Hochschule
München
University of
Applied Sciences

Symbolbild Studium an der Hochschule München

FAQ zu Studienbewerbung und Studium

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  • Wann und wie erhalte ich Bescheid, ob es mit einem Studienplatz geklappt hat?
    In einem nicht zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid bei einer Bewerbung für ein Wintersemester ca. Mitte August und bei einer Bewerbung für ein Sommersemester ca. Anfang Februar.

    Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, die am DoSV teilnehmen, werden die Ranglisten bei einer Bewerbung für ein Wintersemester ca. in der KW 32/33, spätestens jedoch am 14.08. und bei einer Bewerbung für ein Sommersemester ca. in der KW 4/5, spätestens jedoch am 15.02., im Portal von Hochschulstart.de freigegeben. Zu den genannten Zeitpunkten werden auch die ersten Zulassungsangebote unterbreitet. Nach Annahme eines Zulassungsangebotes im Portal von Hochschulstart stellt Ihnen die Hochschule München Ihren Zulassungsbescheid aus.

    Der Zulassungsbescheid wird Ihnen, je nach Angabe im Bewerbungsportal der Hochschule München, entweder nur online im Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt oder per Post geschickt. Wir empfehlen Ihnen die Bereitstellung online. Das hat den Vorteil, dass Sie Ihre Bescheide schneller erhalten als auf dem Postweg, und Sie können jederzeit in Ihrem Bewerbungsportal darauf zugreifen.

  • Wie nehme ich einen Studienplatz an?
    Die Annahme des Studienplatzes erfolgt bei zulassungsbeschränkten Studiengängen über Hochschulstart, bei zulassungsfreien Studiengängen über das Bewerbungsportal der Hochschule München. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Bewerbungsseite . In beiden Fällen erfolgt dann die weitere Immatrikulation über das Bewerbungsportal der Hochschule München.

  • Wenn ich die Zusage für mehrere Studienplätze bekomme, muss ich die, die ich nicht in Anspruch nehme, absagen?
    Bei einer Zulassung für mehrere zulassungsfreie Studiengänge, erlischt Ihr Anspruch automatisch, sollten Sie bis zum genannten Termin den Studienplatz nicht annehmen oder die vorläufige Immatrikulation nicht durchführen.

    Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, die am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen, können Sie nur ein Zulassungsangebot annehmen. Alle anderen Studiengänge scheiden dann automatisch aus dem Verfahren aus.

  • Muss ich Bescheid geben, wenn ich einen Studienplatz aufgrund eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres nicht antreten kann?
    Bei einer Zulassung für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang müssen Sie lediglich den Zulassungsbescheid aus dem Portal herunterladen und abspeichern. Bei der erneuten Bewerbung im nächsten Jahr laden Sie diesen dann zusammen mit Ihrem Nachweis über den abgeleisteten Dienst wieder mit hoch.

    Bei einem Zulassungsangebot bzw. einer Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beantragen Sie bitte im Portal von Hochschulstart eine Rückstellung. Sie erhalten dann den sog. Rückstellungsbescheid, den Sie dann bei der erneuten Bewerbung mit Nachweis über den abgeleisteten Dienst hochladen.

  • Wo finde ich Hilfe, wenn ich noch gar nicht weiß, was ich studieren soll? bzw. Wo kann ich mich allgemein zum Studium an der Hochschule München beraten lassen?
    Die Studienberatung der HM bietet verschiedene Modelle zur Entscheidungsfindung an. Außerdem können Sie die Studienberatung telefonisch kontaktieren oder jederzeit online einen Termin zur allgemeinen Studienberatung vereinbaren.

  • Welche Studienrichtungen gibt es an der Hochschule München?
    Die HM bietet Studiengänge in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Soziales und Design. Weitere Informationen zu den einzelnen Studiengängen finden Sie hier .

  • Kann man an der Hochschule München ein Bachelorstudium auch berufsbegleitend absolvieren?
    Eine Übersicht über die derzeit angebotenen berufsbegleitenden Studiengänge finden Sie auf den Seiten des Weiterbildungszentrums .

  • Kann ich an der Hochschule München auch Fächer wie z.B. Lehramt oder Sport studieren?
    Nein. An der HM werden keine Lehramts- und/oder Sportstudiengänge angeboten.

  • Was sind die Unterschiede zwischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten?
    Die Hochschulen sind gleichwertig aber andersartig. Die Hochschule für angewandte Wissenschaften bietet eine praxisnähere Ausbildung im Vergleich zu Universitäten.

