Oskar-Karl-Forster Büchergeldstipendium

Hochschule München, Büchergeld, Stipendium, Oskar Karl Forster, Lernmittel

Oskar-Karl-Forster Büchergeldstipendium

Bild: panthermedia.net / Doreen Salcher

Geld für Fachliteratur und sonstige Lernmittel

  • Die Vergabe ist weder an eine Konfessionszugehörigkeit noch an eine Staatsangehörigkeit gebunden.
  • Die Beihilfe darf mindestens 100 Euro, höchstens aber 500 Euro betragen.
  • Die einmalige Beihilfe richtet sich an bedürftige Studierende, die mindestens im 2. Semester an der HM immatrikuliert sind.
  • Hinweis elektronische Geräte (Laptops, Tablets etc.): Elektronische Geräte können ausschließlich in der gleichen Höhe bedacht werden, wie Sie Bücherrechnungen einreichen. Z.B. bei 140€ Bücherrechnungen können Sie maximal 140€ für Ihr elektronisches Gerät zusätzlich bekommen. Das Maximum beträgt dabei 250€ Bücher + 250€ Elektronik.

  • wer Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhält oder
  • wer glaubhaft versichert, dass das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach § 25 Abs. 1 BAföG, zuzüglich des einfachen Freibetrags nach § 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG für jedes unterhaltsberechtigte Kind einschließlich der/des Studierenden selbst.

  • eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung
  • Belege oder auch Bestellbestätigungen der Bücher und Lernmittel (aus dem gesamten Studium gültig) welche erstattet werden sollen
  • Nachweis über das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten (letzter Einkommenssteuerbescheid!); bei BAföG-Empfängern nur Kopie des letzten Bewilligungsbescheides
  • Anschreiben mit Angaben zum Verwendungszweck der studienrelevanten Bücher und/ oder Lernmittel sowie ggf. weiterführende Ausführungen zur finanziellen Bedürftigkeit