Die Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen und für Diplomarbeiten und gebundene Zeitschriftenbände 2 Wochen.
Die Hefte der aktuellen Zeitschriftenjahrgänge können nicht entliehen werden.
Behinderte erhalten auf Antrag Sonderkonditionen, wenn der Grad ihrer Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt.
Spätestens mit Ablauf der Leihfrist ist das entliehene Buch unaufgefordert zurückzugeben. Bei einer Vormerkung durch einen anderen Benutzer wird die Leihfrist eines Mediums **in der Verlängerungsphase** verkürzt und das Medium per gelber Post vorzeitig zurückgefordert.
Die Rückgabe von Büchern kann in allen drei Teilbibliotheken erfolgen. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen dafür Rückgabebehältnisse zur Verfügung (siehe auch: Rückgabe
außerhalb der Öffnungszeiten).
Bei Überschreiten der Leihfrist bzw. bei Nichtbeachten einer vorzeitigen Buch-Rückforderung werden
kostenpflichtige Mahnungen versandt.
Als besonderen Service stellen wir Ihnen die Erinnerung an die Buchrückgabe zur Verfügung, diese Leistung kann allerdings nur per E-Mail und ohne Gewähr erfolgen.
Die Leihfrist der Bücher kann höchstens einmal um jeweils 4 Wochen verlängert werden, die Leihfrist von Diplomarbeiten höchstens einmal um 2 Wochen, sofern keine Vormerkung eines anderen Benutzers vorliegt.
Die Leihfrist von Zeitschriftenbänden kann grundsätzlich nicht verlängert werden.
Für Behinderte gibt es gesonderte Regelungen.
Eine Verlängerung der Leihfrist kann bereits ab dem nächsten Tag nach der Ausleihe erfolgen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Leihfrist-Verlängerung grundsätzlich unter Vorbehalt erfolgt. Das bedeutet, dass die Verlängerung in dem Moment widerrufen wird, sobald eine Vormerkung durch einen anderen Benutzer erfolgt. Sie werden per gelber Post verbindlich aufgefordert, das Medium innerhalb der nächsten 5 Öffnungstage abzugeben.
Normale Literatur: Eine Verlängerung der Leihfrist muss der Leser am lokalen InfoGuide in der Bibliothek oder über den externen InfoGuide selbst ausführen. Wie Sie prinzipiell dazu verfahren müssen, können Sie in der dortigen "Hilfe" nachlesen.
Sie können in diesem Fall den Erfolg Ihrer Leihfrist-Verlängerung unmittelbar im Anschluss daran in Ihrem Benutzerkonto überprüfen.
Sollte der InfoGuide aus technischen Gründen nicht zugänglich sein, können Sie Ihren Antrag über das Online-Formular an die Bibliothek schicken.
Außerdem ist es möglich, eine Leihfrist-Verlängerung schriftlich per Postkarte oder per Fax (089/1265-1187) zu beantragen. Ein Formular für das Fax können Sie hier ausdrucken.
Fernleih-Bücher: Die Leihfrist von Büchern, die über die Fernleihe geliefert wurden, können Sie nicht selbsttätig am InfoGuide verlängern. Die Leihfristen dieser Bücher können nur durch Bibliothekspersonal an der Ausleihtheke in der Bibliothek bzw. über unsere Leihfrist-Verlängerung online oder die Übermittlung per Fax-Formular verlängert werden.
Als Nachweis, dass Ihr schriftlicher Verlängerungs-Antrag in der Bibliothek eingegangen ist, erhalten Sie in diesem Fall nach wenigen Tagen ein Schreiben (bzw. eine E-Mail) über Bestätigung oder Ablehnung der Leihfrist-Verlängerung.
Eine Leihfrist-Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich:
- telefonisch
- per E-Mail oder Feedback-Formular
- nach Ablauf der Leihfrist
- für Medien, die von anderen Benutzern vorgemerkt wurden
- für bereits angemahnte oder rückgeforderte Medien oder
wenn Sie bereits für ein anderes entliehenes Medium eine kostenpflichtige Mahnung erhalten haben
- für Zeitschriftenbände
- für Kurzausleihen von Präsenzbeständen
Ausweisverlust
Der Verlust des Bibliotheksausweises ist unverzüglich in der Bibliothek zu melden, damit wir Ihren alten Ausweis sperren können!
Als Gastleser erhalten Sie in der Bibliothek gegen die Gebühr von EUR 5,00 einen Ersatzausweis.
DIN-Normen
Die HM-Bibliothek ist offizielle DIN-Auslegestelle und hat Zugang zur vollständigen Sammlung der gültigen DIN-Normen und -Normentwürfe. Die DIN-Normen stehen in elektronischer Form zur Verfügung und sind auffindbar über die Datenbank Perinorm.
Weiters ist die Hochschule München Mitglied des DIN und somit sind Hochschul-Mitglieder (d.h. Professoren, Lehrbeauftragte, Studenten und Verwaltungsangehörige der Hochschule München) berechtigt, die vorhandenen DIN-Normen zu kopieren.
Gastbenutzern können wir zwar Einsicht in die Normen gewähren, allerdings ist für diesen Kundenkreis das Ausdrucken oder das Abspeichern in elektronischer Form untersagt.