  • Kann ich mich in einzelne reguläre Vorlesungen einfach mit hineinsetzen, um mir den Studiengang anzuschauen?
    Grundsätzlich können Sie als Gast auch mal eine Vorlesung besuchen, sinnvoll sind für Schüler:innen Grundlagenvorlesungen der ersten beiden Semester. Die Stundenpläne der einzelnen Fächer finden Sie auf den Seiten der zuständigen Fakultäten.
    Zusätzlich bietet die Studienberatung in den Herbstferien ein Schnupperstudium (Hochschulorientierungstage) an. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Studienberatung .

  • Bei wem kann ich mich detaillierter zu einem bestimmten Studienfach beraten lassen?
    Eine studiengangsspezifische Beratung findet durch die zuständigen Fachstudienberater:innen statt. Die Kontaktdaten finden Sie hier: Fachstudienberatung . Außerdem können Sie sich unter folgendem Link über alle Studiengänge der HM im Detail informieren.

  • Wo kann ich mich aus studentischer Sicht über mein künftiges Studium beraten lassen?
    Die Studierendenvertretung der Hochschule München, aber auch die einzelnen Fachschaften können Ihnen Auskünfte geben. Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten der Studierendenvertretung.

  • Wie und wann kann ich mich bei der Hochschule München bewerben?
    Die Bewerbung erfolgt i.d.R. im jeweiligen Bewerbungszeitraum online, unter Bewerbung für ein Bachelorstudium. Die Bewerbungsfristen für das Wintersemester sind Anfang Mai bis 15. Juli (ACHTUNG: Bachelorstudiengänge Architektur, Design sowie Informatik und Design: Ende der Bewerbungsfrist bereits 15. Juni, Einreichfrist Mappe für Design: Ende Mai), die für das Sommersemester 15. November bis 15. Januar.

    Der Bewerbungsantrag wird online ausgefüllt und die notwendigen Dokumente müssen im Bewerbungsportal hochgeladen werden. Ihre Bewerbung müssen Sie anschließend nur noch online abschicken. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen, müssen Sie sich zusätzlich, am besten vor der Bewerbung an der Hochschule, im Portal von Hochschulstart registrieren. Die bei der Registrierung erhaltene BID und BAN von Hochschulstart müssen Sie bei der Bewerbung an der Hochschule München angeben.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Bewerbungsseite für Bachelorstudiengänge.

    ACHTUNG:Bitte beachten Sie, dass für Masterstudiengänge andere Bewerbungsfristen gelten. Weitere Informationen finden Sie auf der Bewerbungsseite für Masterstudiengänge.
  • Ich habe noch kein Schulabschlusszeugnis, kann ich mich trotzdem schon bewerben?
    Ja, sofern Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung noch nicht erworben haben (gilt nur für Zeugnisse, die innerhalb des Bewerbungszeitraumes erworben wurden) können Sie diese bis zum 27. Juli nachträglich hochladen.

    ACHTUNG: Bei der Bewerbung zum Sommersemester muss das Zeugnis spätestens am 15. Januar hochgeladen werden, hier besteht keine Möglichkeit, ein Zeugnis nachzureichen.

  • Welche Unterlagen muss ich im Bewerbungsportal hochladen?
    * Hochschulzugangsberechtigung
    * lückenloser Lebenslauf
    * Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
    * soweit schon vorhanden und gefordert: Nachweis über das Vorpraktikum
    * ggf. Nachweis einer beruflichen Ausbildung
    * ggf. Nachweis über das geführte Beratungsgespräch für Meister:innen und beruflich Qualifizierte
    * ggf. Nachweis über ein soziales oder ökologisches Jahr, einen Freiwilligendienst oder Dienst bei der Bundeswehr
    * ggf. Nachweise für einen Sonderantrag

    Bitte beachten Sie bei einer Bewerbung auf ein höheres Semester auch die zusätzlichen Informationen.

  • Kann ich mich auch dann bewerben, wenn ich nicht gleich mit dem Studium anfangen möchte?
    Eine Bewerbung kann nur zu dem Semester erfolgen, in dem Sie das Studium aufnehmen wollen.

    ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet hier die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, eines freiwilligen Dienstes oder eines Dienstes bei der Bundeswehr. Hier können Sie sich bereits vorab bewerben. Sofern Sie einen Studienplatz zugeteilt bekommen, wird dieser maximal bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes für Sie reserviert. Es ist jedoch eine erneute Bewerbung für das Semester notwendig, in dem Sie das Studium tatsächlich aufnehmen möchten. Im Rahmen dieser Bewerbung müssen Sie dann den bereits erhaltenen Zulassungsbescheid sowie den Nachweis über den geleisteten Dienst als Teil Ihrer Bewerbung ins Bewerbungsportal hochladen.

    ACHTUNG: Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, die am DoSV teilnehmen, nehmen Sie ein eventuelles Zulassungsangebot nicht an, sondern beantragen die sogenannte Rückstellung. Sie erhalten dann einen Rückstellungsbescheid, den Sie bei der erneuten Bewerbung hochladen.Das gleiche gilt im Falle eines Verbundstudiums. Hier können Sie sich bereits in dem Jahr bewerben, in dem Sie mit Ihrer Berufsausbildung beginnen. Wenn Sie eine Zulassung oder ein Zulassungsangebot erhalten, nehmen Sie diese nicht an, sondern beantragen Sie die Rückstellung. Bewerben Sie sich im Folgejahr erneut form- und fristgerecht. Dann erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid bzw. das Zulassungsangebot.

  • Mit welchen Schulabschlüssen darf ich mich an der Hochschule München bewerben?
    Mit einer allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife sowie der allgemeinen oder fachgebundenen Fachhochschulreife; oder mit dem fachgebundenen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte sowie dem allgemeinen Hochschulzugang für Meister:nnen und Techniker:nnen und deren gleichgestellte Fortbildungsprüfungen.
    Weitere Informationen zur Bewerbung als Meister:in/Techniker:in oder beruflich Qualifizierte:r finden Sie auf der Seite www.hm.edu/ohneabi

    ACHTUNG: Einige Arten der schulischen Vorbildung, die in anderen Bundesländern zur Fachhochschulreife führen, sind in Bayern nicht anerkannt, z.B. Abgangszeugnisse der 12. oder 13. Klasse Gymnasium ohne allgemeine Hochschulreife. In anderen Bundesländern erworbene Hochschulzugangsberechtigungen müssen den Vermerk über die Studienberechtigung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland führen.

  • Welche Hochschulzugangsberechtigung muss/darf ich benutzen, wenn ich mehrere Hochschulzugangsberechtigungen habe?
    Werden mehrere Hochschulzugangsberechtigungen hochgeladen, muss angegeben werden, auf welche der Zulassungsantrag gestützt wird. Fehlt eine derartige Angabe, wird dem Zulassungsantrag die zeitlich zuerst erworbene Hochschulzugangsberechtigung zugrunde gelegt.

  • Kann ich mich auch für mehrere Studiengänge bewerben?
    Insgesamt können Sie sich für maximal 12 Bachelorstudiengänge bewerben. Bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen wird jedes Fach dabei gleich behandelt, d.h. es gibt keine Priorisierungen. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, die am Dialogorientierten Serviceverfahren über Hochschulstart teilnehmen, können Sie ihre Bewerbungen priorisieren. Die Priorisierung ist maßgeblich für die Vergabe der Studienplätze. Lesen Sie sich hierzu unbedingt die Informationen über das Dialogorientierte Serviceverfahren durch und informieren Sie sich auf den Seiten von Hochschulstart.

  • Bekomme ich eine Bestätigung, dass meine Bewerbung eingegangen ist?
    Nein, Sie bekommen keine Bestätigungsmail, ABER im Bewerbungsportal der Hochschule München können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand einsehen.

  • Ich habe bereits in einem Studiengang begonnen zu studieren und möchte jetzt noch einmal von neuem anfangen, ist das möglich?
    Dies hängt von mehreren Faktoren ab. Informieren Sie sich hier bitte im Bereich Immatrikulation der Hochschule München. E-Mail: immatrikulation@hm.edu , Tel.: 089 1265–5000.

  • Welche Schritte muss ich beachten, wenn ich meinen Schulabschluss nicht in Deutschland gemacht habe?
    Studienbewerber:innen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen besondere Schritte beachten. Genaueres hierzu finden Sie in unseren Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland .

  • Gilt für die Bewerbung für ein höheres Semester der gleiche Bewerbungszeitraum wie für ein erstes Semester?
    In der Regel entspricht der Bewerbungszeitraum für ein höheres Semester dem Bewerbungszeitraum für ein erstes Semester. Unter Umständen kann der Bewerbungszeitraum jedoch auch abweichen. Aktuelle Informationen zum jeweiligen Bewebungszeitraum finden Sie auf der Bewerbungsseite der HM .

