Ordnung

Ordnung für das
"Zentrum für angewandte Kommunikationstechnologien" (ZaK)
Eine zentrale Einrichtung der Fachhochschule München

Aufgrund von Art. 32 Abs. 3 Satz 1 BayHSchG erläßt die Fachhochschule München folgende

  Ordnung

§1Allgemeine Aufgaben Das Zentrum für angewandte Kommunikationstechnologien (ZaK) ist eine zentrale Einrichtung der Fachhochschule München im Sinne des Art. 32 BayHSchG. Ein Beirat unterstützt das ZaK. Dem ZaK obliegen (insbesondere) folgende Aufgaben:

  • Entwicklung und Fortschreibung des DV- und Netzkonzeptes für den gesamten Bereich der Hochschule
  • DV-Unterstützung der Fachbereiche, Einrichtungen und der Verwaltung der Fachhochschule München
  • Bereitstellung und Betreuung zentraler Geräte, zentraler Dienste, zentraler Arbeitsplätze sowie der Netzinfrastruktur für die Fachbereiche und die Verwaltung
  • Koordinierung von hochschulweiten DV-Programmen
  • Vorbereitung von Verträgen mit Hard- und Softwareherstellern (Campuslizenzen).
  • Systemanalyse und Anforderungserhebung für die Informatik in der Verwaltung
  • Beschaffung, Entwicklung und Wartung von Verwaltungssoftware
  • Interne Fortbildung von Hochschulmitgliedern im IuK-Bereich
  • Angebot von Multimedia-Zusatzqualifikation für Studierende aller Fachbereiche
  • Unterstützung und Förderung des Multimediaeinsatzes

§2Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstandes und des Leiters

(1) Das ZaK steht unter der Verantwortung der Hochschulleitung (Art. 32 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG).

(2) Es wird von einem Vorstand geleitet. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des ZaK zuständig. Er legt die innere Organisation des ZaK fest und sorgt für eine effiziente Aufgabenerfüllung. Er vertritt innerhalb der Fachhochschule die Belange des ZaK gegenüber den Fachbereichen, der Verwaltung und anderen Hochschuleinrichtungen.

(3) Ein von der Hochschulleitung im Einvernehmen mit dem Vorstand ernannter Leiter führt die laufenden Geschäfte des ZaK. Der Vorstand kann Aufgaben aus §2 Abs. 2 an diesen Leiter übertragen.

(4) In Haushalts- und Rechtsangelegenheiten ist das Leitungsgremium hinzuzuziehen. In regelmäßigen Abständen berichtet der ZaK-Vorstand dem Leitungsgremium. Die Befugnisse des Kanzlers nach Art. 44 Abs. 1 Satz 3 und 4 BayHSchG bleiben unberührt.

§3Bewirtschaftung Zur Durchführung der Aufgaben werden dem ZaK Finanzmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen. Der Vorstand des ZaK stellt jeweils für das kommende Haushaltsjahr einen Haushaltsplan auf.

§4Beirat Ein Beirat unterstützt und berät das ZaK. Der Beirat setzt sich aus mindestens vier fachkompetenten Experten zusammen. Die Mitglieder des Beirats werden von der Hochschulleitung für einen Zeitraum von drei Jahren benannt. Der Beirat wirkt bei grundlegenden Entscheidungen des ZaK mit, insbesondere bei strukturellen Fragen, wie z.B. der Weiterentwicklung der Aufgaben- und Organisationsstruktur.

§5Beschäftigte Zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden dem ZaK Beschäftigte (Personal) zugeordnet. Diese nehmen Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Selbstverwaltung der Hochschule als Angehörige des zentralen Bereichs wahr.

§6Tätigkeitsbericht Der Vorstand des ZaK legt der Hochschulleitung, dem Senat, dem Beirat des ZaK und den Fachbereichen jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der Einrichtung vor.

§7Änderungen, Inkrafttreten und Bekanntgabe Änderungen dieser Ordnung bedürfen der Zustimmung durch den Senat.Diese Ordnung tritt am 1. März 2001 in Kraft. Sie ersetzt die Ordnung vom 1. Oktober 1999. Sie ist nach der Beschlußfassung durch den Senat in hochschulüblicher Weise bekanntzumachen.


Senatsbeschluss vom 07.02.2001





Zentrum für angewandte
Kommunikationstechnologien
der Hochschule München
Lothstraße 34
80335 München

Tel: 089 / 1265 - 1702
Fax: 089 / 1265 - 1725
Mail: zak@hm.edu

 






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