Prüfungen

Hinweis


Gültigkeit von ASPO bzw. APO

  • in schriftlicher und mündlicher Form (§ 21, § 21a, § 22 ASPO)
  • Präsentationen (§ 23 ASPO)
  • Modularbeiten (§ 24 ASPO)
  • praktische Prüfungen (§ 25 ASPO)
  • Abschlussarbeiten (§ 26 ASPO)

  • Grundlagen- und Orientierungsprüfungen in der Regel je nach gültiger Studien- und Prüfungsordnung zum Ende des 1. bzw. 2. Fachsemester nicht angetreten werden.
  • wenn bereits eine Wiederholungsfrist auf eine nicht bestandene Prüfung läuft.
  • wenn die Regelstudienzeit um mehr als zwei Fachsemester überschritten wurde und zum Studienabschluss noch relevante Module offen sind.

In all diesen Fällen würden Sie die Note 5 wegen Fristüberschreitung erhalten, falls die Prüfung nicht angetreten wird oder Sie sich gar nicht erst anmelden!

Prüfung und Praktikum


Prüfungsamt