Studierendenausweis


Seit dem Wintersemester 2007/08 erhalten die Studierenden der Hochschule München den neuen personalisierten Studierendenausweis an Stelle der bisherigen Verbundkarte.


Dieser neue Ausweis hat alle Funktionen der bisherigen Verbundkarte (Prüfungsanmeldung, Noteneinsicht, Bezahlfunktion usw.) und soll nach und nach mit weiteren Verwendungsmöglichkeiten ergänzt werden, insbesondere durch Bezahlfunktionen.


Der Ausweis enthält ein Lichtbild (wird vor Ort gemacht), den Familiennamen und Vornamen sowie eine Kartennummer und ist somit als ordentlicher Studierendenausweis verwendbar. Auf der Rückseite befindet sich die Bibliotheksnummer im Klartext und als Barcode. Auf einem mehrfach beschreibbaren Streifen auf der Vorderseite des Ausweises wird die Gültigkeitsdauer aufgedruckt, d. h. mit dem Datum des jeweiligen Semesterende „validiert“.



Die Ausweise werden bis auf weiteres jeweils am Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr in der Lothstr. 34, Raum A 31 ausgestellt.


 

"Validierung"

Das Gültigkeitsdatum des Ausweises wird jedes Semester nach erfolgter Rückmeldung ( hier )an speziellen Geräten neu auf die Karte gedruckt.


 

Anzahl Geräte Standort
1Lothstr. 34 Gebäude A Erdgeschoß Gang, (gegenüber A 23)
2Lothstr. 64 Gebäude R Eingangsbereich Mitte links
1Gebäude F Karlstr. 6, Haupteingang Nähe Aufzug
2Campus Pasing
Gerät 1: Am Stadtpark 20 , Nähe Mensa neben bestehendem Standort für Selbstbedienungsterminal
Gerät 2: Eingang Avenariusstr.

Die Validierung (Verlängerung des Gültigkeitsdatums auf dem Ausweis) an den Geräten ist möglich ab ca. eine Woche vor Semesterbeginn.


Einige wichtige Hinweise:


Bei der oben beschriebenen erstmaligen Ausgabe des Ausweises wird das Gültigkeitsdatum unmittelbar nach dem Druck der Karte mit übernommen.


Die „Erstausstellung“ des Studierendenausweises ist kostenlos. Bei etwaigen Nachdrucken wird eine Gebühr in Höhe von 10,-- € für den Ausweis erhoben.


Nach Ausstellung des neuen Ausweises können Sie Ihre alte Verbundkarte in der Mensaverwaltung (Lothstr. 13d) abgeben, erhalten das Pfand zurück und können ggf. Guthaben auf den neuen Ausweis übertragen lassen.


Da die Funktionen der alten Verbundkarte in der jetzigen Form weiter erhalten bleiben, liegt es bei Ihnen, wann Sie den neuen Ausweis ausstellen lassen. Es gibt somit derzeit keine Frist, bis zu der Sie sich den neuen Ausweis abholen müssen.