Alumni
Alumni sind ehemalige Studierende einer Hochschule.
Auslandssemester
Viele Studierende der Hochschule München verbringen ein Semester an einer Hochschule im Ausland. Momentan haben wir ca. 200 Partnerhochschulen weltweit. Hierzu stehen verschiedene Programme zur Verfügung (-> Erasmus), die einen Aufenthalt im Ausland ermöglichen und finanziell unterstützen.
AW-Fächer
Die Allgemeinwissenschaftlichen Fächer (AW-Fächer) an der Hochschule München sollen die fachlichen Spezialkenntnisse durch fachübergreifendes Wissen ergänzen. Jeder Studierende muss mindestens zwei AW-Fächer, beispielsweise aus den Bereichen künstlerische, interkulturelle oder fremdsprachliche Kompetenz, während seines Studiums belegen.
Bachelor
Akademischer Grad und erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Rahmen gestufter Studiengänge. Bachelorstudiengänge dauern an der HM in der Regel sieben Semester. Je nach Studiengang werden der Bachelor of Arts (B.A.), der Bachelor of Science (B. Sc.) oder der Bachelor of Engineering (B. Eng.) verliehen. Eine höhere Qualifikation kann durch einen anschließenden Masterabschluss erreicht werden. Eine Liste der Bachelorstudiengänge findet man unter www.hm.edu/studienangebot .
BAföG
Wer die Kosten für sein Studium nicht selbst tragen kann und keine ausreichende Unterstützung durch Eltern oder Ehe-/Lebenspartner erhält, hat möglicherweise Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Beratung erhält man zu diesem Thema beim -> Studentenwerk München .
Berufsbegleitend Studieren
Berufsbegleitende Studiengänge sind neben einer Vollzeittätigkeit studierbar und bauen auf bereits erworbenen berufspraktischen Kompetenzen der Studierenden auf.
Bewerbung
Die Bewerbung für einen Studiengang erfolgt NUR online über die Webseite der Hochschule München. Die Bewerbungsfristen sowie das Anmeldeportal sind zu finden unter www.hm.edu/bachelor-bewerbung
Campus
Als Campus wird das gesamte Hochschulgelände bezeichnet. Die Hochschule München hat drei Hauptstandorte, die jeweils einen Campus bilden: Campus Lothstraße, Campus Karlstraße und Campus Pasing.
Career Center
Zentrale Serviceeinrichtung für Studierende innerhalb der Studienberatung. Als Schnittstelle zwischen Bildung und Berufswelt ergänzt es das Studium und zielt auf die Erleichterung des Berufseinstiegs sowie die Verbesserung der Berufsfähigkeit der zukünftigen AbsolventInnen ab. Für Studierende werden beispielsweise Workshops, Vorträge und andere Veranstaltungen für Schlüssel- und Bewerbungskompetenzen, Intensivseminare und Zertifikate zur beruflichen Qualifizierung (z. B. AdA, QM, REFA), Beratungen für Bewerbungs- und Berufseinstiegsfragen sowie zur Neuorientierung bei Studienwechsel oder Studienausstieg, ein Netzwerk zu Unternehmen, die Hochschul-Jobbörse sowie vieles mehr organisiert.
Credit Points
= Leistungspunkte. Credit Points haben nichts mit Noten zu tun. Sie werden unabhängig davon gesammelt und stehen für den Arbeitsaufwand (Workload), den eine Studieneinheit mit Vor- und Nachbereitung erfordert. Sie messen die zeitliche Gesamtbelastung des Studierenden. In der Regel werden pro Semester 30 Leistungspunkte vergeben. Für einen Leistungspunkt wird eine Arbeitsbelastung des Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden angenommen.
DekanIn
Leitet und vertritt die jeweilige Fakultät. VertreterIn des Dekans ist der/die ProdekanIn. Der/die StudiendekanIn ist für das Lehrangebot der Fakultät verantwortlich ist.
