Alumni
Formelles - Exmatrikulation
Exmatrikulation bedeutet das Abmelden einer Person als Studierende/r beim Verlassen der Hochschule.
Die Exmatrikulation kann auf Antrag einer/eines Studierenden oder von Amts wegen erfolgen. Gebühren und Beiträge, die für das Semester, in dem die Exmatrikulation wirksam wird, schon bezahlt wurden, können nicht zurückerstattet werden.
Bitte beachten Sie die Konsequenzen, welche die Exmatrikulation nach sich zieht, beispielsweise:
- Kein Zugang mehr auf PRIMUSS ab dem Tag der Exmatrikulation
- Löschung des zentralen IT-Accounts 6 Wochen nach der Exmatrikulation (dazu gehört auch die @hm.edu E-Mail-Adresse, der Moodle und der Mahara Account).
- Während Ihres Studiums an der Hochschule München haben Sie eventuell mit Mahara
gearbeitet und ein persönliches E-Portfolio erstellt. Es besteht die Möglichkeit, dieses mit Hilfe der Export- und Import-Funktion nach dem Verlassen der Hochschule mitzunehmen und auf einer anderen Plattform (z.B. Portfoliocummunities
) weiter zu verwenden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Mahara-Handbuch
- Der Studierendenausweises verliert seine Gültigkeit (z.B. auch kein Bibliothekszugang mehr) und darf ab dem Exmatrikulationsdatums nicht mehr verwendet werden
- Verlust des Studierendenstatus, beispielsweise gegenüber der Krankenkasse, dem MVV etc.