Auch nach Ihrem Studium an der Hochschule München, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Das Alumni-Team hilft Ihnen bei verlorenen Abschlusszeugnissen, benötigten Studierendennachweisen für die Rentenversicherung, nicht auffindbaren Exmatrikulationsbescheiden oder Beglaubigung von Dokumenten weiter.
Sie haben an der Hochschule München studiert und müssen Ihre Studienzeiten nun gegenüber dem Rentenversicherungsträger nachweisen? Bei der Exmatrikulation erhalten Sie an der Hochschule München eine Studienverlaufsbescheinigung. Diese Bescheinigung, aus der Beginn, die Dauer und der Abschluss bzw. die Exmatrikulation hervorgehen, dient als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger.
Wenn Sie eine erneute Studienverlaufsbescheinigung benötigen, können wir Sie gerne unterstützen. Von der Rentenversicherung haben Sie ggfs. das Formular V0510 zugeschickt bekommen. Falls nicht, finden Sie dieses auch hier. Bitte füllen Sie mindestens den ersten Abschnitt des Formulars V0510 (Angaben zur Person) selbstständig aus. Das vorausgefüllte Formular können Sie den KollegInnen des Bereichs Prüfung und Praktikum per Post oder per e-mail zusenden:
Hochschule für angewandte Wissenschaften München
Abteilung Studium, Bereich Prüfung und Praktikum
Lothstraße 34
80335 München
E-Mail
Wir werden das Formular V0510 für Sie vollständig ausfüllen und Ihnen per Post zurückschicken. Das Ausstellen einer Studienzeitbescheinigung ist für Sie kostenfrei. Die Bearbeitung wird in etwa zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Sie sind kein/e Studierende/r der Hochschule München mehr und finden Ihre/n Exmatrikulationsbescheid nicht mehr? Bitte wenden Sie sich per e-mail an den Studierendenservice und teilen den KollegInnen folgendes mit:
Die Zweitschrift des Exmatrikulationsbescheids wird Ihnen per Post zugeschickt. Die Ausstellung ist für Sie kostenfrei. Die Bearbeitung wird in etwa zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Für eine sofortige Ausstellung des Exmatrikulationsbescheids können Sie auch zu den Öffnungszeiten des Studierendenservice persönlich vorbeikommen. Bitte beachten Sie das derzeit aufgrund der Corona-Situation eine persönliche Abholung der Bescheinigung nicht möglich ist
Beim Studierendenservice der Hochschule München (HM) können an der HM gefertigte Zeugnisse und Urkunden gegen eine Gebühr beglaubigt werden. Hierzu müssen Sie das Original und wenn möglich, eine Kopie mitbringen.
Mehr Informationen finden Sie hier .
WICHTIG: Aktuell im Lockdown und solange die Hochschule München für Studierende und Externe geschlossen ist, ist eine Beglaubigung von Zeugnissen an der Hochschule München nicht möglich!
Sie haben Ihr Abschlusszeugnis verlegt? Ihre Abschlussurkunde ist unauffindbar? Gerne stellt die Hochschule München für Sie eine Zweitschrift des Zeugnisses oder Ihrer Urkunde aus. Dieser Service ist gebührenpflichtig . Neben einer Überweisung der Gebühr wird auch eine schriftliche Eidesstaatliche Erklärung per Post oder per E-Mail sowie Ihre aktuelle Adresse benötigt.
Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Thema ist Frau Ingeborg Vogl, Bereich Prüfung und Praktikum, Tel. 089 1265-1223, E-Mail
Wenn Sie sich im Ausland bewerben möchten, kann es sein, dass eine Anerkennung des Hochschulabschlusses und die Umrechnung der Zeugnisnoten für das jeweilige Notensystem des ausländischen Landes benötigt werden. Hierfür wurde Ihnen von der Hochschule München das Diploma Supplement zum Studienabschluss ausgestellt. Sollte dies nicht ausreichen, können wir Ihnen hier bedauerlicherweise nicht weiterhelfen. Die Anforderungen unterscheiden sich in jedem Land und teilweise für jede Tätigkeit. Sie müssen leider selbstständig recherchieren.
Mögliche Anlaufstellen sind beispielsweise:
Die Auflistung der erfassten Links erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr.
Sie benötigen bspw. für die Bewerbung auf einen Masterstudiengang an einer anderen Hochschule alte Modulhandbücher? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre jeweilige ehemalige Fakultät. Dort liegen u.U. noch alte Modulhandbücher vor.
Bei Diplomstudiengängen für die es noch Rahmenstudienordnungen gab, können Interessierte zur ausgewiesenen Servicezeiten der Bibliothek der Hochschule München Ordner mit Prüfungsordnungen einsehen, die der Bibliothek vom Studentenamt zugeschickt worden sind. Die Originale können vor Ort selbständig kopiert oder eingescannt werden, ein Zusenden per Post oder E-Mail ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Zusammen mit Ihrem Abschlusszeugnis und Ihrer Abschlussurkunde erhalten Sie auch ein Diploma Supplement mit einer einheitliche Beschreibung von Hochschulabschlüssen, Erläuterungen des Studiengangs, des Studieninhaltes, des Prüfungsgesamtergebnisses und einer relativen Note in englischer Sprache.
Benötigen Sie jedoch z.B. für die Bewerbung auf einen Masterstudiengang im Ausland ein sog. Transcript of Records dann können Sie dieses im Bereich Prüfung und Praktikum
bei der / beim jeweils für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiter/in anfordern.
ACHTUNG: sollte Ihr Abschluss schon länger her sein, kann es sein, dass eine Ausstellung eines solchen Transcripts nicht möglich ist. Dann müssten Sie Ihr Abschlusszeugnis bitte selbständig übersetzen lassen! Ggf. kann aber eine Ausstellung einer Bescheinigung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen durch den Bereich Prüfung und Praktikum erfolgen.
Die Hochschule München schätzt die Kommunikationsmöglichkeiten, die Soziale Medien bieten. Sie macht jedoch darauf aufmerksam, dass bereits durch das Anklicken von Links zu diesen Diensten eine Übermittlung personenbezogener Daten erfolgen kann.
Dies ist unabhängig davon, ob Sie selbst Mitglied des sozialen Netzwerks sind oder nicht. Diese Daten könnten technisch zum Aufbau eines personenbezogenen Profils genutzt werden.
Die Hochschule München hat keine Kontrolle über die ausgelösten Vorgänge. Mit dem Anklicken dieser Links verlassen Sie den von der Hochschule München kontrollierten und verantworteten Bereich. Beachten Sie auf jeden Fall die Datenschutzregelungen und -einstellungen der Anbieter.
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