Wir bitten Sie, folgendes dringend zu beachten:
Voraussetzungen für eine Beschäftigung als SHK/TUT
Sie müssen einen Wohnort in Deutschland haben, Ihre Beschäftigung in Deutschland ausüben und an einer Universität/Hochschule in Deutschland immatrikuliert sein. Darüber hinaus müssen Sie, sofern Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Landes besitzen, einen Aufenthaltstitel vorlegen, der mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit gültig ist.
Vertragsunterzeichnung
Ohne Vertragsunterzeichnung dürfen Sie die Tätigkeit nicht aufnehmen! Wird die Tätigkeit trotzdem vorab aufgenommen, erfolgt dies auf unentgeltlicher, freiwilliger Basis, ohne in einem Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule München bzw. dem Freistaat Bayern zu stehen.
Schädliche Vorbeschäftigung
Sie sind an der Hochschule München beim Freistaat Bayern tätig. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass aufgrund dieser Vorbeschäftigung eine befristete Einstellung beim Freistaat Bayern ohne Sachgrund (nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG) nach aktuellem Rechtsstand (Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Juni 2018) nicht mehr möglich ist.
Tutor*Innen |
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