PZ Integrales Bauen (PZIB)

  • Monographie
  • Publikationsbasierte Dissertation

  • Bauingenieurwesen
  • Energie- und Gebäudetechnik
  • Maschinenbau
  • Elektrotechnik
  • Computational Engineering
  • Umweltingenieurwesen
  • Informatik
  • Architektur
  • Naturwissenschaften
  • Mathematik
  • oder einen vergleichbaren Studienabschluss nachweisen

  • abweichende Vorrausetzung sind in der FPromO geregelt
  • ggfs. erforderliche Promotionseignungsprüfung ist nach §10 der FPromO geregelt

  • Betreuungsvereinbarung
  • Eidesstaatliche Erklärung zu gescheiterten Promotionsvorhaben
  • Erklärung zur Einhaltung der DFG-Leitlinie (Gute Wissenschaftliche Praxis)
  • Erklärung zur Vermittlung des Promotionsvorhaben
  • Hochschulabschlussurkunde
  • Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
  • Lebenslauf
  • Exposé

  • jährliche und aktive Teilnahme an Forschungskolloquien, insgesamt mindestens dreimal den Stand ihrer bzw. seiner Forschung präsentieren
  • während der Promotionsphase in der nationalen oder internationalen Fachöffentlichkeit zur Diskussion stellen mit mindestens zwei Publikationen, Konferenz- oder Tagungsbeiträge
  • Die Promovierenden müssen in das akademische Umfeld mindestens einer der kooperierenden Hochschulen eingebunden sein.
  • Der Promotionsausschuss kann auf Antrag der Promovierenden oder des Promovierenden befreien.

  • den Titel der Dissertation,
  • den angestrebten Doktorgrad,
  • den Namen des Promotionszentrums,
  • die Namen der kooperierenden Hochschulen mit Angabe der Betreuungshochschule,
  • den vollständigen Namen der oder des Promovierenden,
  • den Namen der Betreuungspersonen,
  • den Namen der Gutachterinnen und Gutachter.

  • Der Promotionsausschuss kann im Laufe des Verfahrens in begründeten Fällen weitere Gutachten bestellen, z. B. wenn die Betreuerin oder der Betreuer, welche oder welcher zugleich Gutachterin oder Gutachter ist, bei der Zulassung des Promotionsverfahrens nicht oder nicht mehr dem Promotionszentrum angehört, wenn durch die ersten Gutachten die erforderliche fachliche Breite nicht gegeben ist oder wenn die Interdisziplinarität der schriftlichen Promotionsleistung ein weiteres Gutachten sinnvoll erscheinen lässt.
  • Der Promotionsausschuss kann weitere Professorinnen oder Professoren der kooperierenden Hochschulen als Mitwirkungsberechtigte benennen.

  • Öffentlich wissenschaftlicher Vortrag von etwa 30 Minuten in freier Rede und einer öffentlichen Diskussion über die Zielsetzung, Lösungswege und Ergebnisse der schriftlichen Promotionsleistung
  • Nicht öffentliche Disputation von etwa 60 Minuten Dauer, an der neben der Kandidatin oder dem Kandidaten nur die Mitglieder der Prüfungskommission teilnehmen.

Verschiedene Fachbereiche des PZIB bedienen eine zukunfts- und damit kreislauffähige Bauwerksplanung.
(Marc Schmailzl, Prof. Dr.-Ing. Thomas Linner)

Organe des PZIB