Grundsätzlich können bereits vor dem Studium erbrachte Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen oder außerhochschulische Leistungen angerechnet werden.
Welche Leistungen können angerechnet werden?
Hochschulische Leistungen
Grundsätzlich können bereits vor dem Studium erbrachte
Studienzeiten,
Studien- und Prüfungsleistungen,
angerechnet werden.
Diese dürfen keine wesentlichen Unterschiede auf das anzurechnende Modul aufweisen.
Außerhochschulische Kompetenzen
Es können außerhochschulische Kompetenzen, wie
Berufsausbildungen,
praktische berufliche Tätigkeiten
angerechnet werden.
Diese müssen gleichwertig mit dem anzurechnenden Modul sein. Zudem dürfen die außerhochschulischen Kompetenzen höchstens die Hälfte der nachzuweisenden Kompetenzen ersetzen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden.
Im Ausland erbrachte hochschulische Leistungen
Grundsätzlich können auch ausländische hochschulische
Studienzeiten,
Studien- und Prüfungsleistungen,
angerechnet werden.
Diese dürfen keine wesentlichen Unterschiede auf das anzurechnende Modul aufweisen.
Die Anrechnung von im Ausland erworbenen Leistungen erfolgt stets über den Prüfungskomissionsvorsitzenden an den jeweiligen Fakultäten.
Die Anrechnung für Studierende der Fakultät 10 - Betriebswirtschaft und Fakultät 14 - Tourismus erfolgt mit über International Relations FK10 bzw. International Office FK14. Bitte wenden Sie sich direkt an International Relations FK10 oder International Office FK14 bei fragen zur Anrecnung an der FK10 und FK14.
In allen anderen Fällen ist der Antrag zu Semesterbeginn bzw. in den ersten vier Wochen des Semesters schriftlich einzureichen ( Die Anrechnung beantragen Sie über PRIMUSS Online-Services
> Services > Anträge und Nachrichten > Antrag stellen. Wählen Sie in Schritt 1 den entsprechenden Antrag aus. In Schritt 2 erhalten Sie das entsprechende Antragsformular und weitere Erläuterungen)
Welche Dokumente?
Folgende Nachweise sind dem Antrag beizufügen:
Notenbestätigungen
Modulbeschreibungen
Zeugnis einer Berufsausbildung oder Weiterbildung
Praktikantenzeugnisse
3. Antragsbearbeitung
Die Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs und/oder das Prüfungsamt prüfen den Antrag auf Vollständigkeit und fordern ggfs. Unterlagen nach.
4. Antragsprüfung und - Entscheidung
Die/Der Prüfungskommissionsvorsitzende in Absprache mit den zuständigen Modulverantwortlichen entscheidet über den Antrag auf Anrechnung.
Es werden nur maximal die in der Studien- und Prüfungsordnung
des jeweiligen Fächer und Module vergebenen ECTS-Punkte angerechnet.
5. Anrechungs- / Ablehnungsbescheid
Der Bereich Prüfung und Praktikum verschickt den Bescheid an Sie und es erfolgt im Falle einer Anrechnung ein Eintrag der Entscheidung im Notenblatt (PRIMUSS)
Im Falle eines Ablehnungsbescheids erhalten Sie eine schriftliche Begründung für die Ablehnung. Sollten Sie dennoch Gründe dafür sehen, dass die Anrechnungsentscheidung positiv hätte ausfallen sollen, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
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