  • Was muss ich alles bei der Bewerbung gesondert beachten?
    Um sich auf ein höheres Semester zu bewerben, wählen Sie im ersten Schritt der Onlinebewerbung die Option „Studiengang im höheren Semester“.

    ACHTUNG: Sie können dabei nicht angeben, in welches Semester Sie sich bewerben. Die Einstufung in ein Semester erfolgt nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen durch die Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs. Zusätzlich müssen Sie die zur Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen notwendigen Unterlagen im Bewerbungsportal hochladen. Welche Unterlagen dies sind, können Sie in unseren Hinweisen für die Bewerbung in ein höheres Semester nachlesen.

    Den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie hier . Bitte beachten Sie auch das gesonderte Antragsformular für den Studiengang Bauingenieurwesen sowie Betriebswirtschaft.

    Beachten Sie auch die FAQ – Bewerbung für ein höheres Semester

  • Was bedeutet „duales Studium“?
    Alle Informationen zum dualen Studium finden Sie entweder auf den Seiten der Hochschule München zum dualen Studium oder auf den Seiten der Hochschule Dual.

  • Gibt es eine Eignungsprüfung für Bachelorstudiengänge?
    In den Bachelorstudiengängen Architektur, Design, Informatik und Design sowie Produktion und Automatisierung international findet eine Eignungsprüfung bzw. ein Eignungsfeststellungsverfahren statt.

  • Wann finden die Eignungsprüfungen für Architektur und Design statt?
    Der genaue Termin und Ablauf wird Ihnen schriftlich nach Bewerbungsschluss mitgeteilt. Im Studiengang Design findet die Eignungsprüfung in der Regel ca. Anfang Juli statt. Im Studiengang Architektur in der Regel in der zweiten Juli-Hälfte.

  • Wie und wann schreibe ich mich an der Hochschule München ein?
    Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen Sie innerhalb des genannten Termins
    - den Studienplatz annehmen und ein Foto (Passbildformat) für den Studierendenausweis hochladen
    - den Antrag auf Immatrikulation bestätigen
    - die Beiträge (Grundbeitrag für das Studentenwerk und Solidarbeitrag für das Semesterticket) entrichten
    - und die noch notwendigen Unterlagen hochladen.
    Weitere Infos darüber finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid. Die Zulassung wird bei Nichtbeachtung der angegebenen Frist unwirksam. Wenn Sie den Antrag auf Immatrikulation bestätigt, die Beiträge überwiesen und die erforderlichen Unterlagen hochgeladen haben, werden Sie ohne persönliches Erscheinen endgültig immatrikuliert (Online-Immatrikulation).

  • Eine Sammlung an Vorbereitungsangeboten und Vorkursen finden Sie im Bereich Studieneinstieg .

  • Einzelne Fakultäten bieten häufig fachspezifische Vorkurse an. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitten den Seiten der jeweiligen Fakultäten.

  • Wo kann ich mich zum Thema BAföG beraten lassen?
    BAföG-Beratungen finden nur beim Studierendenwerk statt. Weitere Informationen dazu finden Sie beim Studierendenwerk München

  • Wo bekomme ich Informationen zu Stipendien und zu Möglichkeiten der Studienfinanzierung?
    Die Studienberatung bietet zum Thema Förderung und Finanzierung ein umfassendes Beratungsangebot an, Informationen finden Sie im Bereich Förderung und Finanzierung.

  • Wo finde ich die Studien- und Prüfungsordnung für bestimmte Fächer?
    Die Studien- und Prüfungsordnung können Sie hier nachlesen.

  • Wie kann ich mich zu Prüfungen anmelden?
    Die Anmeldung für die Prüfungen erfolgt ausschließlich online während des Anmeldezeitraums.

  • Was passiert, wenn ich mich zu einer Prüfung angemeldet habe, aber nicht hingehe?
    Für einen wirksamen Rücktritt von Prüfungen beachten Sie bitte die Regelungen des Prüfungsausschusses. Diese finden Sie unter Informationen des Prüfungsausschusses.

  • Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Prüfung und Praktikum
    Weitere wichtige Informationen finden Sie in den FAQ des Sachgebietes.

