Von der Hochschule München ausgestellte Zeugnisse und Urkunden können beglaubigt werden.
Im ersten Fachsemester befinden sich Studenten, die erstmals im aktuell belegten Studiengang eingeschrieben sind.
Die Zuteilung eines Studenten in ein Studiensemester richtet sich nach der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges. Ein Student kann mehrmals dem gleichen Studiensemester zugeteilt werden, wenn dies Studienverlaufsbedingt ist. Das Studiensemester ergibt sich aus der Studiengruppenbezeichnung.
Im ersten Hochschulsemester befinden sich nur Studenten, die erstmals an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind.
Bei einer Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) handelt es sich um eine bzw. mehrere Prüfungen, die die Eignung eines Studierenden für den jeweiligen Studiengang feststellen soll und aus diesem Grund in der Regel in den ersten zwei Semestern angesiedelt sind.
Entsprechende Bedingungen zu einer GOP regelt die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges.
In der Regel haben die Bachelorstudiengänge an der Hochschule München mind. ein praktisches Studiensemester.
Jede Studiengang hat eine eigene Prüfungskommission. Diese wird von der Fakultät direkt bestellt und besteht aus dem vorsitzenden Mitglied sowie mindestens zwei weiteren Mitgliedern. (vgl. § 16 Abs. 1 Satz 1 ASPO i.V. m. § 16 Abs. 2 Satz 1 ASPO)
Die Aufgaben, die der Prüfungskommission obliegen finden Sie in § 16 Abs. 3 ASPO und § 3 Abs. 3 RaPO.
Ihre aktuelle Prüfungskommission können Sie auf den jeweiligen Fakultätswebseiten einsehen.
Weitere Verordnungen und Satzungen der Hochschule München (Rund ums Praktikum, Gebührenordnungen ...).
Eine Studien- und Prüfungsordnung ist eine von der Hochschule erlassene Satzung, in der die rechtlichen Grundlagen für den jeweiligen Studiengang festgesetzt sind, soweit diese nicht bereits in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der Hochschule München verankert sind.
Diese sind für jeden Studiengang individuell.
Eine Studienverlaufsbescheinigung gilt als Nachweis über eine Immatrikulation in einem Studiengang. Diese enthält neben der aktuellen Anzahl der Hochschulsemester, die Anzahl der Fachsemester und ggf. Urlaubssemester.
Bitte beantragen sie diese beim Studierendenservice.
Absolventen können diese über das Primuss-Portal (bis ca. 6 Wochen nach dem abgeschlossen Semester zugänglich) selbständig herunterladen.
Eine Notenbestätigung (deutsch) oder ein Transcript of Records (englisch) stellt ein unterzeichnetes und gesiegeltes Notenblatt dar.
Bitte beachten Sie, dass ca. zwei Wochen vor und ca. 3 Wochen nach der Notenbekanntgabe keine Notenbestätigungen ausgestellt werden können.
Nähere Informationen zur Beantragung
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Dies ist unabhängig davon, ob Sie selbst Mitglied des sozialen Netzwerks sind oder nicht. Diese Daten könnten technisch zum Aufbau eines personenbezogenen Profils genutzt werden.
Die Hochschule München hat keine Kontrolle über die ausgelösten Vorgänge. Mit dem Anklicken dieser Links verlassen Sie den von der Hochschule München kontrollierten und verantworteten Bereich. Beachten Sie auf jeden Fall die Datenschutzregelungen und -einstellungen der Anbieter.
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