6-8 Monate vor dem Praktikum | - Nur bei Pflichtpraktika: Infoveranstaltung der Fakultät / des Studiengangs besuchen - Praktikumsplatz suchen - Nur bei Pflichtpraktika: Praktikumsvertrag dem Praktikumsbeauftragten vorlegen - ggf. Hochschul-externe Förderanträge stellen |
6 Monate vor dem Praktikum | - ggf. bereits Antrag auf Auslands-BAföG stellen |
4-5 Monate vor dem Praktikum | - ggf. Visumsantrag stellen (nur bei EU-Ausländern) |
2-3 Monate vor dem Praktikum | - ggf. Hochschul-interne
Förderanträge stellen - Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung beantragen, darauf achten, dass das Zielland abgedeckt ist |
Vor dem Praktikum | - Vordrucke für Praktikantenverträge in verschiedenen Sprachen unter https://www.hm.edu/studierende/mein_studium/verlauf/praxis.de.html
- Praxisbeauftragte/r der FK muss Pflichtpraktika vorab genehmigen - Vertrag an HM, Arbeitgeber, Studierende/r - Aufgaben im Praktikum so genau wie möglich beschreiben - praxisbegleitende Lehrveranstaltungen abklären: z.B. Videokonferenz, Blockseminar, Belegung im folgenden Semester |
Während des Praktikums | - Tipp: Führen Sie ein Praktikumsjournal - Schreiben Sie jeden Tag auf, welche Aufgaben zu welchem Zeitpunkt Ihnen übertragen wurden - die mitgeschriebenen Aufgaben können später als Vorlage bzw. Vorschlag für das Praktikumszeugnis dienen. |
Pflichtpraktika:
Freiwillige Praktika:
Benötigte Unterlagen: (spätestens 1 Monat vor dem Auslandsaufenthalt; bei kurzfristigen Praktika bitte das IO kontaktieren) |
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Anlage A - Erasmus+ Praktikum - Online Bewerbung |
Anlage B - Erasmus+ Learning Agreement for Traineeship |
Aktuelle Notenbestätigung / Aktueller Notenspiegel |
Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung |
Anlage C - Erasmus+ Versicherungserklärung |
Anlage D - Erasmus+ Grant Agreement |
Praktikumsvertrag |
Online Linguistic Support (OLS) - EU-Online-Sprachtest |
Online Linguistic Support (OLS) - EU-Online-Sprachkurs |
Diese und alle weiteren Unterlagen für ein Auslandspraktikum finden Sie unter BEWERBUNGSUNTERLAGEN >> |
Nach vorlaufiger Antragsannahme:
Nach Beendigung des Auslandspraktikums:
* Achtung: Auslandspraktika in der Schweiz können nicht mehr mit einem Erasmus+ Praktikumszuschuss gefördert werden! Das Swiss-European Mobility Programme sieht keine Zuschüsse für Praktika deutscher StudentenInnen in Schweizer Unternehmen vor. Lediglich Schweizer Hochschulen können PraktikantenInnen in der eigenen Institution (z.B. in den eigenen Hochschullaboren) durch Zuschüsse aus dem Swiss-European Mobility Programme fördern.
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