Hochschulleitung
Das Präsidium führt die Hochschule München und ist für die Steuerung und Entwicklung der Hochschule verantwortlich. Es setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, drei Vizepräsident:innen und dem Kanzler.
Mit dem bayerischen Hochschulgesetz wird das Präsidium zur Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat beauftragt.
Wahl / Amtszeit
Der Präsident/die Präsidentin wird vom Hochschulrat gewählt und vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bestellt. Die Vizepräsident:innen werden vom Hochschulrat auf Vorschlag des Präsidenten/der Präsidentin gewählt. Die Amtsperiode der gewählten Mitglieder des Präsidiums beträgt sechs Jahre. Der Kanzler ist hauptamtliches Mitglied der Hochschulleitung.
Weitere Informationen zur Hochschulleitung finden Sie im Bayerischen Hochschulgesetz.