Die HM arbeitet auf der Basis von Sachlagen und Informationen, die sich auch kurzfristig ändern können. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Maßgaben der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Alle Hochschulangehörigen werden per E-Mail über wichtige Informationen und Änderungen informiert.
Alle Infos in der Übersicht:
Studierende, die ihre Abschlussarbeit vor dem 15. März angemeldet haben, erhalten pauschal eine Verlängerung der Abgabefrist um sechs Monate. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Abschlussarbeiten können auch per Post gesendet werden, wenn der Zugang zu Fakultätsbriefkästen nicht möglich ist. Ab 01.10.20 ist der Zutritt zum Gebäude für alle Studierenden mit ihrem Studierendenausweis möglich. Die Türentriegelung wird per Kartenlesegerät gesteuert.
Studierenden, die für Praktika oder Abschlussarbeiten an der Hochschule München anwesend sein müssen, ist der Zutritt zum Gebäude erlaubt. Bitte wenden Sie sich an Ihren betreuenden Dozenten oder die betreuende Dozentin.
Bitte beachten Sie das Schutz- und Hygienekonzept der Hochschule (PDF).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an pruefung-praktikum@hm.edu.
Die Aufzüge an der HM dürfen nur einzeln betreten werden. Im Wartebereich halten Sie bitte mindestens einen Abstand von 1,50 m ein.
Bei Fragen zu einem geplanten Auslandssemester informieren Sie sich bitte über die FAQ-Seite des International Office oder wenden Sie sich direkt an international-office@hm.edu.
Informationen zur Belegung der AW-Fächer finden Sie hier.
Keine Nachteile durch das Coronavirus: Geförderten wird auch bei Schließungen von Schulen und Hochschulen oder Einreisesperren in andere Staaten ihre Ausbildungsförderung weitergezahlt. Das hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am Freitag in einem Erlass an die Länder geregelt, die das Gesetz vollziehen.
Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Weitere Informationen, z. B. zu Härtefallregeln finden Sie in der FAQ-Liste des Studentenwerks. Ggf. sind auch HARTZ IV-Regelungen möglich.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung setzt die Zuschusskomponente der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den November und darüber hinaus bis zum Ende des Wintersemesters ab sofort wieder ein.
Das Online-Tool für die Antragstellung finden Sie unter https://www.überbrückungshilfe-studierende.de
Alle Informationen dazu finden Sie auf der FAQ-Seite der Bibliothek.
Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2021 für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge (1. Semester), die am Dialogorientierten Serviceverfahren – DoSV teilnehmen beginnt am 01.12.2020.
Die Bewerbung für höhere Semester, Masterstudiengänge und den zulassungsfreien Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensführung startet am 15.11.2020.
Bewerbungsende ist für alle, nach derzeitigem Stand, der 15.01.2021.
Spezielle Fragen zum dualen Studium, die noch nicht in den FAQ beantwortet wurden, richten Sie als Studierender bitte an per Mailan Frau Liane Harant-Hahn. Unternehmen melden sich bei Rückfragen bitte an dual@hm.edu.
Informationen in unserem Merkblatt Erste Hilfe (pdf).
Informationen zu Lehr- und Einführungsveranstaltungen erhalten Sie von Ihrer Fakultät sowie in Ihrem Primuss-Stundenplan.
Der Forschungsbetrieb findet unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen statt. Die Projekt- und Laborleiter erstellen Arbeits- bzw. Anwesenheitspläne, die ein sicheres Arbeiten ermöglichen.
Mit Ihrem Studierendenausweis können Sie die Gebäude der Hochschule München zwischen 6:30 und 22:00 Uhr, von Montag bis Samstag über festgelegte Eingänge betreten. Die Entriegelung dieser Eingangstüren wird von elektronischen Kartenlesegeräten gesteuert (siehe entsprechende Beschilderung). Auf der Seite zu Standorte & Lagepläne der HM finden Sie eine Übersicht, welche Eingänge mit Kartenlesegeräten ausgestattet sind.
Bitte beachten Sie: Die Eingangstüren der Gebäude sind generell weiterhin verschlossen. Ohne Studierendenausweis können Sie die Gebäude nicht betreten.
Bei Studierenden gilt dies für Lehr- und Fachschaftsveranstaltungen. Treffen von Studierenden in Lehrräumen sind aus Gründen des Hygieneschutzes untersagt.
