Anmeldefrist - Ausschlussfrist
für Wintersemester (Semesterbeginn 1. Oktober)
für Sommersemester (Semesterbeginn 15. März)
ACHTUNG
Die o. g. Anmeldefristen verstehen sich als Ausschlussfristen, d. h. Ihre Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Datum VOLLSTÄNDIG bei der Hochschule MÜNCHEN eingegangen sein. Verspätet oder unvollständig eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Für die form- und fristgerechte Übersendung sind ausschließlich die Bewerberinnen und Bewerber verantwortlich.
Die Anmeldung erfolgt über das von der Hochschule München bereitgestellte Online-Formular und kann während der Zeit der Anmeldung auf der Homepage online ausgefüllt werden.
Damit Sie am Auswahlverfahren teilnehmen, muss die Online-Bewerbung in Ihrem Bewerbungsportal mit den erforderlichen Dokumenten spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist (Bitte Ausnahmen unter Fristen und Termine zur Bewerbung beachten) an die Hochschule München online abgeschickt werden.
Zulassungsbeschränkungen werden jährlich durch Satzung neu festgelegt und stehen erfahrungsgemäß erst im April eines Jahres fest. Sie finden auf der Seite des Online-Antrages im Internet das Informationsblatt über die Zulassungsverfahren an der Hochschule München, welches alle notwendigen Angaben über die Zulassungsverfahren für Bachelorstudiengänge enthält. Welcher Notendurchschnitt bzw. welche Wartezeit erforderlich ist, um einen Studienplatz zu erhalten, steht nicht im Voraus fest, sondern hängt von der Zahl der Bewerbungen und von der vorhandenen Kapazität ab. Über mögliche Zulassungschancen kann deshalb im Voraus keine Auskunft gegeben werden.
Sie können die Zulassungsbeschränkungen für Bachelorstudiengänge (NCs) der vergangenen Zulassungsverfahren einsehen. Diese Übersicht sagt jedoch nichts über die Zulassungschancen im diesjährigen Verfahren aus.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Lage zu Abweichungen kommen kann. Alles Weitere entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid und den Informationen in Ihrem Bewerbungsportal.
Bereitstellung der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide
Nach einer fristgerechten Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen (und Durchführung des Auswahlverfahrens in zulassungsbeschränkten Studiengängen) werden voraussichtlich in der 2. Augustwoche für das Wintersemester bzw. Ende Januar/Anfang Februar für das Sommersemester die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für die Bachelorstudiengänge bereitgestellt. Darin wird Ihnen mitgeteilt, wie und bis wann Sie die Einschreibung vornehmen müssen.
Bitte beachten Sie ggf. andere Zeiten für Bachelorstudiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen.
Für die Masterstudiengänge werden voraussichtlich zwischen Ende Juli und Mitte/Ende August für das Wintersemester bzw. zwischen Ende Januar und Mitte/Ende Februar für das Sommersemester die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide bereitgestellt. Darin wird Ihnen mitgeteilt, wie und bis wann Sie die Einschreibung vornehmen müssen.
Einschreibung / Immatrikulation (online)
Die Einschreibung findet online bis zum im Zulassungsbescheid genannten Termin statt.
Folgende Schritte müssen hierfür nach Erhalt des Zulassungsbescheides fristgerecht erledigt werden, ansonsten ist eine Immatrikulation nicht möglich:
Sobald Sie die einzelnen Schritte fristgerecht erledigt haben, der zu überweisende Betrag und die digitale Meldung der Krankenkasse bei der Hochschule eingegangen sind, werden Sie durch das Sachgebiet Immatrikulation endgültig immatrikuliert.
Bitte haben Sie etwas Geduld, bis Ihnen die endgültige Immatrikulation angezeigt wird. Aufgrund der Vielzahl der hochgeladenen Unterlagen dauert die Bearbeitung ca. 1 - 2 Wochen.
Sollten Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, teilen wir Ihnen dies in Ihrem Bewerbungsportal mit.
Alle weiteren Informationen finden Sie ausschließlich in Ihrem PRIMUSS-Bewerbungsportal. Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig nach dem Stand Ihrer Immatrikulation.