Von der Pflicht zur Entrichtung des Solidarbeitrags Semesterticket werden auf Antrag schwerbehinderte Studierende befreit, wenn sie nach dem SGB IX Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und das Beiblatt zum Ausweis für schwerbehinderte Menschen mit der zugehörigen gültigen Wertmarke vorlegen.
Antragsformular Befreiung Solidarbeitrag Semesterticket