DozentIn
Unterrichtet an einer Hochschule, z.B. als ProfessorIn, wissenschaftliche/r MitarbeiterIn oder PrivatdozentIn.
Duales Studium
Gekennzeichnet durch eine stärkere Einbindung der Praxis in den Studienablauf - durch vertiefte Praxisphasen oder durch eine parallel zum Studium abgeschlossene Berufsausbildung. An der Hochschule München können viele Studiengänge dual studiert werden. Informieren Sie sich unter www.hm.edu/dual .
ECTS
European Credit Transfer and Accumulation System. Darunter versteht man ein einheitliches Leistungspunkte-System, das einen europäischen Standard garantiert und die Anerkennung von Studienleistungen bei einem Hochschulwechsel erleichtert. -> Credit Points werden dabei als ECTS-Punkte vergeben.
Eignungsfeststellung
Neben den allgemeinen Qualifikationsvoraussetzungen und den Qualifikationsvoraussetzungen für Qualifizierte Berufstätige kann die Hochschule für Studiengänge, die zu einem ersten qualifizierenden Hochschulabschluss führen, den Nachweis der Eignung in einem Eignungsfeststellungsverfahren verlangen, wenn das betreffende Studium besonderes qualitative Anforderungen stellt, die jeweils zu begründen sind. Bei einer Eignungsprüfung oder einem Eignungsfeststellungsverfahren wird für den gewünschten Studiengang anhand bestimmter Kriterien die Eignung überprüft. In den Studiengängen Architektur und Design findet an der Hochschule München beispielsweise eine Eignungsprüfung statt – im Studiengang Produktion und Automatisierung International ein Eignungsfeststellungsverfahren in Form eines Auswahlgesprächs.
Erasmus-Programm
Programm der Europäischen Union, um die Zusammenarbeit von Hochschulen in Europa sowie die Mobilität von StudentInnen und DozentInnen zu fördern. Zentrale Bestandteile sind die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland anhand des European Credit Transfer and Accumulation Systems (ECTS) und die finanzielle Unterstützung von Austauschstudierenden.
Fachschaft
Alle Studierenden einer Fakultät. Oft wird der Begriff allerdings für die gewählte Fachschaftsvertretung einer Fakultät verwendet. Die Fachschaftsvertretung kümmert sich um alle fakultätsbezogenen Angelegenheiten der Studierenden.
Fachstudienberatung
Jeder Studiengang verfügt über eine/n FachstudienberaterIn, der/die bei spezifischen Fragen rund um den jeweiligen Studiengang weiterhilft (Studieninhalte, Vorkenntnisse, Arbeitsaufwand, Berufschancen, etc.). Eine Übersicht mit allen Kontaktdaten ist hier zu finden.
Fakultät
Organisationseinheit an der Hochschule, in denen die Studiengänge zusammengefasst werden. An der Hochschule München gibt es 14 Fakultäten.
Hochschulzugangsberechtigung
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Hochschule München ist die Hochschulzugangsberechtigung. Beispiele hierfür sind die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife oder der fachgebundene Zugang für beruflich Qualifizierte. Einige Arten der schulischen Vorbildung, die in anderen Bundesländern zur Fachhochschulreife führen, sind in Bayern nicht als gleichwertig anerkannt, z. B. Abgangszeugnis der 12. oder 13. Klasse Gymnasium ohne allgemeine Hochschulreife. Einige Arten der fachgebundenen Hochschulreife, die nicht in Bayern erworben wurden, sind nur unter Erfüllung bestimmter Auflagen gültig. So ist bei anerkannten Hochschulzugangsberechtigungen der Vermerk über die Studienberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland im Zeugnis vorhanden.
Hörsaal
Unterrichtsraum, in dem meist größere Vorlesungen stattfinden. Der größte Hörsaal einer Hochschule wird „Audimax“ genannt.
