Beschäftigung als SHK/Tutor*In
Wir bitten Sie, folgendes dringend zu beachten:
- Vertragsunterzeichnung
Ohne Vertragsunterzeichnung dürfen Sie Ihre Tätigkeit nicht aufnehmen! Sollten Sie Ihre Tätigkeiten trotzdem vorab aufnehmen, erfolgt dies auf unentgeltlicher, freiwilliger Basis ohne in einem Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule München bzw. dem Freistaat Bayern zu stehen.
- Schädliche Vorbeschäftigung
Sie sind während Ihres Studiums als studentische Hilfskraft/Tutor*In an der Hochschule München beim Freistaat Bayern tätig. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass aufgrund dieser Vorbeschäftigung eine befristete Einstellung beim Freistaat Bayern ohne Sachgrund (nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG) nach aktuellem Rechtsstand (Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Juni 2018) nicht mehr möglich ist.