Work-Life-Study-Balance
Lust auf ein Studium neben dem Beruf? So bekommen Sie Studium, Beruf, Freizeit und Familie unter einen Hut.
Die Entscheidung für ein Studium neben dem Beruf hat meistens sehr gute Gründe, birgt es doch die Chance, die eigene Karriere voranzutreiben oder neue Impulse in die eigene Arbeit zu bringen. Gleichzeitig sollte diese Entscheidung wohl überlegt sein. Denn ein Studium neben dem Beruf beeinflusst viele Bereiche des Lebens. So wird bisherige Freizeit oft fürs Lernen genutzt und Wochenenden oder Abende sind Lehrveranstaltungen vorbehalten.
Deshalb ist es umso wichtiger, sich die eigenen Ziele bewusst zu machen. Was möchten Sie mit einer Weiterbildung erreichen? Möchten Sie sie als Antwort auf eine sich veränderte Arbeitswelt nutzen? Oder die Karriereleiter erklimmen und neue Verantwortung in Ihrem Unternehmen übernehmen? Vielleicht steht aber auch berufliche Neu-Orientierung auf Ihrem Plan?
Darüber hinaus spielen Ihre Kompetenzen, bisherigen Qualifikationen sowie Fähigkeiten und Erfahrungen eine Rolle bei der Wahl einer passenden Weiterbildung. Hier kann es hilfreich sein nicht nur den beruflichen Lebenslauf genauer anzuschauen, sondern auch den außerberuflichen Werdegang zu betrachten. Denn auch bei Freizeitaktivitäten, in Ehrenämtern oder im familiären Umfeld können sich Begabungen herauskristallisieren und Kompetenzen entwickeln. Der Profilpass des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung kann da eine bereichernde Hilfe sein. Schärfen Sie Ihr Profil und beziehen Sie alle Lebenslagen mit ein.
Mit Ihrem Ziel vor Augen und Ihrem Stärkenprofil im Gepäck kann Ihre Weiterbildungsreise beginnen, und Sie können Ihre Suche nach einem geeigneten Angebot sehr zielgerichtet gestalten.
Seien wir mal ehrlich: Ein Studium neben dem Beruf ist kein Zuckerschlecken. Es gehören mitunter eine gute Selbstorganisation und gekonntes Zeit- und Energiemanagement dazu, und es kann lohnenswert sein, Methoden, die im Berufsleben gängig sind auch auf andere Lebensbereiche auszuweiten.
Unsere Tipps zur Selbstorganisation im Studium neben dem Beruf:
- Weihen Sie Familie, Freunde und auch Arbeitskolleg:innen und Vorgesetzte in Ihre Pläne ein. Denn wenn das Umfeld informiert ist, gelingt die Akzeptanz und Unterstützung.
- Schaffen Sie sich Lernzeit ebenso wie Freizeit. Alles unter einen Hut zu bekommen, heißt nicht, alles zur gleichen Zeit erledigen zu müssen. Für ein Studium neben dem Beruf werden Sie sicherlich einen Teil Ihrer Freizeit anders als gewohnt gestalten. Es hilft, wenn Sie sich vorher schon Gedanken dazu machen, welche Freizeitanteile weichen und welche bleiben.
- Pause. Gönnen Sie sich diese regelmäßig.
- Setzen Sie sich realistische, aber durchaus ambitionierte Ziele. Orientieren Sie sich hierbei an Ihrem Leistungsvermögen und pokern Sie nicht zu hoch.
- Ein Lernplan zum Abhaken kann die eigene Motivation enorm steigern. Einerseits fällt es leichter, sich an den Plan zu halten. Andererseits motiviert das Abhaken einer erledigten Aufgabe.
- Austausch mit Ihren Kommiliton:innen: Sie sitzen im gleichen Boot. Sowohl während der Präsenzphasen eines berufsbegleitenden Studiums als auch in Selbstlernphasen können Sie auf Ihre Mitstreiter:innen zugehen, Kontakte knüpfen und vielleicht sogar gemeinsam lernen, sich aber mindestens sowohl zum Lernstoff als auch zur Gesamtsituation austauschen.
- Lenken Sie Ihre Aufmerksamkeit auf positive Aspekte - sei es das langfristige Ziel des erfolgreichen Abschlusses oder der erreichte Lernerfolg am Ende eines Tages.
Sie müssen einen Arbeitsplatzwechsel während Ihres Studiums nicht bei der Hochschule melden. Er ist jedoch insofern auch für das Studium von Bedeutung, als dass Sie sich unter Umständen zu Anfang bei einer neuen Stelle in einem ungewohnten beruflichen Umfeld bewegen und dort erst einarbeiten müssen. Dadurch entsteht ggf. zusätzlicher persönlicher und zeitlicher Aufwand. Dies sollten Sie bei Ihren Planungen berücksichtigen.
Studierende können in der Regel bis zu zwei Urlaubssemester während ihres Studiums einlegen. Ausnahme: Im Fall von Elternzeit kann die Beurlaubung regelmäßig bis zu dem Semester ausgesprochen werden, in dem das Kind sein drittes Lebensjahr vollendet. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Bereichs Prüfung und Praktikum.
Achtung: Auch wer erfolgreich ein Urlaubssemester beantragt hat, muss sich innerhalb des jeweiligen Rückmeldezeitraumes form- und fristgerecht zurückmelden, indem rechtzeitig der Grundbeitrag für das Studentenwerk sowie der Solidarbeitrag zum Semesterticket überwiesen werden. Nähere Informationen zur Rückmeldung finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Studierendenservices.
Wenn Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen Bildungszeit bzw. Bildungsurlaub oder eine Bildungsfreistellung gewähren, ist das wie zusätzlicher bezahlter Urlaub für Arbeitnehmer:innen. Dieser Urlaub muss dann natürlich für Bildungsmaßnahmen genutzt werden und nicht zum Strandfaulenzen. Denn: Es erfolgt eine Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Weiterbildung. In einigen Bundesländern gibt es hierfür eine gesetzliche Regelung; das bedeutet, dass berufsbegleitend Studierende dort grundsätzlich Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub oder Bildungszeit beantragen können.
Ort des Arbeitsplatzes und Anerkennung der Weiterbildung
Wichtig: Der Ort des Arbeitsplatzes gilt. Wenn Sie also in einem Bundesland arbeiten, in dem es eine gesetzliche Regelung für Bildungsurlaub gibt, dürfen Sie diesen grundsätzlich beantragen. Darüber hinaus können Teilnehmende einer Weiterbildung eine Bildungsfreistellung nur beantragen, wenn die Veranstaltung im Sinne der gesetzlichen Regelung des jeweiligen Bundeslandes als bildungsfreistellungswürdig anerkannt ist. Wenn das gegeben ist, erhalten die Teilnehmenden entsprechende Formulare zur Beantragung der Bildungsfreistellung von der Bildungseinrichtung.
Bayern und Sachsen: kein gesetzlicher Anspruch, aber…
In Bayern ebenso wie in Sachsen besteht gegenwärtig keine landesgesetzliche Regelung für Bildungsurlaub. Allerdings unterstützen viele Firmen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen. Daher lohnt es sich bei den Vorgesetzten nachzufragen. Denn oft sind individuelle Absprachen wie Freistellungen, finanzielle Unterstützungen oder Zeitkontenmodelle möglich. Manchmal deckt sich auch Bedarf auf, der in einem Corporate Programm mündet, mit dem direkt mehrere Mitarbeiter:innen geschult werden können.
Andere Bundesländer
In allen anderen Bundesländern (außer den genannten Bayern und Sachsen) gibt es eine gesetzlich geregelte Förderung der Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, die – je nach Land – Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt wird.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Bundesländern und zum Bildungsurlaub gibt es im InfoWebWeiterbildung.
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