Der Masterstudiengang strebt folgende Bildungs- und Qualifikationsziele an:
1. Die AbsolventInnen sind im Anschluss an ein einschlägiges Hochschulstudium und einschlägige Berufserfahrungen befähigt, Berufspositionen mit komplexem Anforderungsprofil, Tätigkeiten mit eigenständigen wissenschaftlichen Aufgabenstellungen und Leitungsfunktionen zu übernehmen.
2. Die AbsolventInnen verfügen über eine wissenschaftlich fundierte und anwendungsorientierte Qualifikation, sie haben ein breites und vertieftes Wissen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in psychotherapierelevanten und verhaltenstherapeutischen (bzw. kognitiv-behavioralen) Kompetenzbereichen und für mental-health-bezogene Tätigkeiten mit Menschen mit schwereren oder komplexen psychischen Problemlagen. Die Absolventinnen und Absolventen haben diesbezügliches Wissen und Verstehen nachgewiesen, das auf der Bachelorebene aufbaut und dieses wesentlich vertieft oder erweitert. Sie können Besonderheiten, Grenzen, Terminologien und Lehrmeinungen der wissenschaftlich anerkannten therapeutischen Verfahren und Grundorientierungen (Schwerpunkt Verhaltenstherapie) definieren und interpretieren.
3. Sie verfügen über ein breites, detailliertes und kritisches Verständnis auf dem neuesten Stand des anwendungs- oder forschungsorientierten Wissens der aktuell wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Ansätze (Schwerpunkt Verhaltenstherapie) in Bezug auf alle Altersgruppen. Sie verfügen über spezialisierte Kenntnisse insbesondere in den Bereichen der Besonderheiten der psychiatrischen Versorgung, der diesbezüglichen psychosozialen Interventionen und der Hilfen für Menschen mit komplexen psychischen Problemlagen.
4. Auf Basis dieser Kompetenzen sind sie zu eigenständigem fachlichen Handeln in den vielfältigen Handlungsfeldern und in multiprofessionellen bzw. multidisziplinären Settings befähigt, in denen psychotherapierelevante und verhaltenstherapeutische (bzw. kognitiv-behavioralen) Kenntnisse und Fertigkeiten Einsatz finden (z. B. psychologische Diagnostik, Beratung, Intervention, Prävention, Rehabilitation; weitere Felder vgl. Situation auf dem Arbeitsmarkt). Hierbei wägen Absolventnnen die fachliche, erkenntnistheoretisch begründete Richtigkeit ihres Handelns unter Einbezug wissenschaftlicher und methodischer Überlegungen gegeneinander ab und sie können unter Zuhilfenahme dieser Abwägungen praxisrelevante und wissenschaftliche Probleme lösen. Sie haben die Voraussetzungen, um eigenständige Entwicklungen und innovative Konzepte zu projektieren.
5. Die AbsolventInnen können ihr Wissen und Verstehen wie auch ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in unterschiedlichen Settings der psychosozialen, psychotherapeutischen und psychiatrischen Hilfen und Versorgung selbständig anwenden und diese auf neue und unvertraute Situationen und Settings transferieren, die in einem breiteren oder multidisziplinären Zusammenhang mit ihrem Studienfach stehen (als Beispiele wären zu nennen Beratung von Teams oder Selbsthilfegruppen).
6. Sie können die erworbenen Kenntnisse zu psychischen Störungen, psychischer Gesundheit, zur psychologischen Diagnostik, zu psychotherapeutischen Hilfen und Behandlungskonzepten zur Problemlösung in neuen Situationen selbstgesteuert transferieren wie auch vorhandenes und neues Wissen in komplexen Zusammenhängen auch auf der Grundlage begrenzter Informationen integrieren. Sie sind in der Lage wissenschaftliche Problemstellungen zu definieren, konzipieren und eigenständig methodisch fundierte Untersuchungen durchzuführen, um so neue und innovative Erkenntnisse zu generieren.