  • Was muss ich beachten, wenn ich mich als Meister:in, Fachwirt:in bzw. beruflich Qualifizierte:r bewerbe?
    Genaue Informationen zur Bewerbung und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in unseren Informationen für qualifizierte Berufstätige und Meister:innen. Bitte beachten Sie auch, dass ein Beratungsgespräch bei der Studienberatung geführt werden muss. Einen Termin hierfür können Sie telefonisch oder jederzeit online vereinbaren.

  • Wer gilt als den Meister:innen/Fachwirt:innen gleichgestellt?
    Z.B. Absolvent:innen von Fachakademien und Fachschulen.

  • Was darf ich als Meister:in/Fachwirt:in alles studieren?
    Als Meister:in/Fachwirt:in und Gleichgestellte:r haben Sie freie Wahl bei den Studienfächern. Gegebenenfalls muss bei einem Fachrichtungswechsel ein Vorpraktikum absolviert werden.

  • Was muss ich tun, wenn ich meine Ausbildung/Meister:in/Fachwirt:in nicht im Inland erworben habe?
    Eine im Ausland erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung wird von der Hochschule München anerkannt, wenn sie gleichwertig ist; in Zweifelsfällen ist die im Freistaat Bayern örtlich zuständige Stelle nach §71 des Berufsbildungsgesetzes zu beteiligen.

  • Was darf ich als beruflich Qualifizierte:r studieren?
    Als beruflich Qualifzierte:r dürfen Sie nur Ihrer Ausbildung fachlich verwandte Fächer studieren. Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft geschieht dabei durch die Hochschule.

  • Wie sieht die Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte aus?
    Die Hochschulzugangsprüfung dient der Feststellung, ob Sie auf Grund ihrer Persönlichkeit, Vorkenntnisse, geistigen Fähigkeiten und Motivation für das angestrebte Studium geeignet sind. Sie besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen und umfasst die wesentlichen allgemeinbildenden und fachlichen Grundlagen, die für das angestrebte Studium erforderlich sind.

  • Wann findet die Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte statt?
    In der Regel für das Sommersemester Anfang Februar bzw. für das Wintersemester Anfang August. Den genauen Termin bzw. weitere Infos finden Sie hier

  • Erhalte ich automatisch einen Studienplatz, sobald ich die Hochschulzugangsprüfung bestanden habe?
    Das Bestehen der Hochschulzugangsprüfung bedeutet nicht automatisch, dass Sie auch einen Studienplatz erhalten, sondern zeigt nur an, dass Sie die Studienberechtigung erworben haben. Sollten sich mehr Personen bewerben als Studienplätze zur Verfügung stehen, so werden diese gemäß der erbrachten Leistung / Gesamtnote vergeben.

  • Kann ich die Hochschulzugangsprüfung wiederholen?
    Die Hochschulzugangsprüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.

  • Wo kann ich das für die Bewerbung vorgeschriebene Beratungsgespräch führen?
    Das Beratungsgespräch können Sie bei der Studienberatung führen. Einen Termin hierfür können Sie telefonisch oder jederzeit online vereinbaren.

  • Bis wann muss ich den Nachweis über das Beratungsgespräch erbracht haben?
    Der Nachweis über das Beratungsgespräch sollte der Bewerbung beigefügt sein, kann aber auch bis zur endgültigen Immatrikulation nachgereicht werden.

  • Muss die Bescheinigung über eine Beratung für Meister:innen und beruflich Qualifizierte von der Hochschule München sein, oder werden auch andere Bescheinigungen akzeptiert?
    Das von einer anderen bayerischen Hochschule bescheinigte Beratungsgespräch wird anerkannt, soweit es sich bei der Bewerbung an der HM um denselben oder einen eng verwandten Studiengang handelt.

  • Wieviele Studienplätze gibt es für Meister:innen/Fachwirt:innen und beruflich Qualifizierte?
    An der Hochschule München stehen in zulassungsbeschränkten Studiengängen bis zu 5% der Studienplätze eines Studiengangs für diese Gruppe zur Verfügung. Die Anzahl der insgesamt in den jeweiligen Studiengängen zur Verfügung stehdenden Studienplätze können Sie der Satzung über die Zulassungszahlen entnehmen.

  • Gab es in den letzten Semestern Grenznoten (NCs)?
    In einigen Studienfächern hat es NCs gegeben. Die Grenznoten der letzten Semester finden Sie hier.