Immatrikulation
Immatrikulation ist die Einschreibung in einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule während der dafür vorgesehen Immatrikulationsfrist. Die Immatrikulation setzt eine Studienplatzzusage (Zulassungsbescheid) der Hochschule München voraus. Für die Immatrikulation ist es erforderlich den Studienplatz über den Bewerberstatus online anzunehmen, ein Bild für den Studierendenausweis hochzuladen und die vorläufige Immatrikulation zu erklären. Gleichzeitig müssen die fälligen Beiträge überwiesen werden. Dem Zulassungsbescheid können Sie auch entnehmen, welche Unterlagen Sie noch einzureichen haben. Werden die Unterlagen nicht vollständig vorgelegt, erfolgt keine Immatrikulation. Die endgültige Immatrikulation wird durch das Sachgebiet Immatrikulation durchgeführt. Sie können kurz vor Semesterbeginn Ihren Studierendenausweis an der Hochschule abholen. Wird die Immatrikulation wegen Versäumung der vorläufigen Immatrikulation oder Vorliegens von Immatrikulationshindernissen (z. B. fehlender oder unzureichender Nachweis des Vorpraktikums) abgelehnt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.
International Office
Das International Office berät zum Thema Studium und Praktikum im Ausland und informiert zu Austauschprogrammen, Stipendien und Unterstützung bei frei gewählten Auslandsaufenthalten. Ausführliche Informationen sind unter www.hm.edu/international zu finden.
KanzlerIn
VerwaltungsleiterIn einer Hochschule.
KommilitonIn
Mitstudierende/r.
Learning Agreement
Vereinbarung von Hochschulen über die Anerkennung von Studienleistungen. Im Learning Agreement werden Veranstaltungen aufgeführt, welche der Studierende im Rahmen eines Studienaufenthaltes im Ausland an der ausländischen Hochschule erbringen wird und an der Heimathochschule anerkannt bekommt.
Lehrbeauftragte
Personen, die an der Hochschule München unterrichten ohne dort direkt angestellt zu sein. Lehraufträge ermöglichen den Hochschulen, ein breit gefächertes Unterrichtsangebot präsentieren zu können und die Wissenschaft durch Praktiker praxisnäher zu gestalten.
Master
Akademischer Grad sowie Abschluss eines weiterführenden Studiums. Masterstudiengänge dauern an der Hochschule München in der Regel drei Semester und setzen immer ein erstes abgeschlossenes Studium voraus. Eine Liste der Masterstudiengänge findet man unter www.hm.edu/studienangebot .
Mensa
Kantine der Hochschule, die vom Studentenwerk betrieben wird. An der Hochschule München bezahlt man nicht in bar sondern mit dem Studierendenausweis, den man vorher am Automaten mit Bargeld oder EC-Karte aufgeladen hat.
Modul
Lehr- und Lerneinheit, aus denen ein Studiengang aufgebaut ist. In einem Modul werden Lehrveranstaltungen zusammengefasst, mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen und mit einer bestimmten Anzahl an Credit Points versehen.
MVV-Semesterticket
Die Studierenden der großen Münchner Hochschulen - also auch die der Hochschule München - haben in einer gemeinsamen Abstimmung entschieden, dieses Ticket einzuführen. Das Semesterticket besteht aus dem Solidarbeitrag und der optional bei den üblichen Verkaufsstellen erhältlichen IsarCard Semester. Der Solidarbeitrag wird von allen Studierenden erhoben, unabhängig wie das Ticket genutzt wird. Das Zusatzticket IsarCard Semester kann man optional erwerben. Aktuelle Informationen zum Semesterticket sind zu finden unter www.mvg.de/semesterticket
Nachrückverfahren
Wenn nicht genügend BewerberInnen die Zulassung aus dem Hauptverfahren der Studienplatzvergabe annehmen, werden Nachrückverfahren durchgeführt. Im Nachrückverfahren werden weitere BewerberInnen zugelassen, die im Hauptverfahren keinen Platz erhalten haben. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis alle Studienplätze in dem betreffenden Studiengang belegt sind, jedoch längstens bis Ende Oktober für das Wintersemester bzw. Mitte April für das Sommersemester. Darüber, wie groß die Chancen sind einen Studienplatz im Nachrückverfahren zu erhalten, kann die Hochschule München leider keine Auskunft geben. Dies hängt vom Annahme- bzw. Immatrikulationsverhalten der zugelassenen BewerberInnen ab. Sie werden von der Hochschule München – sofern Sie im Nachrückverfahren berücksichtigt werden – sofort benachrichtigt.
