Die Hochschule München (HM) verfolgt den Anspruch, optimale Rahmenbedingungen für kooperative Promotionen zu ermöglichen. Die Empfehlungen zur Gestaltung kooperativer Promotionen enthalten Anregungen zur Realisierung eines gelungenen Betreuungsverhältnisses zwischen Promovierenden und Betreuenden, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Promotionsphase sicherzustellen. Sie richten sich gleichermaßen an Betreuende und an Promovierende aller Fachbereiche der HM und gelten vor allem für interne Promotionen, gehen also von einer Anstellung des bzw. der Promovierenden als wissenschaftliche MitarbeiterIn an einer Hochschule aus. Für externe Promotionen können andere Regeln gelten und es bestehen meist andere Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die wissenschaftliche Qualitätssicherung im Rahmen des Promotionsprozesses. Die nachfolgenden Empfehlungen sind flexibel zu handhaben und sollen Anregungen für die Selbstorganisation bieten.
Die Anbahnungsphase, die v.a. dazu dienen soll, das Promotionsthema zu finden, ein Exposé anzufertigen, die Betreuungssituation zu klären und sich an einer Universität zu immatrikulieren, sollte maximal 1 Jahr in Anspruch nehmen (2).
Phase 2 beginnt nach dem erfolgreichen Eintrag in die Promotionsliste einer Universität bzw. Immatrikulation als Promovierende:r an einer Universität.
Besprechen Sie rechtzeitig den Ablauf des Abschlusses Ihrer Promotion mit Ihren Betreuenden und sichten Sie Ihre Promotionsordnung nach relevanten Informationen dazu. Ein Gespräch vor dem Schreiben der Disseration sollte klären, wer die Erstkorrektur übernimmt und wie sich das Zusammenspiel der Promotionsbetreuenden in der Schreibphase gestaltet.
Um den Doktortitel offiziell führen zu dürfen, müssen Sie Ihre Dissertation auch veröffentlicht haben. Prüfen Sie zu den Details bitte rechtzeitig Ihre Promotionsordnung und sprechen Sie mit Ihren Betreuenden über die Anforderungen an einzureichende Publikationen.
(1) In Anlehnung an das Verlaufsmodell einer Promotion in Deutschland (vgl. https://www.unikon.uniwind.org/promovierendenerfassung/verlaufsmodell-promotion).
(2) Da die Promotionsvorbereitungszeit in die sechs Jahre der Promotionsphase (Befristung gemäß § 2 Abs. 1 WissZeitVG) mit eingerechnet wird, ist es besonders anzuraten, dass die Anbahnung nicht länger als ein Jahr dauert, um noch ausreichend Zeit für die Arbeit an der Dissertation zu haben. Sollten Sie dabei Probleme haben dies zu realisieren, wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartner:innen der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung der HM. Wir beraten und unterstützen Sie gerne!
Das Fachforum Verbundpromotion des Bayerischen Wissenschaftsforums setzt mit seinen aktuell elf Verbundkollegs neue Maßstäbe für kooperative Promotionen. Die Verbundpromotion ist strukturiert, planbar und transparent. Die hohen Qualitätsstandards der Promotion werden dadurch bekräftigt. BayWISS-Verbundkollegs sind themenspezifische Plattformen und Netzwerke für junge und erfahrene Forscher:innen. Sie stärken die Kultur des wissenschaftlichen Austauschs zwischen bayerischen HAWs und Universitäten. Ziel der Verbundkollegs ist es, die individuelle Entwicklung der Promovierenden zu fördern, einen strukturierten und planbaren Weg zur Promotion zu bieten und die wissenschaftliche Qualität sicherzustellen.
In diesen BayWISS-Verbundkollegs ist die HM Mitglied (Stand: August, 2021):
Sollte es seitens Promovierenden oder Betreuenden der HM Interesse an einer Mitgliedschaft in weiterern BayWISS-Verbundkollegs geben, kommen Sie einfach auf Ihre Ansprechpartner:innen der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung der HM zu.
Der Abschluss einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung dient dazu gegenseitige Erwartungen, Rechte und Pflichten im Promotionsprozess von Promovierenden und Betreuenden explizit zu machen. Auch die DFG empfiehlt das Erstellen einer Betreuungsvereinbarung (vgl. https://www.dfg.de/formulare/1_90/1_90.pdf ).
Die Hochschule München hat sich bisher dazu entschieden, keine eigene Betreuungsvereinbarung anzubieten und anzuraten. Dies resultiert aus dem Umstand, dass die HM Betreuende wie Promovierende nicht dazu verpflichten möchte, mehrere Betreuungsvereinbarungen ausfüllen zu müssen, da bei der Einschreibung in die Promotionsliste einer Universität ohnehin eine Betreuungsvereinbarung der jeweiligen Universität durch alle am Promotionsprozess beteiligten Parteien erfolgen muss. Desweiteren wird auch bei der Beantragung einer Mitgliedschaft in einem BayWISS-Verbundkolleg eine zusätzliche Unterzeichnung einer BayWISS-Betreuungsvereinbarung eingefordert.
Die meisten Professor:innen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) in Bayern besitzen auch nach dem Hochschulinnovationsgesetz kein eigenes Promotionsrecht und gelten nicht als Doktorväter bzw. -mütter im engeren Sinne. Es muss daher meistens ein:e Universitätsprofessor:in mit Promotionsrecht gefunden werden, der/die die universitäre Seite der Betreuung übernimmt. Um eine kooperative Promotion handelt es sich, wenn der/die Professor:in der HM an der promotionsführenden Universität als Betreuer:in, Gutachter:in bzw. Prüfer:in anerkannt wird. Die betreuenden Professor:innen der HM verfügen teilweise über entsprechende Kontakte und können Sie bei der Suche nach Uni-Betreuer:innen unterstützen. Dabei spielt auch die fachliche Abstimmung bei der Themenfindung eine wichtige Rolle. Es gilt, gleich zu Beginn des Betreuungsverhältnisses Ihre eigenen Ideen mit den Vorstellungen der betreuenden Professor:innen in Einklang zu bringen.
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen.
Durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erhalten Hochschulen bestimmte Freiräume in Bezug auf Befristungsmöglichkeiten. Nähere Informationen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz finden Sie hier:
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