  • Was muss ich bei einem Studiengangwechsel (Bachelor) innerhalb der Hochschule alles beachten?
    Sie finden alle grundlegenden Informationen zu einem Studiengangwechsel in unseren gesonderten FAQs zum Studiengangswechsel .

  • Wie viele Studierende gibt es jeweils im ersten Semester in den einzelnen Studiengängen?
    In der Satzung über die aktuellen Zulassungszahlen können Sie die vorhandenen Plätze in den zulassungsbeschränkten Studiengängen einsehen.

  • Wie finde ich heraus, in welcher Studiengruppe ich bin?
    Die Studiengruppe wird Ihnen entweder mit der endgültigen Immatrikulation (Einschreibung) mitgeteilt oder Sie erfahren Sie bei Ihrer Erstsemesterveranstaltung .

  • Wo finde ich meinen Stundenplan?
    Die Stundenpläne finden Sie jeweils online auf den Seiten Ihrer Fakultät . Ggf. müssen Sie sich für den Zugang zum Stundenplan extra registrieren.

  • Woher bekomme ich Bescheinigungen für die Kindergeldkasse oder die Bahn/den MVV?
    Diese Bescheinigungen können Sie sich selbst in Ihrem PRIMUSS Portal ausdrucken.

    ACHTUNG: Dieser Service kann erst 24 Stunden nach der Ersteinschreibung genutzt werden!

  • Wie ist der zeitliche Ablauf eines Semesters?
    Den Zeitplan des aktuellen Semesters finden Sie im Semesterzeitplan

  • Welche Unterstützungen gibt es für chronisch Kranke und Behinderte?
    Die Studienberatung der Hochschule München bietet eine persönliche Beratung für chronisch kranke und behinderte Studienbewerber:innen und Studierende. Eine Terminvereinbarung ist entweder telefonisch oder online möglich.

    Zudem können Sie sich via E-Mail oder telefonisch, unter 089/1265-2328, an Norbert Schindler, den Beauftragten für behinderte und chronisch erkrankte Studierende, wenden.

    Genauere Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie auch auf den Seiten der Studienberatung: Informationen für chronisch kranke und behinderte Studierende

  • Welche Unterstützungen gibt es für Studierende mit Kind?
    Die Hochschule München bietet ein umfassendes Beratungsangebot für Studierende mit Kind. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten zum ThemaStudieren mit Kind

  • Wie werden an der Hochschule München die Studienplätze vergeben?
    Die Studienplätze im ersten Semester an der Hochschule München werden über ein örtliches Zulassungsverfahren vergeben. In den Studiengängen Architektur, Design sowie Informatik und Design findet eine Eignungsprüfung statt. Im Studiengang Produktion und Automatisierung International gibt es ein Eignungsfeststellungsverfahren. Weitere Informationen finden Sie in Informationen über das Vergabeverfahren (PDF). Bitte beachten Sie auch, dass zulassungsbeschränkte Studiengänge am Dialogorientierten Servicevefahren über Hochschulstart teilnehmen.

  • Gibt es auch zulassungsfreie Studiengänge an der Hochschule München?
    Es gibt auch zulassungsfreie Studiengänge an der Hochschule München.Welche dies sind, können Sie auf der Bewerbungsseite einsehen. Bitte beachten Sie, dass auch für zulassungsfreie Studiengänge eine frist- und formgerechte Bewerbung notwendig ist.

  • Wie viele Studienplätze werden pro Fach angeboten?
    Die aktuellen Zulassungszahlen für zulassungsbeschränkte Studiengänge finden Sie hier.

  • Wie hoch ist der NC (Grenznote) für die einzelnen Fächer?
    Die NCs (Grenznoten) der einzelnen Fächer stehen nicht im Vorfeld fest, sondern ergeben sich im Verlauf des Bewerbungsverfahrens aus der Zahl der verfügbaren Studienplätze und der Zahl der Bewerbungen. Somit können im Vorfeld keine Aussagen über die zu erwartenden NCs gemacht werden. Die Grenznoten der vergangenen Jahre finden Sie hier. Diese können jedoch nur als grobe Orientierung gelten.

  • Warum unterscheidet sich teilweise die Grenznote für Fachoberschul- / Berufsoberschulabsolvent:innen gegenüber der von Bewerber:innen mit anderen Hochschulzugangsberechtigungen (z.B. Abiturient:innen)?
    Dies liegt daran, dass eine Quote zur Verteilung der vorhandenen Studienplätze errechnet wird, die sich aus dem Verhältnis der Bewerber:innen FOS/BOS und übrige Bewerber:innen ergibt.

