Bewerbungszeitraum

Anmeldefristen - Ausschlussfrist



* Anfang Mai bis 15. Juni für das Wintersemester (Semesterbeginn: 1. Oktober)


* 15. November bis 15. Januar für das Sommersemester (Semesterbeginn: 15. März)



ACHTUNG:
Die o. g. Anmeldefristen verstehen sich als Ausschlussfristen, d.h., Ihre Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Datum VOLLSTÄNDIG bei der Hochschule eingegangen sein. Verspätet oder unvollständig eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Für die form- und fristgerechte Übersendung sind ausschließlich die Bewerberinnen und Bewerber verantwortlich.


 

Anmeldeunterlagen - Online-Antrag

Die Anmeldung erfolgt auf dem von der Hochschule München bereitgestellten Online-Formular und kann während der Zeit der Anmeldung direkt von der Homepage online ausgefüllt werden. Der ausgedruckte Online-Antrag muss in schriftlicher Form mit den erforderlichen Unterlagen bis 15. 6. bzw. 15. 1. (Ausschlussfrist!)
bei der Hochschule München eingegangen sein, damit Sie am Auswahlverfahren teilnehmen.


Per Telefax übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt, ebenfalls Anträge, die per Email geschickt werden.


Sollten Sie nach Ausdruck des Online-Antrages feststellen, dass Sie fehlerhafte Angaben gemacht haben oder sich doch für einen anderen Studiengang entscheiden, können Sie die Online-Bewerbung beliebig oft wiederholen. Sie erhalten dann einen am Ende neuen Antrag mit einer neuen Bewerbernummer. Es wird nur der Datensatz mit der Bewerbernummer im Auswahlverfahren berücksichtigt, zu dem Sie den Antrag in Papierform zusammen mit den Unterlagen einsenden.


 

Zulassungsverfahren

Zulassungsbeschränkungen werden jährlich durch Satzung neu festgelegt und stehen erfahrungsgemäß erst im April eines Jahres fest. Sie finden auf der Seite des Online-Antrages im Internet das "Informationsblatt über die Zulassungsverfahren an der Hochschule München" , welches alle notwendigen Angaben über die Zulassungsverfahren enthält. Welcher Notendurchschnitt bzw. welche Wartezeit erforderlich ist, um einen Studienplatz zu erhalten, steht nicht im Voraus fest, sondern hängt von der Zahl der Bewerbungen und von der vorhandenen Kapazität ab. Über mögliche Zulassungschancen kann deshalb im Voraus keine Auskunft gegeben werden.


Sie können die Zulassungsbeschränkungen (NCs ) der vergangenen Zulassungsverfahren einsehen. Diese Übersicht sagt jedoch nichts über die Zulassungschancen im diesjährigen Verfahren aus.


 

Verfahren zur Einschreibung

Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide


Nach einer fristgerechten Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen (und Durchführung des Auswahlverfahrens in zulassungsbeschränkten Studiengängen) werden voraussichtlich in der 2. Augustwoche für das Wintersemester bzw. Ende Januar/Anfang Februar für das Sommersemester die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide versandt. Darin wird Ihnen mitgeteilt, wie und bis wann Sie die Einschreibung vornehmen müssen.



Annahme des Studienplatzes


Die Annahme des Studienplatzes erfolgt durch die Überweisung eines Betrages in Höhe von 507 € bis zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin. Der vorstehend genannte Betrag setzt sich zusammen aus dem Studienbeitrag i. H. v. 465 € sowie dem Grundbeitrag für das Studentenwerk i. H. v. 42 €.

Sofern Gründe für eine Befreiung von Studienbeiträgen vorliegen oder ein Studienbeitragsdarlehen bei der KfW beantragt wird, muss der Antrag auf Befreiung von den Studienbeiträgen bzw. der vollständige Darlehensantrag bis zu dem im Bescheid genannten Termin persönlich bei der Hochschule eingereicht werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter Studienbeiträge auf den Internetseiten der Hochschule. Des Weiteren müssen Sie selbst noch 42,- € auf das Konto der Hochschule München überweisen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass Sie den Studienplatz nicht annehmen.



Persönliche Einschreibung


Die Einschreibung findet persönlich an dem im Zulassungsbescheid mitgeteilten Termin statt. Es ist zu beachten, dass die geforderten Unterlagen bei der Einschreibung (Immatrikulation) vollständig vorgelegt werden müssen und der Zahlungseingang verbucht werden konnte, ansonsten ist die Einschreibung leider nicht möglich.


Folgende Unterlagen sind bei der Einschreibung (Immatrikulation) vorzulegen:

  • der Zulassungsbescheid
  • Personalausweis, Reisepass oder ID-Card etc.
  • Soweit die gesetzliche Krankenversicherungspflicht besteht, den Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung bzw. einen Nachweis über die Befreiung von derselben.
  • gegebenenfalls weitere im Zulassungsbescheid aufgelistete Nachweise (z. B. Nachweis über Vorpraktikum, bestandene Deutschprüfung etc.)


 

Nachrückverfahren

Wenn nicht genügend Bewerber bzw. Bewerberinnen die Zulassung aus dem Hauptverfahren annehmen, werden Nachrückverfahren durchgeführt. Im Nachrückverfahren werden weitere Bewerber bzw. Bewerberinnen zugelassen, die im Hauptverfahren keinen Platz erhalten haben. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis alle Studienplätze in dem betreffenden Studiengang belegt sind.


Wenn Sie im Hauptverfahren eine Ablehnung erhalten haben, kann es Ihnen also passieren, dass Sie danach noch eine Zusage bekommen. Die Zusage kann Ihnen auch noch nach Semesterbeginn zugehen.


Für eine Teilnahme am Nachrückverfahren können/müssen Sie sich nicht extra bewerben. Sie nehmen automatisch daran teil und erhalten nur einen Bescheid, wenn Sie zugelassen werden.


Spätestens fünf Wochen nach Semesterbeginn ist das Zulassungsverfahren abgeschlossen.


Ein Losverfahren wird an der Hochschule München nicht durchgeführt.