Alle Aufwendungen für Weiterbildungen sind als Werbungskosten absetzbar. Das ist ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2002. Das bedeutet auch, dass Studiengebühren in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass nachgewiesen werden muss, dass die Weiterbildung oder das berufsbegleitende Studium eine beruflich veranlasste Maßnahme ist. Anders ausgedrückt: Das Studium neben dem Beruf muss in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf stehen.
Das Urteil ermöglicht in Einzelfällen erhebliche Steuereinsparungen. Ein Gespräch mit dem Steuerberater kann sich also durchaus lohnen. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen „BFH-Urteil vom 17.12.2002 Akt.Z. VI R 137/01“ zu finden.
Die Finanzen sollten nicht der ausschlaggebende Grund für die Entscheidung eines Studiums neben dem Beruf sein. Dennoch ist es sehr gut nachvollziehbar, dass sie eine wesentliche Rolle spielen. Denn mal ehrlich: Wer verschuldet sich schon gern?
Es gibt eine Reihe Bildungskredite, die die Finanzierung einer Weiterbildung oder eines Studiums neben dem Beruf unterstützen. Da kann schnell mal der Überblick fehlen. Gut, dass das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) sich mit dem Thema befasst und den Studienkredit-Test zur Verfügung stellt, der Studienkredite, Abschlussdarlehen und Bildungsfonds vergleicht und eine Orientierung in dieser speziellen Finanzwelt bietet.
Entscheidungshilfe für/gegen einen Studienkredit
Eins vorweg: Bevor die Frage nach dem richtigen Kredit beantwortet werden kann, sollte die Frage des Obs in Augenschein genommen werden. Um die Entscheidung strategisch angehen und fällen zu können, gibt der Studienkredit-Test vier konkrete Tipps an die Hand, mit denen eine solide Basis für oder gegen einen Studienkredit gelegt werden kann:
Diese vier Tipps sind im Studienkredit-Test (ab Seite 9) ausführlicher beschrieben und sollten vor Abschluss eines Kredits auf alle Fälle beachtet werden. Ist man da einmal durch, kann die Entscheidung für oder gegen einen Kredit für das Studium neben dem Beruf fundiert gefällt werden. Darüber hinaus bietet das FAQ des Dokuments (ab Seite 18) beim Vergleich der unterschiedlichen Angebote Aufschluss, bevor es im Detail auf bundesweit und regional verfügbare Angebote eingeht.
Download CHE-Studienkredit-Test 2021
Die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen wird von Bund und Ländern befürwortet und soll daher mit Stipendien und Förderprogrammen unterstützt werden. Denn die Berufswelt bringt sich immer wandelnde Herausforderungen mit sich. Aber: Für das Studieren neben dem Beruf kommen andere Förderungen in Frage als für ein Vollzeitstudium. Eine Auswahl des weitreichenden Angebots zeigt die nachfolgende Tabelle. Mehr Infos zum Thema Förderung und Stipendien gibt es auf diesen Webseiten der HM sowie beispielsweise in der Förderdatenbank des Bundes , bei der Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. oder in der e-fellows.net-Stipendien-Datenbank.
Stipendium / Förderhöhe | Zu beachten | Zielgruppe | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Deutschland-stipendium
(Webseite der Studienberatung
) 300 € pro Monat für mindestens zwei Semester, höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit | Bewerbung an der HM jeweils im Sommersemester für eine Förderung ab dem darauffolgenden Wintersemester möglich | Leistungsstarke und engagierte Studierende oder StudienplatzbewerberInnen aller Fakultäten und Studiengänge, die noch min. zwei Semester innerhalb der Regelstudienzeit ab Förderbeginn zum Wintersemester zu studieren haben | |||||
Weiterbildungs-stipendium
Bis zu 8.100 € innerhalb von max. drei Jahren | Unter den folgenden Voraussetzungen können über das Weiterbildungsstipendium auch berufsbegleitende Studiengänge finanziert werden: Sie arbeiten mindestens 15 Stunden / Woche. Ihr Studium darf noch nicht begonnen haben. Das Studium baut auf Ihrer Ausbildung oder aktuellen Berufstätigkeit auf. | Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden oder Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen oder Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach. Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch nachweisbare Anrechnungszeiten (Freiwilligendienste, Elternzeit etc.) kann die Aufnahme um bis zu drei Jahre später erfolgen. | |||||
Aufstiegs-stipendium
Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.700 Euro für Maßnahmekosten erhalten. | Zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist das zweite Studiensemester noch nicht abgeschlossen. Ob ein Masterstudium oder eine Weiterbildung gefördert wird, muss individuell geklärt werden. | Fachkräfte mit Berufsausbildung, min. zwei Jahren Praxiserfahrung nach Abschluss der Ausbildung und einem Nachweis der besonderen beruflichen Leistungen, die in Vollzeit oder berufsbegleitend ein erstes akademisches Hochschulstudium absolvieren | |||||
Leider ist, selbst aufgrund schwieriger sozialer Umstände wie einem Studium mit Kind o.ä., eine Kostenbefreiung oder -vergünstigung bei weiterbildenden Studienangeboten nicht möglich. Unter folgendem Link finden Sie jedoch einen Überblick zu familienfreundlichen Angeboten an der Hochschule München, beispielsweise Beratungsmöglichkeiten zur Kinderbetreuung o.ä.: Familiengerechte Hochschule.
In der Gebührenordnung wird für jeden berufsbegleitenden oder weiterbildenden Studiengang die Zahlungsweise festgelegt. In den meisten Fällen ist die Gesamtsumme in gleichen Raten semesterweise zahlbar. Eine monatliche Ratenzahlung ist nicht möglich.
Ein Tipp: Richten Sie sich ein extra Konto ein, auf das Sie monatlich Ihre Teilgebühren einzahlen und überweisen dann von diesem Konto die geforderten Raten bzw. die Gesamtgebühr für Ihren Studiengang.
Quittungen für überwiesene Beiträge und Gebühren können bei Bedarf direkt per E-Mail beim Studierendenservice der HM angefordert werden.
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