Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Geben Sie Ihre Erfahrungen und Ihr Wissen an unsere Studierenden weiter!
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Welche Unterlagen sollte eine Bewerbung beinhalten?
Bitte senden Sie uns keine Originaldokumente zu, da wir Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden.
- Bewerbungsanschreiben
- Lückenloser Lebenslauf mit folgenden Angaben über den schulischen, wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang (Angabe der Arbeitgeber/selbstständigen Tätigkeit mit taggenauer Beschäftigungsdauer und des jeweiligen Tätigkeitsumfangs - Vollzeit oder Teilzeit in %)
- Arbeitszeugnisse
- Bei selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis, z.B. in Form einer Gewerbeanmeldung, eines Geschäftsführervertrages, Bestätigung eines Steuerberatungsbüros etc.
- Bei Tätigkeiten als wissenschaftliche/r Mitarbeiterin/Mitarbeiter, wissenschaftliche/r Assistentin/Assistent im Hochschulbereich: Arbeitsverträge, ggf. Änderungs- bzw. Auflösungsverträge, Arbeitszeugnisse und/oder Ernennungsurkunden
- Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisse, - urkunden
- Promotionsurkunde
- Aufstellung über besondere wissenschaftliche Leistungen (z.B. Veröffentlichungen, Forschungsprojekte, Patente, Vorträge, Wettbewerbe)
- Verzeichnis bisheriger Lehrtätigkeiten
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Was sind die Einstellungsvoraussetzungen für eine Lehrkraft für besonder Aufgaben?
Einstellungsvoraussetzungen gem. § 3 i.V.m. § 1 Abs. 3 ELbAV
Lehrkräfte für besondere Aufgaben im Akademischen Bereich
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen oder im entsprechenden Fach den Doktorgrad erworben oder die Zweite Staatsprüfung oder Diplom-Hauptprüfung oder eine Masterprüfung im Bereich der Ingenieurwissenschaften
- Pädagogische Eignung, der Nachweis hierzu ist u.a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen
- Ausübung einer nach dem Erwerb des Hochschulabschluss mindestens dreijährigen praktischen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs im einschlägigen Fach
Fachlehrer und Fachlehrerinnen als Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Pädagogische Eignung, der Nachweis hierzu ist u.a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen
- Ausübung einer nach dem Erwerb des Hochschulabschluss mindestens dreijährigen praktischen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs im einschlägigen Fach
FAKULTäT 01 ARCHITEKTUR
FAKULTäT 02 BAUINGENIEURWESEN
FAKULTäT 03 MASCHINENBAU, FAHRZEUGTECHNIK, FLUGZEUGTECHNIK
FAKULTäT 04 ELEKTROTECHNIK UND INFORMATIONSTECHNIK
FAKULTäT 05 VERSORGUNGS- UND GEBäUDETECHNIK, VERFAHRENSTECHNIK PAPIER UND VERPACKUNG, DRUCK- UND MEDIENTECHNIK
FAKULTäT 06 ANGEWANDTE NATURWISSENSCHAFTEN UND MECHATRONIK
FAKULTäT 07 INFORMATIK, MATHEMATIK
FAKULTäT 08 GEOINFORMATION
FAKULTäT 09 WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN
FAKULTäT 10 BETRIEBSWIRTSCHAFT
FAKULTäT 11 ANGEWANDTE SOZIALWISSENSCHAFTEN
FAKULTäT 12 DESIGN
FAKULTäT 13 STUDIUM GENERALE UND INTERDISZIPLINäRE
STUDIEN
FAKULTäT 14 TOURISMUS