Da der Abstand von 1,5 m auf Verkehrsflächen wie Gängen bei einer erhöhten Personenzahl möglicherweise in den Gebäuden nicht immer eingehalten werden kann, gilt auf allen Verkehrsflächen der Hochschule die Maskenpflicht.
Die Büros bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen, Anfragen werden gern telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen. Ist ein persönliches Erscheinen von BesucherInnen ausnahmsweise zwingend erforderlich, ist dieses zur Vermeidung von Menschenansammlungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung zulässig.
Weitere Informationen: Schutz- und Hygienekonzept der HM (PDF)
Im Falle einer Zulassung wird die Immatrikulation für das Wintersemester 2020/2021 ohne Ihr persönliches Erscheinen durchgeführt.
Nach der fristgerechten Erledigung der im Zulassungsbescheid genannten Schritte (Dokumenten-Upload, Überweisung der Studienbeiträge und ggf. Annahme und vorläufige Immatrikulation), erfolgt die endgültige Immatrikulation durch das Sachgebiet Immatrikulation.
Sollten Unterlagen fehlen oder nicht ausreichend sein, wird Ihnen dies in Ihrem PRIMUSS-Bewerbungsportal mitgeteilt.
Nachdem Sie endgültig immatrikuliert wurden, erhalten Sie den Studierendenausweis und die notwendigen Daten und Informationen zur Erstellung des Hochschul-Accounts per Post.
Wenn Sie bereits im Sommersemester 2020 Studierende/r der Hochschule München waren und zum Wintersemester 2020/2021 den Studiengang wechseln, bleiben Ihr Studierendenausweis und der Hochschule-Account erhalten. Trotzdem ist die Erledigung der oben genannten Schritte zwingend erforderlich.
Alles Weitere entnehmen Sie bitte ggf. Ihrem Zulassungsbescheid.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig in Ihrem PRIMUSS-Bewerbungsportal unter: www.primuss.de/status-fhm
über den Stand Ihrer Immatrikulation.
Sollten an unserer Hochschule Infektionsfälle auftreten, sind die betroffenen MitarbeiterInnen und DozentInnen dazu verpflichtet, sich bei der Personalverwaltung zu melden und Informationen über den letzten Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Hochschule sowie die Personen, mit denen sie in persönlichem Kontakt waren, zur Verfügung zu stellen. In diesen Fällen wird sich die Personalverwaltung mit den Vorgesetzten und den betroffenen KollegInnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.
Studierende melden sich bitte im Fall einer Infektion über corona-management@hm.edu, damit wir die Nachverfolgung unterstützen können.
Bei Fragen zum Themenbereich Coronamaßnahmen an der HM wenden Sie sich gern an corona-management@hm.edu. Bitte teilen Sie über diese Adresse auch mit, falls Sie infiziert sein sollten, damit wir die Nachverfolgung unterstützen können.
For updates in English please visit our information site on coronavirus: https://hm.edu/en/corona/
Kontaktverfolgung per HM-Login:
Zur Nachverfolgung von Infektionsketten müssen Sie sich beim Betreten der Vorlesungsräume registrieren. Dazu scannen Sie mit Ihrem Smartphone den QR Code mit einem beliebigen QR-Code Scanner am Eingang des jeweiligen Hörsaals. Alternativ können Sie über die Seite hm.qroniton.eu
eine QR Code App starten, mit der Sie den Code scannen können. Durch den Scan werden Sie auf die HM-eigene Shibboleth Seite zur Authentifizierung weitergeleitet. Hierfür brauchen Sie Ihren HM-Benutzernamen und Ihr Kennwort. Alle Informationen finden Sie unter zentraler HM-Account.
Nach der Authentifizierung gelangen Sie auf eine Webseite, auf der Sie zusätzlich noch Ihre Telefonnummer (das zuständige Gesundheitsamt kontaktiert Sie im Falle einer Corona-Infektion per Telefon), Ihre Postleitzahl (für das zuständige Gesundheitsamt) und die Aufenthaltsdauer (Vorlesungsdauer) im Raum angeben müssen. Die Lehrperson wird dann auf der Webseite überprüfen, wie viele Personen im Raum erfasst sind. Ihre Daten werden DSGVO-konform gespeichert und nach vier Wochen automatisch gelöscht.
