Nach dem 4. Fachsemester verlangt § 48 BAföG einen Nachweis zur Weitergewährung von BAföG (Leistungsnachweis).
Diejenigen Leistungen, die üblicherweise bis zum Ende des 4. Fachsemesters in den einzelnen Studiengängen zu erbringen sind, finden Sie nachfolgend für die einzelnen Fakultäten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die/den zuständige/n AnsprechpartnerIn im Bereich Prüfung und Praktikum
Regelstudienzeit: 6 Semester
Praktikum: 8-wöchiges Vorpraktikum bis zum Ende des zweiten Fachsemesters
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Studiensemester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Studiensemester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Studiensemester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Semester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Studiensemester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Studiensemester
Angewandte Geodäsie und Geoinformatik: Praktikum im 6. Studiensemester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 6. Studiensemester
Wirtschaftsingenieurwesen Logistik: Praktikum im 5. Studiensemester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 4. Studiensemester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Erster Abschnitt: 1. bis 4. Studiensemester
Zweiter Abschnitt: 5. bis 7. Studiensemester
Praktikum: 5. Studiensemester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5 Wochen Blockpraktikum zwischen dem 6. und 7. Studiensemester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Semester
Berufsbegleitendes Teilzeitstudium
Regelstudienzeit: 8 Semester
Regelstudienzeit: 9 Semester
1. bis 4. Studiensemester: Teilzeit
5. bis 9. Studiensemester: Vollzeit
Praktikum: 5. und 6. Studiensemester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Studiensemester
An der Fakultät 13 gibt es keine Studiengänge, für die BAföG beantragt werden kann.
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 4. Studiensemester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Praktikum: 5. Studiensemester
Das Formblatt 5 können Sie über PRIMUSS Online-Services beantragen.
Das Formblatt 5 wird von der/dem entsprechenden SachbarbeiterIn vervollständigt und i. d. R. an das Studentenwerk München weitergeleitet.
Antrag stellen über PRIMUSS Online-Services
Nein. Nach Bearbeitung wird die Bescheinigung durch den Bereich Prüfung und Praktikum direkt an das Studentenwerk München weitergeleitet.
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