  • Werde ich auf eine Warteliste für das nächste Semester gesetzt, wenn ich nicht genommen werde?
    Nein. Eine Warteliste existiert nur für das jeweils aktuelle Zulassungsverfahren und wird nach dessen Abschluss gelöscht.

  • Wird der mir zugesagte Studienplatz während eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres für mich reserviert?
    Ja. Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, einen freiwilligen Dienst oder einen Dienst bei der Bundeswehr absolvieren, wird ein zugesagter Studienplatz maximal bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes reserviert. Sie können sich bereits vorab bewerben, auch wenn Sie aufgrund der genannten Dienste nicht gleich das Studium antreten können. Es ist jedoch eine erneute Bewerbung für das Semester notwendig, in dem Sie das Studium dann tatsächlich aufnehmen möchten. Bei der Bewerbung ist dann ein Nachweis über das freiwillige soziale oder ökologische Jahr, einen freiwilligen Dienst oder Dienst bei der Bundeswehr zusammen mit dem vorangegangenen Zulassungsbescheid hochzuladen.

    ACHTUNG: Bei Studiengängen, die über Hochschulstart koordiniert werden, muss bei einem vorhandenen Studienplatzangebot über das Hochschulstart-Portal eine sog. Rückstellung beantragt werden.

    ACHTUNG: Das gleiche gilt im Falle eines Verbundstudiums. Hier können Sie sich bereits in dem Jahr bewerben, in dem Sie mit Ihrer Berufsausbildung beginnen. Wenn Sie eine Zulassung oder ein Zulassungsangebot erhalten, nehmen Sie diese nicht an bzw. beantragen die Rückstellung, bewerben sich im Folgejahr erneut form- und fristgerecht und erhalten dann den Zulassungsbescheid bzw. das Zulassungsangebot

  • In welchen Studiengängen muss ich ein Vorpraktikum ableisten?
    Nicht für alle Studiengänge benötigen Sie ein Vorpraktikum. Welche Studiengänge die Ableistung verlangen finden Sie in den Richtlinien zur Vorpraxis Informationen zum Vorpraktikum (PDF)

  • Welchen Umfang muss das Vorpraktikum haben?
    Der Umfang variiert von Studiengang zu Studiengang zwischen 5 und 8 Wochen. Die tägliche Arbeitszeit an der Praktikumsstelle soll der im Betrieb / Unternehmen üblichen wöchentlichen Vollzeitarbeitszeit entsprechen.

  • Bis wann muss ich den Nachweis über das Vorpraktikum liefern?
    Das Vorpraktikum muss in der Regel spätestens bis zur Einschreibung (Immatrikulation) nachgewiesen werden. In begründeten Sonderfällen bzw. in einzelnen Studiengängen kann das Vorpraktikum während des Studiums nachgeholt werden.

  • Kann ich das Vorpraktikum auch aufteilen?
    Das Vorpraktikum sollte am Stück abgeleistet werden. In einigen Studiengängen ist es jedoch auch möglich, das Praktikum in zwei Blöcke zu teilen und es in zwei unterschiedlichen Unternehmen abzuleisten. Eine Aufteilung in mehr als zwei Blöcke ist nicht möglich.

  • Zählt mein FOS-Praktikum als Vorpraktikum?
    Sofern Sie keinen Fachbereichwechsel vornehmen, d.h. z.B. mit einem Abschluss der Technik-FOS ein technisches Studium wählen, benötigen Sie in der Regel kein weiteres Vorpraktikum. Bei einem Fachbereichswechsel, z.B. von einer Wirtschafts-FOS in einen sozialen Studiengang, kann jedoch ein Vorpraktikum notwendig werden.

    ACHTUNG: Für den Studiengang Bauingenieurwesen reicht ein normales Technik-FOS Praktikum nicht aus. Hier muss ein spezielles Baupraktikum nachgewiesen werden. In den Studiengängen Maschinenbau, Fahrzeugtechnik und Luft- und Raumfahrttechnik werden Bewerber:innen mit einem Abschluss einer technischen FOS/BOS 6 Wochen des geforderten Vorpraktikums angerechnet. Die weiteren 6 Wochen können spätestens bis zu Beginn des vierten Studiensemesters nachgeholt werden.