Wenn Sie kein Smartphone besitzen, können Sie über die gleiche Seite hm.qroniton.eu einen persönlichen QR-Code erzeugen, den Sie ausgedruckt mitbringen können. Ihre Kommilitonen oder Lehrperson können diesen scannen und Sie in den Raum hinzubuchen. In der Schritt für Schritt Anleitung zur Verwendung von QRONITON zur Kontaktverfolgung an der HM (PDF) finden Sie eine genaue Beschreibung.
Seit dem 17. Oktober 2020 gilt an den bayerischen Hochschulen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung „am Platz“. Das hat das bayerische Gesundheitsministerium in einer Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Studierende als auch für Lehrpersonen. Die Einhaltung des Mindestabstands befreit also nicht länger vom Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in den Lehrveranstaltungsräumen. Studierende müssen somit überall in den Gebäuden der Hochschule eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, auch in den Räumen der Studierenden- und Fachschaftsvertretung.
Bitte beachten Sie, dass Gesichtsschilde kein adäquater Ersatz für Mund-Nasen-Bedeckungen sind.
Diese Regelung gilt, solange in München die Zahl der Corona-Neuinfektionen von 35 pro 100.000 EinwohnerInnen innerhalb von sieben Tagen überschritten wird oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist.
Aktuelle Zahlen zu den Coronavirus-Fällen in München finden Sie auf der Webseite der Stadt München.
Hinweise zur korrekten Benutzung von FFP2-Masken finden Sie in diesem Merkblatt (PDF).
Die Mensen und StuCafés an unseren Standorten Karlstraße und Pasing sind geschlossen. Die Mensa am Standort Lothstraße hat vorerst bis zum 10.01.2020 geschlossen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks:
Infos zur Online-Lehre für Studierende:
https://www.hm.edu/allgemein/lehren/elc/onlinelehre/stud/index.de.html
Schwangere Studentinnen dürfen derzeit aus Schutzgründen nicht am Präsenzunterricht der Hochschule teilnehmen. Daher ist für sie eine Teilnahme an Präsenzprüfungen ebenfalls nicht zulässig. Für Prüfungen, die in diesem Wintersemester als Präsenzprüfungen angeboten werden, können schwangere Studentinnen aber einen Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss beantragen. Dieser gewährt die Ablegung der Prüfung in einer anderen Form.
Auch Studierende, die zu einer Risikogruppe zählen, ihr Studium aber in diesem Wintersemester mit den letzten Prüfungsleistungen beenden wollen, können beim Prüfungsausschuss einen Nachteilsausgleich beantragen, um die angebotene Präsenzprüfung in einer anderen Form abzulegen. Notwendig ist hierfür ein aktuelles, qualifiziertes ärztliches Attest, das die bestehenden Gesundheitsrisiken bestätigt.
Alle anderen Studierenden, die zu einer Risikogruppe zählen, können bei dem/der zuständigen Prüfungskommissionsvorsitzenden einen Nachfristantrag für die Prüfungsleistungen dieses Wintersemesters stellen. Auch hierfür benötigen Sie ein aktuelles, qualifiziertes ärztliches Attest, welches die bestehenden Gesundheitsrisiken bestätigt.
Studierende können ihre Anträge auf Nachteilsausgleich bis zum 16.12.2020 stellen.
Infos und den Link zum Antrag finden Studierende auf der Seite zum Nachteilsausgleich.
Zuständig ist der Prüfungsausschuss.
Die HM plant für das Wintersemester 2020/21 eine Mischung aus Präsenz- und Onlinelehre.
Studierende finden Informationen zu eventuellen Online-Angeboten auf den Webseiten ihrer Studiengänge. Allgemeine Informationen zur Online-Lehre finden sich hier: https://hm.edu/elc/onlinelehre/stud
DozentInnen können sich zu Online-Lehre unter folgendem Link informieren: https://hm.edu/elc/onlinelehre
Zur Organisation Ihres Studiums, speziell um sich besser vernetzen zu können, bietet die Hochschule Ihnen einige IT-Services an. Neben zentralem Speicherplatz zum Dokumentenaustausch besteht u. a. die Möglichkeit, Rocket.chat zu nutzen und eigene Zoom-Videokonferenzen durchzuführen. Damit können Sie z. B. Lerngruppen organisieren.
Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.hm.edu/allgemein/lehren/elc/onlinelehre/stud/index.de.html
sowie auf den Seiten der Zentralen IT für Studierende unter: https://www.rz.hm.edu/studierende_4/uebersicht_18/inhaltsseite_12.de.html
Externe Praktika
Bei Fragen zu Ihrem Praktikum wenden Sie sich bitte an Ihre PraktikumsbetreuerInnen.
