Zulassung zum Praktikum:
Sie sind zur Ableistung des Praktischen Studiensemesters zugelassen, sobald Sie die in der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben.
Vertragsgenehmigung:
Sobald Sie eine Ausbildungsstelle gefunden haben, legen Sie bitte Ihren Ausbildungsvertrag zur fachlichen Genehmigung der Praktikantenbetreuerin oder dem Praktikantenbetreuer Ihres Studienganges vor.
Bitte melden Sie Ihr Praktikum ab sofort ausschließlich über PRIMUSS Online-Services > Services > Praktikumsverwaltung
an.
Status während des Praktikums:
Während des praktischen Studiensemesters bleiben Sie Mitglied der Hochschule München mit den Rechten und Pflichten nach Maßgabe der Grundordnung. In Bezug auf die Ausbildungsstelle sind Sie verpflichtet, den zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlichen Anordnungen derselben und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen und die für die Ausbildungsstelle geltenden Ordnungen (insbesondere Arbeitsordnungen, Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht) zu beachten.
Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen:
Die Ausbildungsstelle ist verpflichtet, Ihnen die Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen und den dazugehörigen Prüfungen zu ermöglichen. Es besteht keine Verpflichtung für die Ausbildungsstelle, Sie für eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen aus theoretischen Studiensemestern freizustellen.
Arbeitszeit im Praktikum, Fehltage:
Die tägliche Arbeitszeit entspricht der tariflich geregelten Arbeitszeit der Ausbildungsstelle. Da die praktische Ausbildung Bestandteil des Studiums ist, steht Ihnen ein Urlaub nicht zu. Seitens der Ausbildungsstelle kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewährt werden. Während der unterrichtsfreien Zeit sind Sie verpflichtet, die praktische Ausbildung an 5 Tagen in der Woche abzuleisten. Unterbrechungen der praktischen Ausbildung sind grundsätzlich nachzuholen. Es wird deshalb empfohlen, auftretende Fehlzeiten (Krankheit, Betriebsurlaub, persönliche Freistellung) sofort nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit nachzuleisten bzw. im Vorhinein den Ausbildungsvertrag länger abzuschließen. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann bei kurzfristiger Unterbrechung von der Nachholung abgesehen werden. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an den Bereich Prüfung und Praktikum bzw. Ihre Praktikantenbeauftragte/Ihren Praktikantenbeauftragten.
Praktikantenzeugnis:
Wenn Sie Ihr Praktikum beendet haben, muss Ihnen die Ausbildungsstelle ein Praktikantenzeugnis ausstellen.
Bitte stellen Sie Ihr Praktikumszeugnis ab sofort ausschließlich über PRIMUSS Online-Services > Services > Praktikumsverwaltung
bereit
HINWEIS
Ihre Zeugnisse über nachgeholte Vorpraktika können Sie über PRIMUSS Online-Services > Services > Anträge und Nachrichten > Antrag/Formular auswählen > Praktikum bereit und wählen entsprechend: Abgabe Vorpraktikumszeugnis übermitteln.