Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist ein Zuschuss, welcher Ihnen aus EU-Mitteln für Ihren Erasmus+ Auslandsaufenthalt zur Verfügung gestellt wird.
Den Erasmus+ Mobilitätszuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen, sofern alle Vereinbarungen des Erasmus+ Programms eingehalten werden.
Jeder Studierende, der am Erasmus+ Programm teilnimmt und bisher noch keine oder im aktuellen Studienzyklus (Bachelor/Master) für weniger als 12 Monate Erasmus+ Gelder erhalten hat , bekommt den Erasmus+ Mobilitätszuschuss. Es handelt sich dabei nicht um ein Stipendium oder eine Förderung, sondern um einen Zuschuss zu den Mehrkosten, welche möglicherweise mit dem Auslandsaufenthalt verbunden sind.
Der Mobilitätszuschuss für den Auslandsaufenthalt ist nach Ländern gestaffelt. Die Monatsraten können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Für einen Studienaufenthalt erhalten Sie einen finanziellen Zuschuss für bis zu max. 130 Tagen (siehe Zero-Grant).
Ein Monat hat nach EU Vorgaben immer 30 Tage. Beispiel: Der Oktober wird nur mit 30 Tagen statt mit 31 Tagen berechnet.
Gruppe | Programmländer | Monatsraten |
---|---|---|
Gruppe 1Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich* | 450€ pro Monat (30 Tage)/ 15€ pro Tagab Sommersemester 2023: 600€ pro Monat (30 Tage)/ 20€ pro Tag |
Gruppe 2Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 390€ pro Monat (30 Tage)/ 13€ pro Tagab Sommersemester 2023: 540€ pro Monat (30 Tage)/ 18€ pro Tag |
Gruppe 3Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 330€ pro Monat (30 Tage)/ 11€ pro Tagab Sommersemester 2023: 490€ pro Monat (30 Tage)/ 16,33€ pro Tag |
Wenn Sie Ihren Austausch in einem Land der Gruppe 1 absolvieren, kalkulieren Sie mit ein, dass die Lebenshaltungskosten höher sind als in Deutschland. Ebenfalls ist das Preisniveau in einigen großen Städten der Gruppe 2, z.B. Paris, Rom etc. höher als in Deutschland.
* Förderung für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ist nur noch bis einschließlich WS 2022/23 möglich. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer allgemeinen Erasmus+ Webseite beim Unterpunkt "Vereinigtes Königreich".
Für ein Auslandspraktikum gibt es zusätzlich zur monatlichen Förderrate für ein Auslandssemester ein Top Up von 150 €. Es wird die gesamte, bestätigte Dauer des Auslandspraktikums gefördert.
Gruppe | Programmländer | Monatsraten (SMP) |
---|---|---|
Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich* | 600€ pro Monat (20€ pro Tag) |
Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 540€ pro Monat (18€ pro Tag) |
Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 480€ pro Monat (16€ pro Tag) |
* Förderung für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ist nur noch bis einschließlich WS 2022/23 möglich. Weitere Informationen finden Sie hier
auf unserer allgemeinen Erasmus+ Webseite beim Unterpunkt "Vereinigtes Königreich".
SMP Bewerbungen für UK müssen aufgrund der neuen Vorlaufszeiten für Visum etc. mind. 4Monate vor Praktikumsbeginn dem International Office gemeldet werden.
Gültig für Outgoer ab Sommersemester 2022:
Das Erasmus+ Programm unterstützt die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel für die Hin- und Rückreise zu einem Auslandsaufenthalt.
Als emissionsarme und damit nachhaltige Verkehrsmittel gelten:
Bahn, Fernbus, Auto bei gemeinsamer Nutzung (Fahrgemeinschaften).
Als nicht nachhaltig gelten Flüge (auch nicht bei einer CO2 Kompensation).
Zuschüsse für Grünes Reisen (Green Travel) - kombinierbar:
- Einmaliger Fahrtkostenzuschuss (Top Up) von 50 €
- Zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss bei längerer Reisedauer gegenüber einem nicht-nachhaltigen Verkehrsmittel ein Mobilitätszuschuss in Höhe des regulären Tagessatzes für maximal vier zusätzliche Erasmus+-Tagessätze.
Dies bedeutet: maximal 4x11 €, 4x13 € oder 4x15 € plus 50 € Top Up
= insgesamt 94 € bis 110 € mehr für „Grünes Reisen“.
Die Beantragung für Zuschüsse zu "Grünes Reisen" erfolgt durch Abgabe der Anlage D.1 - Grant Agreement zusammen mit der Anlage D.2 - Ehrenwörtliche Erklärung zu den allgemeinen Abgabefristen.