Interne Praktika
Ab 01.10.20 ist der Zutritt zum Gebäude für alle Studierenden mit ihrem Studierendenausweis möglich. Die Türentriegelung wird per Kartenlesegerät gesteuert.
Seit dem 01.12.2020 gilt die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Damit sind an Hochschulen Präsenzveranstaltungen nicht mehr gestattet.
Ausgenommen sind praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte und Veranstaltungen, die besondere Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern. Hier muss sichergestellt sein, dass zwischen allen Beteiligten grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Außerdem besteht durchgehend Maskenpflicht.
Die Prüfungskommissionen und Praktikantenbeauftragten der Studiengänge prüfen, ob und ggf. wie eine ordnungsgemäße Ableistung des praktischen Teils des praktischen Studiensemesters erreicht werden kann. Dabei sind die Maßnahmen studiengangsbezogen unterschiedlich. Sie reichen von der Anerkennung von Home Office-Zeiten über erweiterte Praktikumsberichte hin zu Anrechnungen von Berufsausbildungen. Die endgültige Entscheidung trifft dabei immer die Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs. Auch eine gewisse Kulanz bei den Fehlzeiten wird berücksichtigt.
Alle aktuellen Informationen unter: https://hm.edu/lehre/pruefungen_wise2021/
Die Büros bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen. Alle Services rund um das Studium wie Studienberatung, Immatrikulation, der Bereich Prüfung und Praktikum sowie die Studierendensekretariate sind telefonisch und per Mail erreichbar.
Der Bayerische Landtag hat am 08.07.2020 beschlossen, dass für jeden immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt.
Dies bedeutet konkret: Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen verschieben sich automatisch um ein Semester und im Falle eines Nichtantritts gehen keine Wiederholungsmöglichkeiten verloren. Die Förderhöchstdauer für BAföG erhöht sich automatisch um ein Semester. Und auch Stipendien und Wohnheimplätze, die an die Regelstudienzeit gebunden sind, verlängern sich.
Das Bayerische Wissenschaftsministerium hat angekündigt, Regelungen zu verlängern, die für das Corona-Sommersemester 2020 eingeführt worden waren. Konkret ist beabsichtigt, fachsemester- und damit auch regelstudienzeitgebundene Termine und Fristen automatisch um ein Semester zu verschieben. Damit würde Ihnen mehr zeitlicher Spielraum für die Ablegung Ihrer Prüfungen eröffnet. Außerdem würde sich die Förderhöchstdauer für BAföG um ein weiteres Semester erhöhen.
Sowie die Gesetzesvorlage vom Landtag genehmigt ist, werden wir Sie per Corona-Update und an dieser Stelle informieren.
Bitte beachten Sie diese Hinweise für Risikogruppen (PDF).
Nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet gilt die häusliche Quarantäne für zehn Tage. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Hochschulen in Bayern nicht betreten werden.
Dies gilt für Gebiete, die vom Robert Koch-Institut (RKI) zum Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen waren oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist. Die Risikogebiete finden Sie auf dieser Seite des RKI.
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/21 an der HM beginnt für Erstsemester in grundständigen Studiengängen, deren Zulassung über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert wird, am 12. Oktober 2020. Der entsprechende Antrag der HM wurde vom Wissenschaftsministerium genehmigt.
Für alle anderen Studierenden (nicht zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge, Masterstudiengänge, höhere Semester) startet die Vorlesungszeit regulär am 1. Oktober 2020.
In den nächsten Tagen lassen wir Ihnen eine Validierungsbescheinigung über Ihr Primuss-Postfach zugehen, aus dem die Berechtigung für das Semesterticket für das kommende Wintersemester hervorgeht. Dieses Dokument soll ergänzend mit dem Studierendenausweis sowie einem amtlichen Lichtbildausweis übergangsweise von den Studierenden mitgeführt werden. Diese Bescheinigung gilt nur für den Übergang und ersetzt nicht die Validierung vor Ort, die Sie bitte zeitnah ab dem 01.10.2020 durchführen.
Weitere Informationen auf den MVV-Seiten.
