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.... dann lesen Sie bitte das Folgende gründlich durch!
Grundlage für jede Benutzung der HM-Bibliothek ist die
Benützungsordnung der bayerischen staatlichen Bibliotheken (ABOB) in der aktuellen Fassung.
Die Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen und für gebundene Zeitschriftenbände 2 Wochen. Spätestens mit Ablauf
dieser Frist sind die entliehenen Medien unaufgefordert zurückzugeben oder deren Leihfrist zu verlängern.
Eine bereits gewährte Verlängerung wird von Seiten der Bibliothek nachträglich widerrufen, sobald eine Vormerkung eines anderen Benutzers erfolgt! In diesem Falle erhalten Sie eine Frist von 5 Öffnungstagen für die Rückgabe eingeräumt.
Bei Überschreiten der Leihfrist bzw. bei Nichtbeachten einer Buch-Rückforderung werden Mahngebühren fällig:
| 1. Mahnung: |
€ 7,50 |
| 2. Mahnung (10 Öffnungstage später): zusätzlich |
€ 10,- |
| 3. Mahnung (weitere 10 Öffnungstage später): ebenfalls zusätzlich |
€ 20,- |
| 4. Mahnung (weitere 20 Öffnungstage später): ebenfalls zusätzlich |
€ 30,- |
(Quelle: Bayer. Gesetz- u. Verordnungsblatt Nr. 28/2000, S 839)
Daher ist wichtig:
Wenn Sie bei uns eine E-mail-Adresse hinterlegt haben, werden Sie einige Tage vor Ablauf der Leihfrist an die Rückgabe bzw. Verlängerung erinnert.
Diese Erinnerung erfolgt jedoch nur per Email (nicht per Gelber Post) und ist ohne Gewähr, entbindet Sie also nicht von der Verplichtung, selbst auf die fristgerechte Rückgabe Ihrer entliehenen Medien zu achten.
Wenn Sie diese Voraberinnerung nutzen wollen, können Sie in Ihrem Benutzerkonto im InfoGuide selbst Ihre E-mail-Adresse eintragen.
Die Leihfrist-Verlängerung für normal entliehene Medien ist möglich
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in der Bibliothek selbständig am Online-Publikumskatalog (InfoGuide)
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schriftlich per Postkarte oder Brief an:
-
Zentralbibliothek der Hochschule München,
80323 München
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Teilbibliothek Architektur der Hochschule München,
Karlstraße 6, 80333 München
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Teilbibliothek Betriebswirtschaft der Hochschule München,
Am Stadtpark 20, 81243 München
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über den InfoGuide
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per FAX
(Nr. 089/1265-1187)
Die Leihfrist von Medien, die Sie über die Fernleihe erhalten haben, können Sie nur verlängern:
- schriftlich per Postkarte oder Brief an eine der obigen Adressen
oder
- online
über das Eingabeformular
Wenn Sie die Leihfrist-Verlängerung am InfoGuide vorgenommen haben, können Sie den
Erfolg unmittelbar danach in Ihrem Benutzerkonto überprüfen.
In allen anderen Fällen erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung (per Post bzw. per E-mail) über die Bestätigung oder Ablehnung ihres Verlängerungs-Antrages.
Bitte beachten Sie, dass eine bereits gewährte Leihfrist-Verlängerung eines Mediums von der Bibliothek in schriftlicher Form (gelbe Post) widerrufen wird, sobald eine Vormerkung eines anderen Benutzers erfolgt!
Eine Leihfrist-Verlängerung ist grundsätzlich nicht
möglich:
-
telefonisch
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nach Ablauf der Leihfrist
für Medien, die von anderen Benutzern vorgemerkt wurden
für bereits angemahnte oder rückgeforderte Medien oder wenn Sie bereits für ein anderes entliehenes Medium eine kostenpflichtige Mahnung erhalten haben
für Zeitschriftenbände
für Kurzausleihen von Präsenzbeständen
per e-mail an die allgemeine Bibliotheks-Adresse
letzte Aktualisierung: 25.01.2008
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