Namensänderung für Transgenderpersonen
Bei einer gewünschten Namensänderung im Zuge des Verfahrens zur Änderung des Vornamens gem. Transsexuellengesetz, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Namensänderung und den Geschlechtseintrag in PRIMUSS beschleunigt zu erwirken. Folgende Nachweise (Überleitungsdokumente), die den Beginn des Verfahrens dokumentieren, kommen in Frage:
1. dgti-Ausweis: von den Ministerien und der Polizei anerkanntes Ausweisdokument der Bundesdruckerei (Lichtbildausweis mit neuem Namen und Referenz auf die Personalausweisnummer)..
Informationen hierzu: https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/
2. Bescheinigung des Amtsgerichts, dass das TSG-Verfahren begonnen hat (es sind beide Namen im Dokument aufgeführt).
3. Notariell beurkundete Erklärung mit beiden Namen. ).
Bitte beachten Sie, dass es auch weiterhin in Ihrer Verantwortung liegt, für eine eindeutige Identifizierung bei Personenkontrollen zu sorgen.
Kontakt für Rückfragen
Manfred Göller
Abt. Studium
T: +49 89 1265-1456