Anträge stellen

Anträge auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht sind grundsätzlich im jeweiligen Rückmeldezeitraum zu stellen. Die Rückmeldung endet für das Wintersemester am 31. Juli und für das Sommersemester am 14. Februar.


Studienbewerber stellen den Antrag auf Befreiung bitte unmittelbar nach Erhalt des Zulassungsbescheides.


Mit dem Antrag müssen auch die notwendigen Unterlagen vorgelegt werden.


Bitte benutzen Sie folgendes Antragsformular und lesen Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Antrags!


Achtung: Bei Anträgen auf Befreiung über die Fakultät 04 (Engagement) bitte die folgende Anlage noch zusätzlich ausfüllen! (Anlage)


Studierende, die eine Befreiung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 der Satzung beantragen (Härtefallregelung für bestimmte ausländische Studierende) müssen folgendes Beiblatt dem Antrag beifügen!




Postanschrift:
Hochschule München
Abteilung Studium - BI/Studienbeiträge
Lothstraße 34
80335 München



Bitte stellen Sie den Befreiungsantrag möglichst frühzeitig. Studierende, die im kommenden Semester beurlaubt werden oder ein praktisches Studiensemester ableisten, sollten den Antrag auf Beurlaubung bzw. den Ausbildungsvertrag bis zum Ende des Rückmeldezeitraumes vorlegen.



Studierenden, die für das kommende Semester bezahlt haben und erst nach der Rückmeldung befreit werden oder den Ausbildungsvertrag vorlegen, wird der Studienbeitrag auf das Konto erstattet, von dem aus die Überweisung erfolgte.



 

Befreiungsgründe


Es gibt Befreiungsgründe, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese sind in Art.71 des Bayerischen Hochschulgesetzes geregelt und gelten für alle Hochschulen in Bayern. Daneben gibt es Befreiungsgründe, die die einzelne Hochschule in ihrer Studienbeitragssatzung festgelegt hat. Diese gelten nur an der jeweiligen Hochschule.



Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass Sie zunächst die Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der Hochschule München lesen. Dort sind in § 6 und § 7 sowohl die gesetzlichen als auch die speziell für die Hochschule München geltenden Befreiungsgründe nachzulesen!


 

Abschlussarbeit

Die Anfertigung der Abschlussarbeit ist weder nach dem Bayer. Hochschulgesetz noch nach der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der Hochschule München ein Grund für eine Befreiung von den Studienbeiträgen.


Studierende, die alle Prüfungen bestanden haben und Ihre Abschlussarbeit noch im laufenden Semester abgeben (einschließlich Verteidigung bzw. Kolloquium), müssen sich nicht für das kommende Semester zurückmelden und auch keine Beiträge (auch nicht 42,- Euro) entrichten.


Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit im kommenden Semester abgeben, müssen Sie sich rückmelden. Bei der Rückmeldung werden die Semestergebühren i.H.v. 42,- Euro sowie der Studienbeitrag i.H.v. 430,-Euro fällig.


Eine Befreiung vom Studienbeitrag kommt dann in Betracht, wenn Studierende alle Prüfungen bestanden haben, Ihre Abschlussarbeit innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn abgeben (einschließlich Verteidigung bzw. Kolloquium) und sich auf Antrag innerhalb dieser vier Wochen exmatrikulieren (Stichtag: 11.04.2012 im Sommersemester 2012).


In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Befreiung stellen, dem Sie bitte einen unterschriebenen Antrag auf Exmatrikulation beifügen. Im Falle einer Befreiung werden Sie mit der Überweisung von 42,- Euro Semesterbeiträgen rückgemeldet.


Wenn Sie sich rückgemeldet haben und sich innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn exmatrikulieren, können Sie die Erstattung des Studienbeitrags beantragen.