Ja, diese Möglichkeit besteht an der Hochschule München seit dem Wintersemester 2009. Auf Grundlage von Art. 45 BayHSchG wurde an der Hochschule München bei zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Vorabquote im örtlichen Auswahlverfahren (Art. 5 Abs. 3 BayHZG) von 5% der zur Verfügung stehenden Studienplätze festgelegt.
Die Aufnahme eines Studiums sollte wohl überlegt sein und gut vorbereitet werden. Wir wollen, dass Sie Ihr Studium erfolgreich meistern, denn: Gut informiert - ist besser studiert!