7. Die AbsolventInnen haben berufsspezifische Kompetenzen der Kommunikation und Kooperation vertieft und ausgeweitet. Sie tauschen sich sach- und fachbezogen mit Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher akademischer und nicht-akademischer Handlungsfelder über alternative, theoretisch begründbare Problemlösungen aus und binden Beteiligte unter der Berücksichtigung der jeweiligen Gruppensituation zielorientiert in Aufgabenstellungen ein. Dies ist insbesondere in psychiatrischen Arbeitsfeldern eine wichtige Kompetenz, da in der fallbezogenen und themenbezogenen Facharbeit HelferInnen unterschiedlicher fachlicher Provenienz und multidisziplinären Settings und Netzwerken kooperieren (z.B. SozialarbeiterInnen, Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Ärzte, ErgotherapeutInnen, JuristInnen, Angehörige, VertreterInnen von Patientenorganisationen u.a.). Die AbsolventInnen erkennen vor diesem Hintergrund diverse disziplinäre Sichtweisen und Konfliktpotentiale in der Zusammenarbeit mit Anderen. Sie reflektieren diese vor dem Hintergrund situationsübergreifender Bedingungen. Sie gewährleisten durch konstruktives, konzeptionelles Handeln und die Durchführung von situationsadäquaten Lösungsprozessen unter Einzug alternativer fachlicher und überfachlicher Sichtweisen und Methoden.
8. So können die AbsolventInnen mit einem entwickelten beruflichen und wissenschaftlichen Selbstverständnis in Kooperation mit anderen Akteuren ihres Feldes Probleme und Defizite in der psychosozialen und psychotherapeutische Versorgung und deren Rahmenbedingungen erkennen und mit Hilfe wissenschaftlich fundierter Methoden weiterentwickeln. Sie sind in der Lage Mental-Health-bezogene Perspektiven in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern zu implementieren.
9. Die AbsolventInnen haben ein berufliches Selbstbild entwickelt, das sich an wissenschaftlichen und beruflichen Standards der Klinischen Psychologie und der Psychologischen Psychotherapie orientiert. Sie kennen die entsprechenden sozial- und berufsrechtlichen Rechten und Pflichten und die Grenzen des Masterabschlusses, der für sich allein genommen nicht dazu berechtigt als Psychologische Psychotherapeuten tätig zu werden. Über die weiteren möglichen Qualifikationsschritte sind sie informiert.
10. Auf Basis des professionellen Selbstverständnisses begründen die AbsolventInnen das eigene berufliche Handeln mit theoretischem und methodischem Wissen aus Feldern der Psychotherapie, der Verhaltenstherapie, der Klinischen Psychologie und der Psychiatrie und den relevanten Bezugswissenschaften. Sie reflektieren ihr berufliches uns fachliches Handeln, schätzen ihre Fähigkeiten realistisch ein, kennen die Grenzen psychosozialer und psychotherapeutischer Interventionen und nutzen sachbezogene Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheiten autonom und entwickeln diese unter Anleitung weiter.
11. Das Qualifikationsprofil erfordert eine reflexive Persönlichkeit und Haltung, wie auch die Berücksichtigung ethischer Handlungsprinzipien. Die AbsolventInnen erkennen situationsadäquat und situationsübergreifend Rahmenbedingungen beruflichen Handelns, wie beispielsweise berufsrechtliche und sozialrechtliche Normierungen des psychotherapeutischen Handelns. Die AbsolventInnen reflektieren Entscheidungen und Problemlösevorschläge verantwortungsethisch orientiert an ethischen Standards, wie sie in Richtlinien des Berufsverbands für Psychologinnen und Psychologen, von Psychotherapeutenkammern oder verhaltenstherapeutischen Fachverbänden formuliert werden. Sie reflektieren kritisch ihr berufliches Handeln in Bezug auf gesellschaftliche Erwartungen und Folgen und entwickeln ihr berufliches Handeln weiter.
12. Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums kann die Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifikation in einem sich anschließenden Promotionsverfahren sein.
13. Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums kann als theoretischer Teil der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin/zum Psychologischen Psychotherapeuten bei unserem Kooperationspartner, dem Institut für Psychotherapie am kbo-Isar-Amper-Klinikum-Ost, entsprechend der Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) angerechnet werden.