Hinweise zum Verhalten zum Infektionsschutz finden Sie in dieser Zusammenstellung:Präsentation Verhalten zum Infektionsschutz (PDF)
Hinweise zu allgemeinen Schutzmaßnahmen vor dem Corona-Virus, unter anderem zum regelmäßigen Lüften, finden Sie hier: Zusammenstellung der Schutzmaßnahmen (PDF)
Das Schutz- und Hygienekonzept der HM bildet unseren Handlungsrahmen während der Coronapandemie / im Wintersemester 2020/21:Schutz- und Hygienekonzept der HM (PDF)
Das Deutsche Studentenwerk hat eine FAQ-Liste für Studierende zusammengestellt.
Außerdem ist das Studentenwerk weiterhin mit Beratungsangeboten und Hilfestellungen für die Studierenden da.
Weitere Infos zu Kontaktmöglichkeiten auf der Webseite des Studentenwerks.
Das Deutsche Studentenwerk hat eine FAQ-Liste für Studierende in Not zusammengestellt.
Besonders bedürftige Studierende in pandemiebedingten Notlagen können ab Dienstag, 16. Juni 2020, 12 Uhr eine Überbrückungshilfe beantragen. Sie wird vom Deutschen Studentenwerk (DSW) verwaltet und in Bayern vor Ort von den zuständigen Studentenwerken vergeben. Die finanzielle Hilfe erfolgt in Form einer Kontoaufstockung und muss nicht zurückgezahlt werden.
Antragsberechtigt sind inländische und ausländische Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, die aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verloren haben und deren andere Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. BAföG, Stipendien, Darlehen, Unterhalt) nicht ausreichen.
Die Überbrückungshilfe kann von Juni bis September 2020 online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden und wird nach Bewilligung für jeweils einen Monat ausgezahlt. Für den Folgemonat muss ggf. ein Wiederholungsantrag gestellt werden.
Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach Schwere der finanziellen Notlage und beträgt pro Antrag mindestens 100 und höchstens 500 Euro. Sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen wurde, wird das Konto des bzw. der Antragstellenden auf maximal 500 Euro aufgestockt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Bis zum 30.11.2020 akzeptieren MVV und MVG für das Semesterticket die Validierungsbescheinigung, die Sie über Primuss erhalten haben. Diese müssen Sie ausgedruckt gemeinsam mit Ihrem Studierendenausweis und einem amtlichen Lichtbildausweis bei Fahrten mitführen. Bitte validieren Sie Ihren Ausweis zeitnah ab 01.10.2020 unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes. Erstsemester erhalten einen bereits für das Wintersemester validierten Ausweis mit ihren Immatrikulationsunterlagen.
Weitere Informationen unter Standorte der Validierungsautomaten
Vorerst sind alle größeren Veranstaltungen an der HM abgesagt. Ob und wenn ja welche Veranstaltungen wie z. B. Informationsveranstaltungen, Erstsemestereinführungen oder AbsolventInnenfeiern im Sommersemester stattfinden können, ist noch nicht geklärt.
Die Hochschule München befindet sich seit Freitag, 20. März 2020 in einem eingeschränkten Betrieb.
Sprechzeiten von Beratungsstellen, Sekretariaten etc. finden per E-Mail oder telefonisch statt.
Die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/21 an der HM beginnt für Erstsemester in grundständigen Studiengängen, deren Zulassung über die Stiftung für Hochschulzulassung koordiniert wird, am 12. Oktober 2020. Der entsprechende Antrag der HM wurde vom Wissenschaftsministerium genehmigt.
Für alle anderen Studierenden (nicht zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge, Masterstudiengänge, höhere Semester) startet die Vorlesungszeit regulär am 1. Oktober 2020.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort Immatrikulation.
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat FAQs zum Hochschulbetrieb zusammengestellt.
Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an corona-management@hm.edu
Die Hochschule München schätzt die Kommunikationsmöglichkeiten, die Soziale Medien bieten. Sie macht jedoch darauf aufmerksam, dass bereits durch das Anklicken von Links zu diesen Diensten eine Übermittlung personenbezogener Daten erfolgen kann.
Dies ist unabhängig davon, ob Sie selbst Mitglied des sozialen Netzwerks sind oder nicht. Diese Daten könnten technisch zum Aufbau eines personenbezogenen Profils genutzt werden.
Die Hochschule München hat keine Kontrolle über die ausgelösten Vorgänge. Mit dem Anklicken dieser Links verlassen Sie den von der Hochschule München kontrollierten und verantworteten Bereich. Beachten Sie auf jeden Fall die Datenschutzregelungen und -einstellungen der Anbieter.
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