Gleichstellungsbeauftragte
Zuständig für: nichtwissenschaftliches Hochschulpersonal
Die Gleichstellungsbeauftragten
- unterstützen die Hochschule bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Gleichstellungsauftrags
- unterstützen die Durchsetzung von Chancengleichheit für Männer und Frauen und fördern frauenspezifische Themen in der Verwaltung
- beraten bei Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen
- beraten bei Struktur- und Personalentscheidungen
- arbeiten eng mit den Frauenbeauftragten zusammen
- informieren über berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten
- setzen sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer ein
- unterstützen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien.