Die Wahl ist angenommen, wenn nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (26.05.2008) dem Wahlleiter von den gewählten Vertretern und Vertreterinnen nicht spätestens am dritten Tage danach ( = Donnerstag, 29.05.2008) eine schriftliche Ablehnung ihrer Wahl aus wichtigem Grund zugegangen ist.
Die Amtszeit der gewählten Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden in den Senat, in die Fakultätsräte sowie der weiteren Vertreter im studentischen Konvent beginnt am01.10.2008 und endet am 30.09.2009.
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