Elternzeit

  • sie berufstätig sind
  • das Kind mit ihnen im selben Haushalt lebt
  • sie die Betreuung sowie die Erziehung des Kindes überwiegend selbst übernehmen
  • sie während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten

Die Elternzeit kann frühestens ab Geburt des Kindes bzw. im Anschluss an die Mutterschutzfrist von der Mutter, dem Vater oder von den Eltern gemeinsam in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht für jeden Elternteil bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.