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Neuer Service für Studierende der Hochschule München:
Aller guten Dinge sind DREI
Die Leihfristen von Medien dürfen künftig dreimal verlängert werden (bisher zweimal).
Ausnahmen: Zeitschriften, Videos/DVDs, Hörbücher.
Ebenso wie bisher erfolgen diese Verlängerungen *unter Vorbehalt*, d.h. bei Vormerkung durch einen anderen Leser wird das Medium vorzeitig zurückgefordert.
Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie die Leihfristen Ihrer Medien verlängern wollen, können Sie dem Wegweiser zur Bibliotheksbenutzung entnehmen.
Ab dem Sommersemester wird die Zentralbibliothek während der Vorlesungszeit
jeden Samstag von 9 - 20 Uhr
und jeden Sonntag von 9 - 17 Uhr
durch den Einsatz externen Aufsichtspersonals geöffnet sein.
Während dieser Zeiten ist das Entleihen von Medien über die Selbstverbuchungsanlage möglich.
Weiterer Service (Katalogauskünfte, Ausstellen von Leserausweisen, Verbuchung von Buchrückgaben, Abholung von Fernleihbestellungen, etc.) kann leider nicht angeboten werden.
Ganz speziell sei darauf hingewiesen, dass die Abklärung von Mahnfällen etc. ausschließlich durch unsere Bibliotheksmitarbeiter und -mitarbeiterinnen und während der Servicezeiten vorgenommen wird.
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