FAQ – Prüfung und Praktikum

Ausstellung der Abschlussunterlagen

  • Exmatrikulationsbescheinigung
  • Studienverlaufsbescheinigung

Verlust und Beantragung von Zweitschriften

Folgenden Informationen sind zu beachten:

  • Gehen Sie bitte nicht krank in eine Prüfung, da die Note gezählt werden muss, ganz egal wie schlecht diese ist!
  • Außerdem könnten Sie Ihre Kommilitonen und PrüferInnen anstecken! Das will niemand!
  • Wenn es sich um keine „Fristprüfung“ handelt, nehmen Sie bitte einfach nicht teil!
  • Handelt es sich um eine Prüfung, die angetreten werden muss, weil Fristen laufen (Grundlagen- und Orientierungsprüfungen, Wiederholungsprüfungen, Ablauf der Regelstudienzeit), dann benötigen Sie ein qualifiziertes ärztliches Attest, bei wiederholter Krankheit muss ein qualifiziertes amtsärztliches Attest eingereicht werden, welches mindestens folgende Angaben enthalten muss:
    1. Die Feststellung, dass eine Untersuchung erfolgt ist, die der attestierende Arzt durchgeführt hat.
    2. Tag der Untersuchung.
    3. Konkrete Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen und ihre Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit der/des Studierenden aus ärztlicher Sicht (keine Diagnose).
    4. Feststellung, ob und – wenn ja – für welchen Zeitraum Prüfungs-(un)fähigkeit im medizinischen Sinne vorliegt oder vorgelegen hat.

HINWEIS: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist KEIN qualifiziertes ärztliches Attest und reicht somit nicht aus!


WICHTIG: Anfallende Kosten für ärztliche/fach- und amtsärztliche Untersuchungen und Atteste werden durch die Hochschule München nicht übernommen.

Da Sie mit dem Attest eine Verschiebung der Prüfung auf den nächsten Prüfungszeitraum beantragen wollen, ist gleichzeitig ein Antrag auf Nachfrist bei der zuständigen Prüfungskommission zu stellen:

Der formlose, schriftliche Antrag auf Nachfrist muss folgende Informationen enthalten:

  • Ihren Namen
  • Bitte um Nachfrist
  • Name der betroffenen Prüfung(en), an der/denen Sie nicht teilnehmen konnten
  • Datum der betroffenen Prüfung(en), an der/denen Sie nicht teilnehmen konnten
  • Ihre Unterschrift

Der Nachfristantrag wird zusammen mit dem qualifizierten ärztlichen Attest innerhalb einer Woche ab dem Prüfungstag postalisch oder per PRIMUSS Online-Services unter Services > Anträge und Nachrichten > Nachricht schreiben an Prüfung und Praktikum im Bereich Prüfung und Praktikum oder direkt bei der Prüfungskommission eingereicht.

Rückmeldung

Prüfungsanmeldung

Prüfungszeitraum

Notenbekanntgabe

Wiederholung von Prüfungsleistungen

Prüfung und Praktikum


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