Eine nachhaltige An- und/oder Rückreise mit dem Zug kann z.B. mit Hilfe des studentischen Projekts "Erasmus by Train" geplant werden. Hier gelangen Sie zur Webseite von erasmusbytrain.eu (Dies stellt lediglich eine Information dar, keine Empfehlung von Seiten des IO).
Hinweis für UK Outgoer: Studierende, die im SoSe 2022 und WiSe 2022/23 in das Vereinigte Königreich (UK) gehen, können leider keine "Grünes Reisen" Zuschüsse beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier .
Das Erasmus+Programm möchte mehr Chancengerechtigkeit für Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt eine größere Herausforderung darstellt, erreichen.
Zum regulären Erasmus+Mobilitäszuschuss gibt es daher eine Zusatzförderung (Top Up) von 250 € pro Monat für:
Hohe Mehrkosten:
Falls aufgrund der Behinderung, der chronischen Erkrankung oder der Mitnahme von Kindern besonders hohe Mehrkosten für den Auslandsaufenthalt entstehen (z. B. durch barrierefreie Unterkunft, Begleitperson, Kinderbetreuung) kann ein Antrag auf Sondermittel (Realkostenantrag) gestellt werden. Auch eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort kann bezuschusst werden.
Wir bitten um eine frühzeitige Kontaktaufnahme, da der Realkostenantrag über den DAAD einen hohen zeitlichen Vorlauf erfordert.
Mehr Informationen hierzu auf der Website des DAAD.
Kombinierbarkeit:
Die Zusatzförderungen können nicht kumuliert werden. Die Sonderförderung von 250 € kann nur einmal gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien erfüllt werden (z. B. Erstakademiker und chronische Erkrankung) Nur eine Kombination mit dem Zuschuss für Grünes Reisen (Green Travel) ist möglich.
Die maximale Erasmus+Förderung besteht aus der regulären monatlichen Rate für das Gastland plus einmaliger Zuschuss von 50 € für Grünes Reisen plus ggf. zusätzliche Reisetage plus Sonderförderung für Studierende mit geringeren Chancen in Höhe von 250 € pro Monat.
Dauer der Zusatzförderung:
Die Zusatzförderung wird - wie die reguläre Erasmus+ Förderung - für die nachgewiesene Aufenthaltsdauer für einen derzeit maximalen Zeitraum von 130 Tage gewährt.
Antragstellung:
Bitte beantragen Sie die Zusatzförderung spätestens mit der Abgabe der Anlage D.1 - Grant Agreement zusammen mit der Anlage D.3 - Ehrenwörtliche Erklärung (Zusatzförderung) und den erforderlichen Nachweisen. Eine spätere Antragstellung, insbesondere nach Antritt des Auslandsaufenthalts, ist in der Regel nicht möglich.
Wenn Sie für einen Austauschplatz (SMS) an einer Partnerhochschule ausgewählt wurden, dann bekommen Sie automatisch den Erasmus+ Mobilitätszuschuss - sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Zum Erhalt des Zuschusses müssen Sie fristgerecht alle notwendigen Bewerbungsunterlagen einreichen.
Für den Mobilitätszuschuss für Praktikum (SMP) bewerben Sie sich direkt im International Office nach Zusage Ihres Praktikumsplatzes durch das Unternehmen.
Nein, der Zuschuss ist eine Mobilitätshilfe und muss nicht zurückgezahlt werden. Falls Sie jedoch die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, Unterlagen nicht fristgerecht einreichen oder einen höheren Zuschuss erhalten haben, als Ihnen zusteht (z.B. durch vorzeitige Beendigung des Aufenthaltes), muss der Zuschuss ganz oder zum Teil zurückgezahlt werden.
Den Zuschuss erhalten Sie nach Antritt des Erasmus+ Semesters. Dazu müssen Sie alle nötigen Dokumente vor und während des Auslandssemesters beim International Office eingereicht haben.
Normalerweise erfolgt die Auszahlung dann im Anschluss an den Erhalt der Anlage E - Confirmation of Arrival, die Ihre Ankunft an der Gasthochschule dokumentiert. (Bitte beachten Sie, dass es bis zu 4 Wochen dauern kann, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto verbucht ist.)
Sie erhalten dann 80% des Gesamtbetrages. Sind nach Ihrer Rückkehr alle Unterlagen fristgerecht und ordnungsgemäß abgegeben worden, erhalten Sie die restlichen 20% des Gesamtbetrages.
Zero-Grant-Tage sind Tage Ihres Erasmus+ Studienaufenthaltes, für welche Sie keinen finanziellen Mobilitätszuschuss erhalten, d.h. Tage, die über 130 Aufenthaltstage hinaus gehen.
Bitte beachten Sie: Zero-Grant Zeiträume zählen zur Ihrem Erasmus+ Aufenthalt dazu und werden auf Ihren insgesamt verfügbaren Erasmus-Zeitraum von 12 Monaten pro Studienphase angerechnet.
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