Auslandsaufenthalt - Beurlaubung

Informationen zur Beurlaubung während eines Auslandaufenthaltes

Beurlaubung

Für ein Auslandssemester müssen Sie weiterhin an der HM immatrikuliert bleiben. Bitte melden Sie sich daher für das Semester, welches Sie im Ausland verbringen, ordnungsgemäß durch Anmeldung zum Lastschriftverfahren oder Überweisung von Studentenwerksbeitrag und Solidarbeitrag für das Semesterticket (auch wenn Sie es kaum nutzen werden), zurück.

Sie können sich für das Auslandssemester beurlauben lassen. Ob eine Beurlaubung für Sie nötig ist, liegt in Ihrem Ermessen. Ein Beurlaubung ist nicht möglich, wenn es es sich um ein Pflicht-Auslandssemester handelt.

Bitte beachten Sie die Beurlaubungsfristen! Den Beurlaubungsantrag stellen Sie im Prüfungsamt .

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