  • Kann ich mein Vorpraktikum auch im Ausland ableisten?
    Sofern die geforderten Inhalte erfüllt sind, kann ein Vorpraktikum auch im Ausland abgeleistet werden. Sie benötigen jedoch eine Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache.

  • Welche Möglichkeiten habe ich, während meines Studiums ins Ausland zu gehen?
    Alle Informationen rund um das Thema Ausland und Internationalität finden Sie unter www.hm.edu/international

  • Was ist ein so genanntes AW-Fach?
    Ein AW-Fach ist ein allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach. Während eines Studiums müssen in der Regel mindestens zwei AW-Fächer gewählt und bestanden werden. Selbstverständlich ist es möglich, so viele freiwillige AW-Fächer zu belegen, wie man will.

  • Wie funktioniert die Einschreibung für AW-Fächer?
    Die Einschreibung für AW-Fächer erfolgt über ein Losverfahren vor Beginn des Semesters. Dabei können Studierende aus einem Fächerkatalog auswählen und sie nach Priorität ordnen. In zwei Losdurchgängen wird dann ein Fach zugelost. Weitere Informationen zu den AW-Fächern finden sich auf der Webseite der Fakultät 13 .

  • Muss ich auch mit abgeschlossener Berufsausbildung das Praxissemester im Bachelorstudium absolvieren?
    Sie können sich aufgrund einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung gegebenenfalls auf Antrag von der Ableistung der praktischen Ausbildung des Praxissemesters befreien lassen. Bitte erkundigen Sie sich dazu speziell bei dern jeweils zuständigen Beauftragten für das praktische Studiensemester Ihres Studiengangs, da für jeden Studiengang individuelle Voraussetzungen für eine Anrechnung gelten.

  • Ich brauche ein Urlaubssemester. Welche Voraussetzungen gelten dafür und wie beantrage ich es?
    Alle notwendigen Informationen finden Sie unter Beurlaubung vom Studium

  • Wo kann ich mich außerhalb meiner Lehrveranstaltungen noch in der Hochschule München einbringen?
    An der Hochschule München gibt es neben den einzelnen Fachschaften auch zahlreiche studentische Projekte, an denen Sie sich beteiligen können. Weitere Informationen hierzu gibt es im Bereich Campusleben.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Schwierigkeiten im Studium habe?
    Die Studienberatung bietet Hilfe bei allen Schwierigkeiten rund um das Studium, z.B. bei Prüfungsangst, chronischen Krankheiten oder schwierigen Lebenssituationen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder jederzeit online einen Termin. Zudem bietet auch das Studierendenwerk verschiedene Beratungsangebote.

  • Was bedeutet Rückmeldung und wie funktioniert das?
    Rückmeldung ist die Bestätigung des Studienplatzes für das neue Semester. Ohne eine erfolgreiche Rückmeldung werden Sie automatisch exmatrikuliert. Der Rückmeldezeitraum für das Wintersemester ist grundsätzlich von ca. Anfang bis Ende Juli, für das Sommersemester von ca. Mitte Januar bis Mitte Februar. Weitere Informationen zur Rückmeldung finden Sie hier .

  • Immer noch auf Wohnungssuche?
    Nutzen Sie unsere Link-Liste und finden Sie die passende Wohnung

  • Ich möchte gerne ein Zweitstudium absolvieren, was muss ich besonders beachten?
    Bewerber:innen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben oder bis 15.07. bzw. 15.01. des jeweiligen Jahres abschließen, können nur im Rahmen einer Sonderquote von 4 % der zu vergebenden Plätze zum Studium zugelassen werden.

    Im Rahmen des Bewerbungsprozesses sind folgende Unterlagen hochzuladen:
    - jeweils eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung und des Abschlusszeugnisses des Erststudiums
    - eine formlose, ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch, mit Angaben zur bisherigen Ausbildung, der beruflichen Tätigkeit sowie dem angestrebten Berufsziel

    Die Auswahl der Zweitstudienbewerber:innen erfolgt nach den Kriterien „Prüfungsergebnis des Erststudiums“ und „Gründe für das Zweitstudium“. Für beide Kriterien werden Punkte vergeben. Die Punkte werden zu einer Messzahl addiert. Bei der Zulassung haben Bewerber:innen mit einer größeren Messzahl Vorrang vor Bewerber:innen mit einer geringeren Messzahl.

    Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Informationsblatt über das Vergabeverfahren.