band eines mehrbändigen Werks)
(4) = Auflage (hier: 4.,
überarb. Auflage)
+3 = drittes Exemplar dieses Buches
- Was ist eine "Mediennummer"?
- Die Mediennummer ist auf einem Etikett auf
dem hinteren Buchdeckel zu finden, einmal ausgeschrieben und einmal als
Strichcode. Ein farbig markierter Streifen oberhalb der Ziffer gibt die
Heimat-Zweigstelle des Buches an.
Die Mediennummer besteht aus
einer zwölfstelligen Zahl, die mit "039" beginnt, und mit deren Hilfe
das jeweilige Medium (Buch, CD-ROM, Zeitschriftenband usw.) der EDV gegenüber
eindeutig identifizierbar ist. Im Gegensatz zur Signatur
gibt es jede Mediennummer nur ein einziges Mal, da mit ihrer Hilfe der
Ausleih- (Rückgabe-, usw.)Vorgang durchgeführt werden muss.
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letzte Aktualisierung: 17.03.2008
seit 13. Januar 2005
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