Praktikumsbeauftragte für Pflichtpraktika
Verantwortliche für Genehmigung von Pflichtpraktika
Praktikumsbeauftragte / Praxisbeauftragte
für Pflichtpraktika im Ausland
In jedem Studiengang, in dem ein Pflichtpraktikum vorgeschrieben ist, gibt es einen Praktikantenbetreuer, alternativ auch Praktikumsbetreuer, Praktikumsbeauftragter oder Praxisbeauftragter genannt.
Der Praktikumsbeauftragte ist für die Genehmigung der Pflichtpraktika, Inhalte sowie Bewertung der erbrachten Leistung am Ende des Praxissemesters, zuständig.
Eine Auflistung der jeweiligen Praktikantenbeauftragten und weitere Informationen zum Praktikum , sowie Vorlagen für Ausbildungsverträge (auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch) finden Sie auf den Seiten der Abteilung Prüfung & Praktikum.