Numerus Clausus (NC)
= Grenznote. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen (sog. NC-Studiengängen) werden mehr BewerberInnen erwartet als Studienplätze verfügbar sind. Aus diesem Grund wird die Zulassung zu diesen Studiengängen beschränkt und BewerberInnen nur bis zu der festgesetzten Zahl (Zulassungszahl) aufgenommen. Die Vergabe der Studienplätze in den zulassungsbeschränkten Studiengängen an der Hochschule München erfolgt ausschließlich im örtlichen Auswahlverfahren nach der Hochschulzulassungsverordnung bzw. dem Bayerischen Hochschulzulassungsgesetz. Wie der NC/die Grenznote im laufenden oder kommenden Vergabeverfahren aussehen wird, steht im Vorfeld nicht fest. Er entsteht jedes Semester neu, immer auf Grund der BewerberInnen und deren Noten, so dass keine Vorhersagen über zukünftige NCs getroffen werden können.
Ohne Abi
Auch ohne Abitur kann man an der Hochschule München studieren. Eine Möglichkeit ist der allgemeine Hochschulzugang für Meister und gleichgestellte Abschlüsse, die zweite Möglichkeit ist der fachgebundene Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Hinzu kommt bei beiden ein verpflichtendes Beratungsgespräch an der Hochschule sowie bei den beruflich Qualifizierten das Bestehen der Hochschulzugangsprüfung an der Hochschule München. Weitere Infos gibt es hier: www.hm.edu/ohneabi
OPAC
Elektronischer Bibliothekskatalog, der von der Bibliothek der Hochschule München verwendet wird. Er ermöglicht, über das Internet nach Literatur zu suchen und sie bei Bedarf vormerken zu lassen. Zu Semesterbeginn gibt es in den drei Bibliotheksstandorten der HM Einführungsveranstaltungen. Hier lernt man den Umgang mit dem OPAC, die Räume und das Angebot der Bibliothek kennen.
Präsident
Das höchste Amt in einer Hochschule. Der/ die PräsidentIn ist Teil der Hochschulleitung und vertritt die Hochschule nach außen.
Praxissemester
Im Praxissemester kann man einen ersten Einblick in die Berufspraxis erhalten, Fähigkeiten erproben und/oder bereits erlangtes Wissen anwenden. In fast allen Bachelorstudiengängen an der Hochschule München ist ein Praxissemester zwingend vorgeschrieben, zumeist im 4. oder 5. Semester. Weitere Informationen finden Sie direkt auf den Webseiten der Fakultäten.
ProfessorIn
HochschullehrerIn, der/die InhaberIn eines Lehrstuhls ist.
Prüfungsamt
Abteilung der Hochschulverwaltung, die für die Organisation der Prüfungs- und Praktikumsangelegenheiten zuständig ist (Prüfungsanmeldung, Beurlaubung, Notenbestätigung, etc.).
Regelstudienzeit
Zeitspanne, in der ein Studiengang laut Studien- und Prüfungsordnung studiert werden soll.
Roter Würfel
Hörsaal R 1.046 - markanter Neubau in der Lothstraße 64 - erscheint ebenfalls im Logo der Hochschule München
Rückmeldung
Muss zu jedem Semester erfolgen, sofern man weiterhin an der Hochschule immatrikuliert bleiben möchte. Durch Zahlung des fälligen Semesterbeitrags bestätigt man, dass man auch im folgenden Semester sein Studium an der Hochschule München fortsetzen möchte.
