Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist ein Zuschuss, welcher Ihnen aus EU-Mitteln für Ihren Erasmus+ Auslandsaufenthalt zur Verfügung gestellt wird.
Den Erasmus+ Mobilitätszuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen, sofern alle Vereinbarungen des Erasmus+ Programms eingehalten werden.
Der Mobilitätszuschuss für den Auslandsaufenthalt ist nach Ländern gestaffelt. Die Monatsraten können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Für einen Studienaufenthalt erhalten Sie einen finanziellen Zuschuss für bis zu max. 130 Tagen (siehe Zero-Grant). Auslandspraktika werden mit 105€ zusätzlich zur Förderrate des Programmlandes bezuschusst und über die bestätigte Gesamtdauer des Praktikums gefördert.
Ein Monat hat nach EU Vorgaben immer 30 Tage. Beispiel: Der Oktober wird nur mit 30 Tagen statt mit 31 Tagen berechnet.
Gruppe | Programmländer | Monatsraten |
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Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 450€ pro Monat (30 Tage) |
Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten | Belgien, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 390€ pro Monat (30 Tage) |
Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 330€ pro Monat (30 Tage) |
Wenn Sie Ihren Austausch in einem Land der Gruppe 1 absolvieren, kalkulieren Sie mit ein, dass die Lebenshaltungskosten höher sind als in Deutschland. Ebenfalls ist das Preisniveau in einigen großen Städten der Gruppe 2, z.B. Paris, Rom etc. höher als in Deutschland