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Allgemeines
Grundlage für jede Benutzung der Bibliothek der Hochschule München ist die
Benützungsordnung der bayerischen staatlichen Bibliotheken (ABOB) in der aktuellen Fassung.
Die Leihfrist von Büchern (CD-ROMs, Disketten, Toncassetten) kann höchstens dreimal um jeweils 4 Wochen verlängert werden, die Leihfrist von Diplomarbeiten höchstens dreimal um jeweils 2 Wochen, sofern keine Vormerkung eines anderen Benutzers vorliegt.
Gastbenutzer haben die Möglichkeit einer einmaligen
Verlängerung um 4 bzw. 2 Wochen.
Die Leihfrist von Zeitschriftenbänden kann grundsätzlich nicht verlängert werden.
Eine Verlängerung der Leihfrist kann bereits ab dem nächsten Tag nach der Ausleihe erfolgen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Leihfrist-Verlängerung grundsätzlich unter Vorbehalt erfolgt. Das bedeutet, dass die Verlängerung in dem Moment widerrufen wird, sobald eine Vormerkung durch einen anderen Benutzer erfolgt. Sie werden per gelber Post verbindlich aufgefordert, das Medium innerhalb der nächsten 5 Öffnungstage abzugeben.
Literatur aus der Bibliothek der Hochschule München:
Eine Verlängerung der Leihfrist müssen Sie am lokalen InfoGuide in der Bibliothek oder über den externen InfoGuide selbst ausführen.
Sie können in diesem Fall den Erfolg Ihrer Leihfrist-Verlängerung unmittelbar im Anschluss daran in Ihrem Benutzerkonto überprüfen.
Sollte der InfoGuide aus technischen Gründen nicht zugänglich sein, können Sie Ihren Antrag über das Online-Formular
an die Bibliothek schicken.
Außerdem ist es möglich, eine Leihfrist-Verlängerung schriftlich per Postkarte oder per Fax (089/1265-1187)
zu beantragen. Ein Formular für das Fax können Sie hier ausdrucken.
Als Nachweis, dass Ihr schriftlicher Verlängerungs-Antrag in der Bibliothek eingegangen ist, erhalten Sie in diesem Fall nach wenigen Tagen ein Schreiben (bzw. eine E-Mail) über Bestätigung oder Ablehnung der Leihfrist-Verlängerung.
Fernleih-Bücher:
Die Leihfrist von Büchern, die über die Fernleihe von einer anderen Bibliothek geliefert wurden, können Sie nicht selbsttätig am InfoGuide verlängern. Die Leihfristen dieser Bücher können nur durch
Bibliothekspersonal an der Ausleihtheke in der Bibliothek bzw. über unsere Leihfrist-Verlängerung online oder die Übermittlung per Fax-Formular verlängert werden.
Als Nachweis, dass Ihr schriftlicher Verlängerungs-Antrag in der Bibliothek eingegangen ist, erhalten Sie in diesem Fall nach wenigen Tagen ein Schreiben (bzw. eine E-Mail) über Bestätigung oder Ablehnung der Leihfrist-Verlängerung.
Eine Leihfrist-Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich:
- telefonisch
- per E-Mail oder Feedback-Formular
- nach Ablauf der Leihfrist
- für Medien, die von anderen Benutzern vorgemerkt wurden
- für bereits angemahnte oder rückgeforderte Medien oder
wenn Sie bereits für ein anderes entliehenes Medium eine kostenpflichtige Mahnung erhalten haben
- für Zeitschriftenbände
- für Kurzausleihen von Präsenzbeständen
letzte Aktualisierung: 17.03.2008
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