Semester
Das Hochschuljahr ist in zwei Semester eingeteilt, Wintersemester und Sommersemester. Das Wintersemester startet an der Hochschule München in der Regel am 01. Oktober, das Sommersemester in der Regel am 15. März. Jedes Semester besteht dabei aus der Vorlesungszeit und der vorlesungsfreien Zeit.
Semesterwochenstunden (SWS)
Geben den zeitlichen Umfang einer Lehrveranstaltung in einem Semester an. Beispiel: Ist eine Lehrveranstaltung mit 2 SWS angegeben, muss man 2 x 45 Minuten in der Woche für sie einplanen.
Sofortzulassung
BewerberInnen bis zu einer bestimmten Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung können eine Sofortzulassung erhalten. Das heißt sie bekommen nach Eingang und Bearbeitung der Bewerbung durch das Sachgebiet Immatrikulation sofort die Benachrichtigung über eine Zulassung per E-Mail. Die Annahme des Studienplatzes erfolgt aber erst später, wenn der Zulassungsbescheid zugegangen ist. Die Grenznoten für die Sofortzulassung setzen die Fakultäten fest. Sie basieren auf den Grenznoten des Vorjahrs bzw. Vorsemesters, variieren von Studiengang zu Studiengang und können nicht an BewerberInnen kommuniziert werden.
Stipendien
Finanzielle Unterstützung zur Finanzierung des Studiums durch Stiftungen und Förderungswerke. Die Kriterien für die Vergabe der Stipendien variieren je nach Stiftung und Förderungswerk. Die Suchmaschinewww.stipendienlotse.de bietet die Möglichkeit nach passenden Stipendien zu suchen. Informationen zu Förderung & Finanzierung Ihres Studiums an der Hochschule München finden Sie unterwww.hm.edu/foerderung .
Studentenwerk
Das Studentenwerk München ist für die soziale Betreuung der Studierenden in München und damit beispielsweise für Mensen, Cafeterien und Wohnheime zuständig. Zudem bietet das Studentenwerk z.B. psychologische Beratung, Beratung für ausländische Studierende, Rechtsberatung sowie BAföG Beratung an.
Studentisches Parlament
Das studentische Parlament ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierenden an der Hochschule. Die gewählten ParlamentarierInnen kümmern sich um alle fakultätsübergreifenden Belange der Studierenden.
Studienberatung
Die allgemeine Studienberatung der Hochschule München berät rund um das Studium: Studienwahl, Studienangebot, Zulassungsvoraussetzungen, Fach-/ Hochschulwechsel, Bewerbungsverfahren, Förderung & Finanzierung, Studieren mit Familienaufgaben und Behinderung/ chronischer Erkrankung und vieles mehr. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.hm.edu/studienberatung
Studieninformationstag
Tag der offenen Tür, an dem sich alle Fakultäten und Einrichtungen der Hochschule München sowie externe Partner präsentieren. Neben einem abwechslungsreichen Rahmenprogramm und Infoständen gibt es zahlreiche Vorträge, Workshops sowie Laborführungen. Alle Informationen zum kommenden Studieninformationstag findet man unter www.hm.edu/studieninformationstag .
Studien- und Prüfungsordnung
Die SPO regelt Inhalt und Aufbau eines Studiengangs, sowie die Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungen und die Prüfungsanforderungen für den jeweiligen Studiengang.
Studierendenausweis
Der Studierendenausweis der Hochschule München enthält vielfältige Funktionen wie etwa Prüfungsanmeldung, Noteneinsicht oder die Bezahlfunktion. Auf den Ausweis wird das jeweilige Gültigkeitsdatum aufgedruckt, er ist personalisiert und dient somit als "ordentlicher" Studierendenausweis. Zudem erhält man bei vielen Einrichtungen einen Studierendenrabatt bei Vorlage des Ausweises.
Teilzeitstudium
Das Teilzeitstudium wurde für Studierende entwickelt, die neben dem Studium bspw. familiäre Verpflichtungen wahrnehmen. Hierbei wird der Lehrstoff auf einen längeren Zeitraum gestreckt und man ist daher in den einzelnen Semestern zeitlich weniger stark eingebunden. An der Hochschule München können aktuell die Studiengänge Soziale Arbeit und Mechatronik/ Feinwerktechnik in Teilzeit studiert werden.
Tutorium
Begleitende Veranstaltung zu einer Vorlesung. Die Teilnahme ist freiwillig. Meist findet ein Tutorium in einer kleineren Gruppe statt. Hier haben Studierende die Möglichkeit Übungsaufgaben unter Betreuung von Studierenden aus höheren Semestern zu bearbeiten und Fragen zu stellen.
Übung
Lehrveranstaltung, die zu einer Vorlesung angeboten wird um an konkreten Aufgaben die Anwendung des in der Vorlesung behandelten Stoffes zu zeigen.
Uni-Assist e.V.
Arbeits- und Servicestelle für Internationale StudienbewerberInnen. Ausländische BewerberInnen (auch Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der EU) und deutsche BewerberInnen, die ihre Bildungsnachweise (Zeugnisse, Diplome) nicht in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, müssen diese im Vorfeld einer Bewerbung durch die Servicestelle Uni-Assist e.V. anerkennen lassen. Gleichzeitig muss eine Bescheinigung über die Festsetzung der Durchschnittsnote beantragt werden, die für die Rangfolge bei der Vergabe der Studienplätze maßgebend ist. Der positive Bescheid von Uni-Assist ist die Hochschulzugangsberechtigung für die Bewerbung bei uns.
Urlaubssemester
Offizielle Studienpause. Studierende können auf Antrag aus einem wichtigen Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Beurlaubungen werden semesterweise genehmigt (Urlaubssemester). Als wichtige Gründe für eine Beurlaubung gelten regelmäßig
• Mutterschutz und/oder Elternzeit
• eine Krankheit, die zu einer Studierunfähigkeit für den überwiegenden Teil des Semesters führt
• Auslandsstudium an einer Partnerhochschule der Hochschule München
• Auslandssemester im Rahmen eines Austauschprogramms
• Sprachurlaub im fremdsprachigen Ausland
• sonstige Gründe
Vorlesung
Lehrveranstaltung an einer Hochschule, die von einem Dozent gehalten wird (in der Regel 90 min).
Vorpraktikum
Das Vorpraktikum ist für einige Studiengänge der Hochschule München verpflichtend abzuleisten und somit Teil der Zulassungsvoraussetzungen. Das Vorpraktikum dient dazu die praktische Anwendung von späteren Studieninhalten kennenzulernen und erste Praxiserfahrung zu sammeln. Bei welchen Studiengängen ein Vorpraktikum Pflicht ist kann man hier sehen: www.hm.edu/bachelor-bewerbung
Wartezeit
In allen zulassungsbeschränkten Studiengängen an der Hochschule München werden 10 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze nach dem Kriterium Wartezeit vergeben. Hierbei wird pro Wartesemester ein Bonus von 0,1 auf die Note der HZB verrechnet. Je mehr Wartezeit, desto mehr Boni erhält man bis zu einem Maximum von 1,0 also 10 Wartesemester. Als Wartesemester gelten volle Halbjahre vom Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zur Immatrikulation abzüglich aller Halbjahre, in denen die Person an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert war.
Zulassungsbeschränkung
An der Hochschule München sind zumeist fast alle Studiengänge zulassungsbeschränkt. Das bedeutet, es steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Sie unterliegen einem Numerus clausus (NC), weshalb nur ein Teil der BewerberInnen zugelassen wird. Welcher Notendurchschnitt bzw. welche Wartezeit erforderlich ist, um einen Studienplatz zu erhalten, steht im Voraus nicht fest, sondern hängt von der Zahl der Bewerbungen und von der vorhandenen Kapazität ab. Über möglichen Zulassungschancen kann deshalb keine Auskunft gegeben werden.